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Vor jedem Erstellen eines Threads oder eines Beitrags lesen!!!

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von ~Engel~ gestartet, 17 Januar 2008.

  1. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    Es darf und wird hier in diesem Forum keine individuelle Rechtsberatung für konkrete Fälle erfolgen!

    Und deshalb dürfen nur fiktive( also fiktiv = erfundene, angenommene, fingierte, hypothetische, vorgestellte, vorgetäuschte )"Geschichten" in euren Threads/Bts stehen, über die wir diskutieren und dir/dem User deutsche Rechtskunde und das Rechtssystem näher bringen können!

    Wie genau sollte ein fiktiver Fall aussehen?

    • natürlichen Personen, Firmen o.ä. dürfen namentlich nicht genannt werden!!!
    • natürlichen Personen sollten im Fallbeispiel als: A B C , 1 2 3 oder als Minnie Micky Donald o.a. bezeichnet werden!
    • bei Firmen einfach Firma/Unternehmen/Betrieb schreiben oder wenn mehrere Firmen, dann A B C, 1 2 3 o.a.

    Beispiel:


    "A fuhr auf der Landstraße hinter einem Traktor, als B überholte und A streifte!"

    "Firma A verlangt eine Bearbeitungsgebühr für die nicht bezahlten Rechnungen!"

    etc.

    Habt ihr Fragen dazu, dann bitte scheut euch nicht diese zu stellen!
    Ich bitte euch ebenso, mir hier mitzuteilen, ob die Schilderung zum Erstellen für euch so verständlich sind!
    Wäre dankbar für jede Äußerung! :)


    Lieber Gruß
    ~Engel~
  2. AW: Vor jedem Erstellen eines Threads oder eines Beitrags lesen!!!

    GUT, dass dieses Thema auch hier endlich einmal angesprochen und klargestellt wird.

    Wer Problem mit A,B,C.. X,Y,Z hat, kann auch einfach allgemeine Begriffe nehmen:
    Netzbetreiber, Provider, Händler, Lieferfirma....Kunde, Käufer, Kassierer, Berater, Techniker

    Natürlich dürfen auch keine Namen für Dienstleistungen genannt werden, die Rückschlüsse auf den Anbieter zulassen.

    Nur als aktuelles Beispiel:
    Jeder weiß, dass "Call&Surf" ein Produkt der T-Home ist.
    In einem solchen Fall sollte das Produkt dann also vielleicht als
    "Telefon- und Internet-Paket" bezeichnet werden. So ist kein Rückschluss auf den Anbieter mehr möglich.

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