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SOS-Notfall! Familienfreund hat Anzeige am Hals!!!

Dieses Thema im Forum 'Unsere Plauderecke' wurde von NetterBruder gestartet, 16 März 2009.

  1. Als ich von der Schule kam und zur Bahn ging, habe ich erfahren, dass ein Junge meine Schwester angrotzt hat. Dieser war ca. 2 Jahre jünger als meine 15 Jahre alte Schwester. Ich kannte ihn vom Sehen und wollte ihm eigentlich "zur Rede stellen", aber dann habe ich erfahren, dass bereits ein Freund meiner Schwester ihm eine Lasche gegeben hat.
    Wir dachten die Sache wäre geklärt, aber zu Hause habe ich dann erfahren, dass der kleine Junge den Freund bus zu seinem Haus verfolgen wollte und mit seinen Freunden Fotos von ihm gemacht hat. Dieser dachte, dass der türkische Junge diese an seine Brüder geben wollte und ist ausgetickt vor Angst.
    Er schlug ihnen die Kamera aus den Händen und sagte, dass sie sich verpissen sollen. Als die Jungen ihm dreist wurden hat er einen von ihnen eine Kopfnuss gegeben. Von dieser ist aber nichts zu sehen.

    Der türkische Junge ist eigentlich selber ein Totalassi und schlägt Leute grundlos zusammen und tritt auch dann weiter, wenn die anderen auf dem Boden liegen. Aber er hat diesmal total anders reagiert:
    Er hat dem Kollegen meiner Schwester eine Anzeige aufgebrummt!

    Ich würde gerne wissen, was man dagegen machen kann.

    Man kann doch jemanden darauf zurechtweisen, dass man keine anderen Leute anrotzt. Eine Lasche ist dort auch nichts Schlimmes.
    Kann meine Schwester mit einer Anzeige kontern, wegen Belästigung und darauf hoffen, dass der kleine Junge die Anzeige fallen lässt?

    Brauche Hilfe!!!
  2. criticalmass

    criticalmass Supergoogler

    AW: Familienfreund hat Anzeige am Hals!!!

    Hier kommt vieles auf das Alter der Beteiligten an, sowie das Land in dem Du lebst.

    Ich nehme mal Deutschland an, fasse mich aber kurz falls es Österreich oder die Schweiz ist:

    - In Deutschland sind Jugendliche erst ab 14 strafmündig, d.h. vorher nicht rechtlich belangbar.
    - Der Freund Deiner Schwester ist wahrscheinlich älter, der "Täter" nach Deinen Angaben jünger - hier hat Dein Freund schlechtere Karten.
    - Die Frage ist auch: Wer hat die Anzeige gemacht, wann und wo? Was für ein Vergehen wird ihm angelastet? Hier werden Zeugenaussagen wichtig, bei denen auch ein Grad der Glaubhaftigkeit bestehen muss.
    - Wenn Dein Freund sich wehren will, sollte er sofort eine Liste von allen erstellen, die in beiden Vorfällen als Zeugen dienen können. Danach sollte er damit zum Anwalt gehen und ggf. deren Aussagen sammeln.

    Die Polizei wird hier zuerst einmal ermitteln - d.h. mit Deinem Freund und evtl seinen Eltern reden wollen. Ob es zu einem Prozess kommt ist dann noch eine andere Sache. Auf jeden Fall aber sollte er seine Sicht der Geschehnisse klar vortragen, nichts beschönigen oder abändern, und die Namen von einigen Umstehenden bereit haben, mit denen man seine Version überprüfen kann.

    Zudem rate ich noch, die folgende Broschüre des Justizministeriums zu Rechten und Pflichten von Kindern und Jugendlichen anzuschauen: www bmj.bund.de/media/archive/814.pdf

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