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Vertrag Erben

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von jonas jonathan gestartet, 15 Dezember 2008.

  1. Ist eine abgeschlossene Lebensversicherung /Kapitalversicherung erblich?

    Mein Vater hat ohne mein Wissen und ohne das Wissen meiner Mutter eine Lebensversicherung /Erlebensversicherung abgeschlossen, in der ich (oder mein Mann) beim Tod oder im Erlebensfall 2055 einen gewissen Betrag ausgezahlt bekommt.
    Weder ich oder meine Mutter haben ein Interresse, die Versicherung fortzuführen.
    Während wir davon ausgehen, dass der von meinem Vater geschlossene Vertrag mit seinem Tod endet, schreibt die Versicherung immer als "Erbengemeinschaft" an. Soweit ich das recherchieren konnte, gibt es vom Gesetzgeber die Option, der Erbe " kann einen Vertrag übernehmen", aber ich verstehe dass nicht als Muss!

    Wer ist in der Lage , ein wenig Licht in diese Angelegenheit zu bringen?
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

  3. criticalmass

    criticalmass Supergoogler

    AW: Vertrag Erben

    Wenn schon eine gewisse Summe einbezahlt wurde und es eine Kapitallebensversicherung ist, lass sie einfach beitragsfrei stellen - dann musst Du sie nicht weiter bezahlen, und das Kapital wird weiterverzinst. Ausbezahlen lassen kannst Du sie Dir möglicherweise auch, aber die Rückkaufswerte von Kapital sind meistens bescheiden.

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