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T-Com stellt Schadensersatzanspruch - berechtigt!?

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von goWorld gestartet, 4 September 2007.

  1. Folgendes Ding...

    Ein Freund und eine Freundin (beide in unterschiedlichen Wohnungen) haben jeweils beide einen Call-and-Surf-Vertrag bei der T-Com.
    Jetzt ist sie zu ihm gezogen und hat natürlich IHREN C&S gekündigt...

    Heute kam die Kündigungsbestätigung - jedoch mit einem Schadensersatzanspruch im fast vierstelligen Bereich.

    Hat die T-Com da ein Recht drauf?

    Die können für sie doch gar nicht mehr die Leistungen erbringen, selbst wenn sie es noch wollte - die Dose ist doch belegt?

    Wie ist da die Rechtslage? Weiß da einer was?
  2. AW: T-Com stellt Schadensersatzanspruch - berechtigt!?

    Und wieso verlangt die T-Com soviel Schadensersatz?
    Sorry, aber soviel Informationen bringen uns nix.
    Du redest von Sachen, die nur du verstehst...

    Wieso Schadensersatz?

    Das nochmal auf Deutsch bitte..

    Greez,
    Das Fragezeichen
  3. AW: T-Com stellt Schadensersatzanspruch - berechtigt!?

    Der Fall ist klar:
    Díe "Call & Surf"-Verträge werden für 24 Monate geschlossen.
    Die T-Kom kann also darauf bestehen, dass der Vertrag auch erfüllt wird.

    Bei der "Strafgebühr" wird es sich deshalb um die vertraglichen Gebühren bis zur Ende der Vertragslaufzeit handeln.

    Im vorliegenden Fall könnte man versuchen, dass man den Anschluss "mitnimmt".
    Da man sowieso bezahlen muss, kann man ihn vielleicht auch nutzen.. oder man lässt ihn zu einem Verwandten legen.. natürlich meldet man sich zunächst dort an.. weil man dort ja wohnen muss, wenn die T-Kom den Anschluss dorthin "umlegen" soll ;)

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