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rückwirkende Lohnerhöhung für ALLE Zeitarbeiter !
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Tina Turna ist eine....?
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<p>[quote="Alpha, post: 1354418, member: 1"]das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge einer Pseudo-Gewerkschaft für nichtig erklärt. Zehntausende Zeitarbeiter erhalten nun mehr Lohn – und das sogar rückwirkend.</p><p><br /></p><p>Den großen Gewerkschaften des DGB sind sie seit langem ein Dorn im Auge: die viel kleineren Konkurrenten des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB. Nun musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einmal mehr entscheiden, ob die nach eigenem Verständnis „christlichen“ Arbeitnehmervertreter überhaupt Tarifverträge abschließen können. Konkret ging es um die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“.</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Zeitarbeit: Die Branche muss wohl Milliarden Euro nachzahlen</p><p>Das Ergebnis: Dieser Zusammenschluss mehrere kleiner Arbeitnehmerorganisationen ist „nicht tariffähig“. Sie ist keine Gewerkschaft und hätte mit Zeitarbeitsunternehmen nicht über Löhne verhandeln dürfen.</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Beschäftigung auf höchstem Stand seit 1990</p><p>Die Folgen dieses Urteils sind erheblich. Auf einen Schlag werden Tarifverträge mit geschätzt 1500 Unternehmen der Zeitarbeitsbranche null und nichtig. Mehr als 200.000 Leiharbeiter, für die diese Verträge gelten, stehen nun ohne Tarifvertrag da. Für sie ist das Urteil jedoch positiv, denn sie können mehr Geld als bisher bekommen. Grund dafür ist das Gebot des „equal pay“, das sei 2004 gilt. Danach müssen Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft bezahlt werden, wenn es keinen Tarifvertrag gibt.</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Für die Unternehmen dagegen kommen mehrere Hundert Millionen, wenn nicht gar einige Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten zu. Sie müssen künftig und vor allem rückwirkend höhere Löhne zahlen. Mehr noch: Auch bisher nicht gezahlte Sozialabgaben werden fällig. Fachleute gehen allein bei den Sozialbeiträgen von zwei Mrd. Euro Nachzahlungen aus. Der Anwalt eines betroffenen Arbeitgeberverbands warnte schon während der Gerichtsverhandlung vor einer Pleitewelle in der Zeitarbeitsbranche.</p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Die Gewerkschaft Ver.di, die zusammen mit dem Land Berlin geklagt hatte, begrüßte das Urteil: „Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich“, sagte der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Die Arbeitgeber müssten sich auf Nachforderungen einstellen, „denn die Sozialversicherungsbeiträge werden nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarifverträge erbracht“.</p><p><br /></p><p>Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hatte das Bundesarbeitsgericht mehrfach Wert darauf gelegt, dass eine Gewerkschaft ausreichend „sozialmächtig“ sein muss, also ausreichend schlagkräftig und durchsetzungsfähig, um den Arbeitgeber ein Gegengewicht bieten zu können. Unter den christlichen Gewerkschaften war die Christliche Gewerkschaft Metall bisher die einzige, die diese Eigenschaft vom Bundesarbeitsgericht vor vier Jahren bescheinigt bekam. Viele andere scheiterten.[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Alpha, post: 1354418, member: 1"]das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge einer Pseudo-Gewerkschaft für nichtig erklärt. Zehntausende Zeitarbeiter erhalten nun mehr Lohn – und das sogar rückwirkend. Den großen Gewerkschaften des DGB sind sie seit langem ein Dorn im Auge: die viel kleineren Konkurrenten des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB. Nun musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einmal mehr entscheiden, ob die nach eigenem Verständnis „christlichen“ Arbeitnehmervertreter überhaupt Tarifverträge abschließen können. Konkret ging es um die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“. Zeitarbeit: Die Branche muss wohl Milliarden Euro nachzahlen Das Ergebnis: Dieser Zusammenschluss mehrere kleiner Arbeitnehmerorganisationen ist „nicht tariffähig“. Sie ist keine Gewerkschaft und hätte mit Zeitarbeitsunternehmen nicht über Löhne verhandeln dürfen. Beschäftigung auf höchstem Stand seit 1990 Die Folgen dieses Urteils sind erheblich. Auf einen Schlag werden Tarifverträge mit geschätzt 1500 Unternehmen der Zeitarbeitsbranche null und nichtig. Mehr als 200.000 Leiharbeiter, für die diese Verträge gelten, stehen nun ohne Tarifvertrag da. Für sie ist das Urteil jedoch positiv, denn sie können mehr Geld als bisher bekommen. Grund dafür ist das Gebot des „equal pay“, das sei 2004 gilt. Danach müssen Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft bezahlt werden, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Für die Unternehmen dagegen kommen mehrere Hundert Millionen, wenn nicht gar einige Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten zu. Sie müssen künftig und vor allem rückwirkend höhere Löhne zahlen. Mehr noch: Auch bisher nicht gezahlte Sozialabgaben werden fällig. Fachleute gehen allein bei den Sozialbeiträgen von zwei Mrd. Euro Nachzahlungen aus. Der Anwalt eines betroffenen Arbeitgeberverbands warnte schon während der Gerichtsverhandlung vor einer Pleitewelle in der Zeitarbeitsbranche. Die Gewerkschaft Ver.di, die zusammen mit dem Land Berlin geklagt hatte, begrüßte das Urteil: „Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich“, sagte der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Die Arbeitgeber müssten sich auf Nachforderungen einstellen, „denn die Sozialversicherungsbeiträge werden nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarifverträge erbracht“. Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hatte das Bundesarbeitsgericht mehrfach Wert darauf gelegt, dass eine Gewerkschaft ausreichend „sozialmächtig“ sein muss, also ausreichend schlagkräftig und durchsetzungsfähig, um den Arbeitgeber ein Gegengewicht bieten zu können. Unter den christlichen Gewerkschaften war die Christliche Gewerkschaft Metall bisher die einzige, die diese Eigenschaft vom Bundesarbeitsgericht vor vier Jahren bescheinigt bekam. Viele andere scheiterten.[/quote]
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