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Überstunden werden gestrichen

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von ~Engel~ gestartet, 8 September 2009.

  1. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    Dürfen einem Arbeitnehmer X die Überstunden von zum Beispiel ~300 auf 40 reduziert werden?

    X arbeitet in leitender Funktion, hat Arbeit ohne Ende und kann die ~300 ÜS nicht bis Ende des Jahres nehmen...im Gegenteil, es werden noch einige ÜS dazukommen!

    Steht ihm rechtlich vielleicht eine Auszahlung o.a. zu?
  2. Fire

    Fire Mod

    AW: Überstunden werden gestrichen

    Ob es da ein Gesetz gibt, weiß ich nicht. Ist allerdings die Regel, das die Überzeit zu beginn des nachfülgenden Jahres bezahlt wird, falls kein Ausgleich möglich ist. 300h auf einmal bezahlen? Die Steuereintreiber wird´s freuen........
  3. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    AW: Überstunden werden gestrichen

    Ich hab mal gehört, das man auch auf "Gewohnheit" pochen kann, also wenn bei X das seit Jahren so üblich war mit Auszahlung...!?
    Was aber die Situation von X erschwert ist, das der AG ab 1.1.2010 fusioniert und somit eine ganz neue Lage entsteht.
    Dieser neue AG(neuer Vorstand) plant dies mit der ÜS-Streichung aller Mitarbeiter!
  4. Fire

    Fire Mod

    AW: Überstunden werden gestrichen

    Das sind zuviele Stunden, das ist das Problem. Lässt X sich die Stunden auzahlen, kann er gleich das Geld zum Fenster rauswerfen, absetzen? Glaub kaum das dies ein Arbeitgeber mitmacht, fast zwei Monate....
    Das beste wäre irgendeine schriftliche(!) Vereinbarung zu treffen, die auch nach den 1.1.10 Gültikkeit behält.....

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