1. Wir beantworten jede Frage in ca. 10 Minuten.

    Klicke hier um deine Frage zu stellen

Frage Unterstützung vom Amt

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von VMelissa gestartet, 6 Oktober 2009.

  1. Hallöchen!
    Also ich bin 19 Jahre alt, hab eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau und mache momentan mein Abitur nach an einem Weiterbildungskolleg. Nebenbei arbeite ich noch als Büroangestellte auf 400 Euro Basis. Ich wohne noch zuhause, würde aber gerne ausziehen, da ich zuhause nicht mehr so gut mit meinen Eltern klar komme. Ich steh ziemlich unter Kontrolle usw. Möchte ich jetz nicht unbedingt ausformulieren. Allerdings denke ich, wollen meine Eltern eigentlich nicht das ich ausziehe. Gibt es denn irgendeine Möglichkeit Unterstützung von der ARGE für eine Wohnung zu bekommen? Oder ist das eher ausgeschlossen?
    Zudem würde ich gerne dann auch mit meinem Freund zusammen ziehen, der momentan auch noch zuhause wohnt, aber dieses Jahr auf jedenfall noch ausziehen muss. Er ist momentan aber noch Jobsuchend. Hat sich auch schon bei der ARGE hier gemeldet bezüglich Wohnung!
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, wenns geht schnell :)
    Danke!
    Melissa
    Last edited by a moderator: 14 März 2010
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Unterstützung vom Amt

    Die Aufgabe der ARGE umfasst eigentlich keine Wohnraumvergabe,dies tätigt das Amt für Wohnngswirtschaft oder die örtliche Gemeindeverwaltung in euerem Einzugsbereich.
    Dir würde ich in dem Fall empfehlen zu warten bis dein Freund eine Wohnung hat und dann bei ihm einzuziehen.Anderenfalls wirst du kaum Unterstützung bei der ARGE finden.
  3. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Unterstützung vom Amt

    Hallo VMelissa,
    ist das von dir geschilderte Problem noch aktuell? Falls ja - einige Info dazu.

    Neben dem was wolle sagte - und dem ich nicht widersprechen kann - gibt es noch einiges zu beachten.

    • Das Wohnungsamt ist zwar grundsätzlich für die Wohnungssuche zuständig, hilft dir aber eigentlich nur, wenn du zum Zeitpunkt der Antragsabgabe bereits Sozial-/Hartz-IV-Empfänger bist.
    • Unter bestimmten (regional unterschiedlichen) Bedingungen steht dir auf Antrag Beihilfe zu Erstausstattung zu. Dies ist aber Sache der jeweiligen Kommune.
      http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html
    • Wichtig bei der Wohnungssuche ist die Größe und Kosten. Sie werden im Falle von Hartz IV nur übernommen wenn sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen (Miete+NK & Größe in qm) sind ebenfalls regional unterschiedlich. Frag im entsprechenden Amt nach wenn du dir unsicher bist. Unter Umständen ist auch die Übernahme der Kaution (auf Darlehnsbasis) möglich.
      http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/umzug.html
    • Deinen Wunsch mit deinem Freund in eine Wohnung zu ziehen würde ich mir an deiner Stelle noch mal durch den Kopf gehen lassen. Wenn ihr das tut, gehört ihr zu einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft". Neben einigen anderen Besonderheiten würde das für dich zu einem 30-40 € geringeren Regelsatz führen!
      Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nur dann nicht vor, wenn beide Bewohner getrennte "Haushalte" führen. Im Extremfall heißt dass: Jeder sein eigenes Zimmer, eigenen Badezimmerschrank, eigenen Kühlschrank ... Wenn der Sozialermittler (die Behörden haben so viel ich weiß das recht) zu dem Schluß kommt, dass ihr "eheähnlich" zusammen lebt: Bedarfsgemeinschaft!
      http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
    • Vor der endgültigen Planung und Unterschrift von Umzug und Wohnung stelle entsprechende Anträge beim Amt/ARGE.
      Den Umzug wirst du höchstwahrscheinlich selber tragen müssen, da seit einigen Jahren die Kommunen eine Auszug aus dem Elternhaus vor dem 25 Lebensjahr zahlen wenn schwerwiegende Gründe vorliegen:
      http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52324.wohnung.htm
    In deinem Fall könntest du Glück haben. Sprich das - deutlich lang genug vor einem entsprechenden Antrag beim Amt - mit deinem Arzt/Therapeuten ab. Wenn der dir den ärztlichen Rat attestiert, wegen deiner familiären Probleme aus dem Elternhaus auszuziehen ... hast du eine reale Chance.

    mfg.
    Neelix

Die Seite empfehlen