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Urlaubsanspruch

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Unregistriert gestartet, 11 Dezember 2007.

  1. Hallo,

    mal eine Frage, vielleicht gibt es ja Spezialisten hier die sich damit auskennen.

    Meine Lebensgefährtin Arbeitet seid dem 17.06.2007 bei einer Gebäudereinigung, hat nun Ihre Kündigung zum Ende des Jahres abgegeben und mit rein geschrieben das Sie dann ab dem 17.12 Ihren Urlaub nimmt. Jetzt meint die Firma das Sie ja gar keinen Anspruch auf Urlaub hätte…..
    Mein Wissen ist nur das man 6 Monat Sperre hat bis man seinen Urlaubsanspruch „einlösen“ kann, aber Generell hat sie doch pro Monat 2-2 ½ Tage Erworben oder????
    Der Betrieb meinte ja das man erst nach 6 Monaten Urlaubsanspruch hat und vorher nicht, aber Sie geben auch nur 6 Monats Verträge heraus…. Da kann doch etwas nicht stimmen….

    Währe echt super wenn jemand Helfen könnte.
  2. AW: Urlaubsanspruch

    Im Arbeitsvertrag können zwar Einschränkungen vereinbart werden, wann kein Urlaub genommen werden sollte... aber verweigern kann der AG den gesetzlich zustehenden Anspruch nicht.
    Der aktuelle Urlaubsanspruch errechnet sich, indem man den Jahresurlaub zugrunde legt.
    Diesen teilt man dann durch die Anzahl der Arbeitswochen.. die geleistet wurden.

    Der Urlaubsanspruch steht im Arbeitsvertrag. Ansonsten gilt das Gesetz

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