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Stiefvater schlägt Mutter

Dieses Thema im Forum 'Gewalt und Missbrauch' wurde von xxxfire15xxx gestartet, 14 Februar 2005.

  1. Nein meine MuTTer hat ja nur 6 kinder ich haTTe ich haTTe mich vertiPPt

    Das war heute cOOl mein Stiefvater hat heute morgen meine MuTTer angegriFFen,jetz hat sie ihre ganze linke hat verschwoLLen und kaNN sie nicht bewegen,gleich geht sie erst mal in krankenhaus....und läSSt sich untersuchen...Mal gucken vieLLeicht kaNN meine MuTTer ja schmerzensgeld verlangen,von mein Stefvater.... xyxpzk
  2. God Judge____

    God Judge____ New Member

    Das findest du cool? Sie braucht kein Schmerzensgeld sie muss weg da, und der Kerl muss dann nachher auch Schmerzensgeld bezahlen! Aber das ist doch alles andere als cool, also das kann ich jetzt auf keinen nachvollziehen.
  3. Nein ich meine ich finde das cOOl das meine MuTTer endlich mal zum artzt oder krankenhaus geht...Weil vorher hat sie sich nie getreut weil sie angst haTTe das sie noch mehr,haue bekoMMt
  4. Wie stark ist denn dein Stivfater,das ihr es nicht schafft,zu 7 dazwischennzugehen,und warum genau tut die Polizei nichts ?
  5. Also ich sag mal eins, wenn jemand meine Mutter schlagen würde, und ich wüsste, dass derjenige viel stärkeer ist als ich und ich null chance hab, würd ich trotzdem mit voller Wut auf ihn drauf.
    Mir wär es in dem Moment egal, wie zerkloppt ich danach bin.
    Polizei macht nix?? Was sind das für Schmarotzer, deine Mutter wird täglich verletzt, KÖRPERVERLETZUNG...
    Gefängniss oder Geldstrafe, Platzverweis
  6. Deine Mutter muß sofort zur Polizei und eine Wegweisung erwirken. Wenn sie das nicht so fort will sofort ins Frauenhaus. Denn wenn ein Mann eine Frau schlägt dann macht er es immer wieder. Leider ist es häufig so einmal Schläger immer Schläger.
  7. Die Polizei hat Möglichkeiten!!

    Seit einiger Zeit gibt es bezüglich Gewalt in der Ehe/Eheähnliche Gemeinschaften Gesetztesänderungen die der Polizei durchaus die Möglichkeit einräumt dieses Subjekt für bis zu max. 1 Woche aus der Wohnung zu verweisen, desweiteren erfüllt er den Tatbestand der Körperverletzung.
    Hilfe findet ihr aber auch z.B. bei der Caritas, Pro Familia.

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