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<p>[quote="bzwei, post: 47362"]<b>kleiner widerspruch</b></p><p><br /></p><p>ich kann mich meinem vorredner nur anschließen bis auf einen punkt. wenn sich die gläubiger nicht auf eine zahlung mit kleinen bzw. kleinsten raten einverstanden erklären (zB bei arbeitslosen, sozialhilfeempfängern etc. oft so) - denn das müssen sie nicht, das muss hier mal ausdrücklich gesagt werden - dann bemüht euch, wenn es sich nicht gerade "nur" um 5000 Euro handelt (nicht abwertend gemeint) um den eintritt in das sogenannte "verbraucher-insolvenz-verfahren". das ist ein gerichtlich betreutes und treuhänderisch verwaltetes verfahren, das es erst seit zwei drei jahren gibt, bei dem ihr nach einer wohlverhaltensphase, in der ihr eure schulden abstottert, (meist 7 jahre) von eurer restschuld befreit werdet.</p><p><br /></p><p>beispiel: jemand hat 20000 euro schulden und hat arbeitet normal oder vielleicht sogar gar nicht, dann schafft er je nachdem in den 7 jahren etwa einen betrag zwischen 2000 und 5000 euro abzuzahlen. der rest wird dann vom gericht erlassen, d.h. auch streichung aus allen auskunftsverzeichnissen (schufa, creditreform etc.) sowie gerichtliche anweisung an alle gläubiger, die restschuld zu erlassen. einmal in diesem verfahren, kann euch kein gerichtsvollzieher, oder ähnliches mehr was...</p><p><br /></p><p>es ist zwar ein ganz schöner kampf in dieses verfahren reinzukommen (dauert bis zum beginn der wohlverhaltensphase ca. 1 jahr) und auch ein heftiger papierkrieg, aber wer wirklich interessiert ist, in einem absehbaren zeitraum schuldenfrei zu sein, der nimmt diese mühe sicherlich gerne auf sich, zumal man auch vom gericht geschützt wird. by the way... das schuldenmachen ist ja den meisten leuten auch nicht schwer gefallen; das war zumindest in meinem fall so, bin kein opfer, sondern selber schuld. diese einsicht ist für die ganze geschichte meist auch nicht gerade abträglich</p><p><br /></p><p>greetz</p><p><br /></p><p>b² 8)[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="bzwei, post: 47362"][b]kleiner widerspruch[/b] ich kann mich meinem vorredner nur anschließen bis auf einen punkt. wenn sich die gläubiger nicht auf eine zahlung mit kleinen bzw. kleinsten raten einverstanden erklären (zB bei arbeitslosen, sozialhilfeempfängern etc. oft so) - denn das müssen sie nicht, das muss hier mal ausdrücklich gesagt werden - dann bemüht euch, wenn es sich nicht gerade "nur" um 5000 Euro handelt (nicht abwertend gemeint) um den eintritt in das sogenannte "verbraucher-insolvenz-verfahren". das ist ein gerichtlich betreutes und treuhänderisch verwaltetes verfahren, das es erst seit zwei drei jahren gibt, bei dem ihr nach einer wohlverhaltensphase, in der ihr eure schulden abstottert, (meist 7 jahre) von eurer restschuld befreit werdet. beispiel: jemand hat 20000 euro schulden und hat arbeitet normal oder vielleicht sogar gar nicht, dann schafft er je nachdem in den 7 jahren etwa einen betrag zwischen 2000 und 5000 euro abzuzahlen. der rest wird dann vom gericht erlassen, d.h. auch streichung aus allen auskunftsverzeichnissen (schufa, creditreform etc.) sowie gerichtliche anweisung an alle gläubiger, die restschuld zu erlassen. einmal in diesem verfahren, kann euch kein gerichtsvollzieher, oder ähnliches mehr was... es ist zwar ein ganz schöner kampf in dieses verfahren reinzukommen (dauert bis zum beginn der wohlverhaltensphase ca. 1 jahr) und auch ein heftiger papierkrieg, aber wer wirklich interessiert ist, in einem absehbaren zeitraum schuldenfrei zu sein, der nimmt diese mühe sicherlich gerne auf sich, zumal man auch vom gericht geschützt wird. by the way... das schuldenmachen ist ja den meisten leuten auch nicht schwer gefallen; das war zumindest in meinem fall so, bin kein opfer, sondern selber schuld. diese einsicht ist für die ganze geschichte meist auch nicht gerade abträglich greetz b² 8)[/quote]
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