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Unfall verursacht - Wer haftet?

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von DDaddy gestartet, 20 Dezember 2003.

  1. DDaddy

    DDaddy New Member

    Hallo Leute,

    folgendes Szenario:

    Meine Freundin fährt mit meinem Auto, ich sitze auf dem Beifahrersitz. Sie hat kein eigenes Auto und damit auch keine Kfz-Haftpflicht. Plötzlich gerät das Auto ins Schleudern und kracht gegen ein anderes Fahrzeug. Der Schaden an meinem Auto beträgt rund 2.000 Euro. Das andere Fahrzeug wird auf ca. 1.200 Euro geschätzt.

    Ok, den Schaden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt meine Haftpflicht. Aber wie sieht es aus bei meinem? Bleib ich darauf sitzen oder kann hierfür auch eine Privathaftlicht haftbar gemacht werden? Oder habe ich vielleicht einen Privatrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz (ich will meine Freundin ja nicht verklagen, aber gibt es da Rechtsgrundlagen?)?

    Wäre nett, wenn jemand, der sich mit sowas auskennt mal sein Statement abgibt.

    Thx
  2. 1. du hasst ja eine Versicherung für dein Auto abgeschlossen.
    Hast du die nur auf dich abgeschlossen?
    Wenn ja, dann kann deine freundin bzw. du das selber bezahlen.
    Gint auch noch die Möglichkeit (als ich mich damit auseinandergesetzt habe), das du hochgestuft wirst, wenn du eine andere Leistung in Anspruch nimmst.
    Beispiel: hast das Auto auf DICH zugelassen = weniger Beitrag
    Unfall mit anderem Fahrer = höerer Beitrag + Anrechnung auf das laufende Jahr (Unfall im Oktober bis dahin Beitrag von z.B. 50,-€ mtl. ---Hochstufung durch Unfall im November mit Beitrag von 70,-€ mtl ab November. Differnez = 20,-€ = 20,-€ x 10,-€ (Jan-Okt)=200,-€ zusätzlich.
    2. Hast du eine Versicherung für mehrere Fahrer abgeschlossen (wie z.Bsp. die Allianz bietet eine Partnerversicherung an, halt nur für 2 Leute.), und das ist auch noch ne Vollkasko, dann siehts gut aus!
    Hast du nur ne TK, mit Selbstbeteiligung, such dir ne freie Kostengünstige werkstatt. Bzw. hat das Auto wirtschaftl. Totalschaden und der Rahmen ist verzogen usw., dann suche nenn Osteuropäer der dir die karre abkauft. (Muss aufgrund der neuen abfertigungsbedingungen aber fahrbereit sein!)
    Bei weiteren Fragen wende dich telefonisch an deine Versicherung (am besten mit anderem Namen), sag das du nen Vertrag machen willst und wie diese Bedingungen im Schadensfall sind. Da ändert sich ja ständig was.


    Ich hoffe es ist nicht gar so verwirrend gewesen?

    Gruß gritzi2000
  3. HI.

    Es kommt doch ganz darauf anwas für eine Versicherung Du für Dein Auto abgeschlossen hast.
    "Nur" Haftpflicht und Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung, da das Auto noch sehr neu ist.

    Bei einer Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden deine Vollkasko Du wirst nur in den Beitragsätzen Hochgestuft.

    Bei nur einer HAftpflichtvers. bleibst DU auf deinem eigenen Schaden hängen.
    Soweit ich das weiss kommt da auch keine andere Privathaftpflicht für auf, da Autos ja gesondert versichert werden und ein Haftpflicht ja nur greift wenn DU zb. mit deinem Fahrrad das Auto eines anderen beschädigst.
    Das weiss ich aus eigenr Erfahrung.

    gruß

    Der Taz

    uxwwdz

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