1. Wir beantworten jede Frage in ca. 10 Minuten.

    Klicke hier um deine Frage zu stellen

miese machenschaften!

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von dersensei gestartet, 6 Juli 2007.

  1. unser vorhaben war zu dritt eine kampfsportschule zu eröffnen! meine frau mit mir und einem bekannten der auch kampfsporttrainer ist, er ist kurdischer abstammung!
    eine geeignete halle war schnell gefunden. sofort gingen aber auch die probleme los!
    wir hatten schriftlich abgemacht alle kosten und gewinne zu teilen ! fairerweise 50 % für mich + meine frau und 50 % für unseren bekannten!
    i
    n der umbauphase der halle hat unser bekannter sich weder an den kosten beteiligt noch an den arbeiten, meine frau und ich haben ca. 5 monate von morgens bis nachts an der halle gearbeitet, da unser bekannter kein geld beisteuerte haben wir alles verkauft was entbehrlich war, schmuck, motorrad, meine instrumente usw...!
    unser bekannter half pro woche ca. 5 stunden mit. als wir massiv druck machten wegen dem geld ist herausgekommen das er wohl hartz 4 empfänger ist und kein geld hätte! er wollte sich aber von seiner familie geld leihen! irgendwann kam er dann mal mit ca. 400 euro an und kündigte an in den nächsten tagen würde der rest kommen! na ja es kam nichts!:(

    meine frau und ich bekamen die möglichkeit günstig hochwertige fitnessgeräte zu erwerben und so kam die idee auf zusätzlich ein fitnessstudio zueröffnen, natürlich diesmal in eigenregie! unser bekannter sollte dann teilhaber in der kampfsportschule sein, nicht aber vom fitnessstudio! als kurz vor eröffnung des studios eine aussprache fällig wurde wegen der fehlenden investitionen unseres bekannten und wir nicht einsahen alle kosten selbst bezahlt zu haben und auch die arbeiten fast auschließlich alleine durchgeführt hatten teilten wir ihm mit, das wir den vertrag als nichtig sahen und hielten das schriftlich fest.
    er weigerte sich das schriftstück zu unterzeichnen, er wolle es erst von seinem anwalt einsehen lassen! wir boten ihm alternativ an als trainer für uns zu arbeiten und gaben ihm sogar noch zeit seinen anteil nachträglich zu bezahlen.

    am tage der eröffnung kam seine ganze familie die wie wir feststellten nichts von alledem wusste, er hatte sich bei seiner familie geld geliehen, von dem wir aber nie etwas sahen! in der ersten woche kam er auch als trainer und brachte haufenweise landsleute mit die absolut unfreundlich waren, sie bräuchten sich nicht anzumelden unser bekannter wäre hier der chef! unser bekannter inklusive seiner leute benahmen sich so unmöglich das sich schon die ersten mitglieder wieder abmeldeten!

    dann kam er an und bot uns an, seinen anteil des studios mit falschgeld zu bezahlen, wir würden dann natürlich viel mehr bekommen!!!
    aufgrund der vorfälle im studio und der geschichte mit dem falschgeld, erteiltem wir ihm schriftlich über unseren rechtsanwalt hausverbot!

    dan war es ca. 1 jahr ruhig, wir haben nichts mehr von ihm gehört, im nachhinein stellte sich heraus das er wegen verwicklung in drogengeschäfte im gefängniss war!
    auf einmal bekam ich einen anruf von ihm, er wolle 30000€ von uns sonst macht er uns ärger, er drohte mich abzuknallen
    ,das studio anzuzünden und noch mehr solch netter dinge!
    ich habe ihn ausgelacht.
    nun ist der fall wohl so das er sich von seiner familie tatsächlich geld geliehen hatte, dieses in drogengeschäfte investiert hat und alles verloren hat! um sein gesichtnicht zu verlieren hat er seiner familie wohl erzählt er hätte uns 30000 euro gegeben welche wir unterschlagen hätten! das ganze ohne quittung weil er ja geschäftlich so unerfahren wäre! nun tritt seine ganze familie vor gericht gegen uns an und behauptet sie hätte alle arbeiten hier durchgeführt und alles bezahlt! leute von denen wir nie etwas gehört geschweige den gesehen haben!!:confused: unser anwalt ist sich sicher gewesen das die klage abgewiesen wird..., fehlanzeige, sie wurde zugelassen! er kommt mit haufenweise zeugen an die mit der sache nie etwas zu tun hatten!
    wir haben jetzt echt sorge das das was wir mühsam und mit viel liebe aufgebaut haben uns von so einem gauner genommen wird!!
    was sagt ihr dazu! was würdet ihr nun machen! wir sind für jede hilfe dankbar!
  2. AW: miese machenschaften!

    Ein alter Fall.. der aber als Warnung für andere dienen kann.....

    Hier wurde leider alles vergessen,w as man beachten sollte:

    1. Der Gesellschaftsvertrag wurde nicht so aufgesetzt, dass er im "Falle des Falles" wegen mangelder Leistungserbringung aufgelöst werden konnte.
    Aus diesem Grund wird empfohlen, dass man bei solchen Vorhaben einen Anwalt oder Notar zu Rate zieht.

    2. Im Vertrag wurden keine festen Geldsummen genannt, die einzubringen waren.
    Ohne dieses besteht kein Anspruch auf bestimmte Beträge.

    3. Die Liquidität des Geschäftspartners wurde nicht überprüft.
    Das Wichtigste wurde also vergessen. Entweder hat der Partner die Gelder oder die Arbeitskraft einzubringen.

    4. Ohne Vertragsklauseln zur außerordentlichen Kündigung war nur eine ordentliche Kündigung oder eine mit Einverständnis des anderen möglich.

    Obwohl der Geschäftspartner wohl keine Leistungen erbracht hat, steht ihm nun der vereinbarte Gewinnanteil von 50% zu... weil es nicht anders vertraglich geregelt war.
    Die, im Nebensatz erwähnte
    >>wir hatten schriftlich abgemacht alle kosten und gewinne zu teilen ! fairerweise 50 % für mich + meine frau und 50 % für unseren bekannten!<<
    kann aber in einem weiteren Prozess dazu führen, dass vom auszuzahlenden Gewinn der 50%ige Kostenanteil wieder abgezogen/zurückgefordert werden kann.

    Das Verfahren wurde eröffnet, weil es genügend Zeugen gab, die angeführt werden konnten. Das konnte das Gericht nicht ignorieren und musste deshalb das Verfahren eröffnen.

    Das Verfahren wird wahrscheinlich immer noch laufen.
    Meiner Meinung nach wird der Partner "Recht" bekommen, wenn seine Zeugen die Unwahrheit sagen.
    Jetzt liegt es also an einem Steuerberater, den realen Gewinn korrekt zu berechnen, damit der "Partner" nur "seinen vertraglichen Anteil" bekommen kann.

    Fernhalten von unerwünschten Kunden:
    JEDER Geschäftspartner kann ein Hausverbot erteilen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    Sofern ein "unerwünschter Kunde" das Verbot missachtet, kann Anzeige gegen Haufriedensbruch erstattet werden.
    Die Polizei kann auch gerufen werden, wenn sich der "Hausfriedensbrecher" gewaltsam Eintritt verschaffen will.

    Zur Bedrohungslage:
    Bitte fachlichen Rat einholen, da die Gefahr nur von Eingeweihten beurteilt werden kann.
    Fachlicher Rat kann u.a. von der Kriminalpolizei erfolgen, da sie entsprechende Dezernate hat.

    Vertragslage:
    Sofort eine ordentliche Kündigung aussprechen.. egal was auch später noch kommen mag.

    Private Lage:
    Leider wird man als Betroffener sich damit gedanklich befassen müssen, dass alle Mühen vergebens waren.
    Man sollte das (noch gut laufende) Geschäft so früh wie möglich verkaufen um einen höchstmöglichen Gewinn zu erzielen... aber ERST nachdem der "Partner" ausgeschieden ist.. sonst bekommt er ja erneut die Häfte aus dem Gewinn.

Die Seite empfehlen