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Fragen

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Gorby gestartet, 21 Juni 2002.

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  1. Hier könnt ihr Fragen zu den Themen rein posten, ich werde sie wenn ich es kann beantworten oder euch einen Hinweis geben wer euch da helfen kann.
    Übrigens in Sachen Unterhalt gibt es einiges was sehr interessant ist.
  2. DDaddy

    DDaddy New Member

    Ich hab vorgestern einen Strafantrag gestellt. Handelt die Staatsanwaltschaft jetzt von Amtswegen aus oder muss ich noch was tun? Landet ein Strafantrag immer vor Gerich, falls das Verfahren nicht vorher eingestellt wird?
  3. Das hängt von dem Delikt ab.
    Die Staatsanwaltschaft hat diverse Möglichkeiten.
    1. Sie ermittelt weiter und stellt das Verfahren aus und erhebt Anklage.
    2.Sie beurteilt den Fall und stellt einen Buß bzw Ordnungsgeld antrag, wenn der Richter mitmacht.
    3.Sie prüft und gibt den Fall wegen zu schlöechter Ermittlung zurück.
    4. Sie prüft und stellt das nicht öffentliche Intresse fest. In diesem Fall stellt sie alles ein und du kannst noch etwas auf den zivilen Rechtsweg machen.

    Zivilrechtliche Ansprüche kannst du auch in Anspruch nehmen, wenn das Strafrechtliche abgeschlossen ist. Es ist ein gesonderes Verfahren und es ist dein Recht.

    Ich hoffe das hilft dir ein wenig, wenn nicht frag
    weiter.
  4. DDaddy

    DDaddy New Member

    Also es ging um Körperverletzung und tätlicher Angriff. Zeugen und ein ärztliches Attest liegen der Polizei vor und auch die Täter sind bekannt. Bin mal gespannt was sich daraus entwickelt.
  5. Wenn wie du sagst eine Strafantrag gestellt wurde kannst Du damit rechnen das es zu einem Prozess kommt. Es hängt jetzt von der Staatsanwaltschaft ab.

    Ich kenne einen Fall da hat eine Frau einer anderen ein paar geknallt ohne jeden Grund. Die eine Frau hatte sich ein Tinitus eingefangen und leidet noch heute sehr darunter. Täter und alles waren bekannt hier hat die Staatsanwaltschaft den Vorgang eingestellt ,mit der Begründung es bestehe kein öffentliches Interesse. Dann bleibt Dir nur noch die Zivilklage im Bürgerlichenrecht.


    Warten wir allso ab.
  6. DDaddy

    DDaddy New Member

    Der Vorwurf wurde jetzt auf "Gefährliche Körperverletzung" nach § 224 (1) Nr. 4 StGB ausgeweitet. Das StGB sieht hierfür eine Freiheitsstraße von sechs Monaten bis 10 Jahren vor. Gibt es da für Jugendliche eine andere Regelung oder kann ich damit rechnen, dass die Typen für ein halbes Jahr gesiebte Luft atmen dürfen?
  7. Das ist eine Rechtsfrage die ich Dir nicht beantworten kann. Ich weiß nur das im Strafrecht jungendliche milder bestraft werden. Näheres erfrage doch bitte bei einem Rechtsanwalt, dieser kann dir auch das ganze haarklein auseinander legen. Ich schweige lieber bevor ich hier etwwas falsches sage, sorry
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