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Überschuldet.. und nun??

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von bzwei gestartet, 2 Dezember 2002.

  1. zisselmann

    zisselmann Moderator

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Es ist schon unseriös, ein "Preisangebot" von 95 € pro Stunde zu machen, ohne darauf hinzuweisen, daß bei Mittellosigkeit ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht


    Ach, WIRKLICH?


    Dann habt ihr ja schon Kohle wie Dreck von denen, die Hilfe suchen und selbst nichts haben und von euch abgezockt worden sind!

    Wer sich den Schuh anzieht, dem passt er. Und das einzige, was hier asozial ist, sind eure Gebühren!

    Leider hat der Gesetzgeber es verpennt die Kosten auf einen Festbetrag zu deckeln, so daß der Anwaltsabzocke ein Riegel vorgelegt wird.

    DENK MAL GANZ ERNSTHAFT DARÜBER NACH!
  2. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Gehört solche Sprache und Aussage zum Umgangston deiner Firma?​

    Hallo ... hier spricht der Mod dieses Unterbereichs ...

    ich habe mir die Freiheit genommen nicht nur den Link zum Video zu löschen ... sondern auch deine 'versteckte' Werbung!

    (Also wirklich: guter Versuch ... die Homepage-Url in deinem Profil unter Pinnwand zu verstecken ... hilft nur nichts ... siehe "§11 Werbung, Spam IDs Diebspiele Links usw. sind unerwünscht!" in den Forenregeln.)

    Da ich ein normalerweise recht umgänglicher Typ bin ... diesmal nur eine
    "mündliche Verwarnung"
    :D
    Beim nächsten mal spiel ich vielleicht "Flensburg" und verteile Punkte ...​
  3. immobilienakuthilfe

    immobilienakuthilfe New Member

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Er gibt weder Beratungshilfe beim Insolvenzverfahren (die meisten Gerichte lehnen dies inzwischen seit längerem ab), und unsere Kanzlei akzeptiert schon gar keine Beratungshilfescheine bei Immobilienrettung aus der Zwangsversteigerung.
    Es gäbe diese auch nicht vom Gericht.
    Auch wenn Du der Mod bist; fair und sachlich solltest Du schon bleiben und erstens nicht mit zweierlei Maß messen und zweitens nicht Dinge behaupten wenn Du Dich nicht auskennst.

    Was sollen diese aus der Luft gegriffene Behauptungen und die ungebührliche Sprache und Beleidigungen?
    Sind dies die Forenregeln??
  4. zisselmann

    zisselmann Moderator

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Es gibt keine Prozesskostenhilfe beim Insolvenzverfahren, Beratungshilfe aber doch. Wenn Eure Kanzlei keine Beratungshilfescheine akzeptiert, darfst Du das nicht verallgemeinern. Das ist dann nämlich eine aus der Luft gegriffene Behauptung.

    Und wieder eine haltlose Behauptung von Dir! Ich habe mein Inso-Verfahren (mit Beratungshilfe) hinter mir und weiß wovon ich rede!

    Wenn Du die Realität nicht akzeptieren kannst, ist alles, was Dir nicht in den Kram passt, ungebührlich und beleidigend?

    Die Forenregeln verbieten nicht die Wahrheit und nicht die freie Meinungsäußerung! Und die Ungebührlichkeit und die Beleidigung habe ich Dir auch schon widerlegt.

    So what?
  5. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Sehr geehrter Herr oder Frau immobilienakuthilfe,

    soviel nur um zu zeigen, dass ICH mich sehr wohl mit guter Ausdrucksweise auskenne. Im Weiteren bleiben wir beim hier üblichen "Du" ... es sei denn ihnen ist die Anrede "Sie" lieber! Auch dies ließe sich durchaus bewerkstelligen ...

    Mal von dem - verzeihlichen - Sinnfehler in deinem Beitrag abgesehen (Es sei denn Du meintest mit "Er" jemand bestimmten) gehe ich mal davon aus, dass der (von zisselmann dankenswerter Weise herausgestellte) Unterschied zwischen Prozesskosten und Beratungskosten dir im Eifer des Gefechts abhanden gekommen ist ... und nicht, dass Du hier versuchst sowieso schon verunsicherte Hilfesuchende mit bewussten Halbwahrheiten irrezuführen.

    Solltest du aber doch die Beratungskostenbeihilfe gemeint haben ... dann muss ich morgen gleich mal meinen Fallmanager im Amt für Arbeit meiner Hartz-IV-Behörde (optionale, kommunale Selbstverwaltung) anrufen und ihm herzlich danken, dass er es doch schaffte mich ohne für mich anfallende Verfahrenskosten in die Privatinsolvenz und durch das - gesetzlich vorgeschriebene und kostenpflichtige - vorher durch einen Anwalt durchzuführende Vermittlungsverfahren (um zu klären ob sich Gläubiger und Schuldner ohne Insolvenzverfahren einigen können) zu bringen.

    Ich frage mich nur, ob er dies aus eigener Tasche gezahlt hat?

    Fair und sachlich liegt durchaus im Auge des Betrachters ... und was das "Dinge beahupten, wenn man sich nicht auskennt" angeht ... nun wie pflegte meine Großmutter - Friede ihrer Asche! - sich doch immer so gerne zu äußern?:

    "Andersrum wird auch ein Schuh draus!"


    Bevor ich mich dazu äußere ... bitte um vorherige Klärung:
    Bist du der Meinung das Zitat in deinem Beitrag sei ein wörtliches Zitat von MIR?

    Deine Benutzung dieses speziellen Zitats verbunden mit einer - so will mir scheinen - direkten Frage an MICH (der Mod: Neelix1965(!)) könnte man sonst durch aus als Falschaussage und/oder falsche Verdächtigung bzw. Unterstellung ansehen ...!?

    Daher ein freundschaftlicher Tipp: Wenn Du auf "Zitieren" gehst anstatt auf "Antworten" erzeugt das System für dich - kostenlos - eine eindeutige Zuordnung des Zitats zum Zitierten. Diese Zuordnung kannst du mitsamt dem dazugehörigen Zitat kopieren und in deine Antwort einfügen ... ganz wie es Dir beliebt.

    Zum Schluss sei mir hier noch gestattet eine rein private und subjektive Meinung zu äußern:

    Ich bin froh, dass ich bei meinem Insolvenzverfahren NICHT auf deine Firma/Kanzlei angewiesen war!

    Vielen Dank für Deine Geduld beim Lesen.

    Hochachtungsvoll

    Neelix 1965
    Moderator des Hartz-IV-Forums
    ... nicht Inhaber*!
    (* Beschwerden wegen den Regeln bitte an den Admin oder den Inhaber dieses Gesamtforums! Danke.)​
  6. immobilienakuthilfe

    immobilienakuthilfe New Member

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Eben nicht. Dies war früher so, hat sich aber geändert.
    Ich bitte nicht solche aus der Luft gegriffene Behauptungen aufzustellen, sonst kommt bei mir der Verdacht auf, dass Du nicht an einer Sachdiskussion interessiert bist, sondern mich nur (aus welchen Gründen auch immer) anpöbeln möchtest.
    http://www.ent-schuldigung.de/2010/11/berlin-keine-beratungshilfe-fur-verbraucherinsolvenz/

    http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/beratungskosten.html

    Desweiteren ist unsere Kanzlei nicht an Insolvenzverfahren interessiert (machen diese nur in "Notfällen") sondern unsere Hauptaufgabe ist die Rettung von Immobilien aus der ZV und hier gibt es keine Beratungscheine.


    So könnte ich kontern:
    Wenn Du etwas nicht auf Anhieb verstehst wird erst einmal attakiert und wild drauf losgeschrieben.


    Das ist schön zu hören

    Das sehe ich anders
  7. zisselmann

    zisselmann Moderator

    AW: Überschuldet.. und nun??

    M. & M. Rechtsanwälte + Kollege W. aus Berlin

    Rechtsanwalt J.F. aus Berlin

    Sich auf die Aussage von Rechtsanwaltskollegen zu beziehen ist keine gesetzliche Grundlage. Die haben vor allem eigene finanzielle Interessen. Wo steht das im Gesetz?

    Die Bearbeitung von Insolvenzverfahren bringt ja auch nicht so gute Einnahmen wie die Rettung von Immobilien, da der Mandant mit Beratungsschein nur 10 € blechen muss und nicht 95 €/Std. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Och nee, ne? Mein Verfahren lief mit Beratungshilfe über einen Rechtsanwalt. Jetzt erzähl mir doch nicht, daß ich das Verfahren nicht verstehe!

    Ich schreibe hier auch nicht wild drauf los, sondern ich schreibe meine Erfahrungen. (Wie auch Neelix 1965 hier)

    Wenn das mit Deiner Meinung kollidiert, tut mir das Leid (für Dich), aber ich kann und werde keine Tatsachen verdrehen.
  8. immobilienakuthilfe

    immobilienakuthilfe New Member

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Das war mir klar; das dieses Argument kommt.
    Wenn ich Dir nun sagen würde (was ich hiermit tue) dass verschiedene Gerichte auch darüber entschieden haben keine Beratungshilfe zu geben käme das Argument von Dir dass dies aber auch kein gechriebenes Gesetz ist ;-))
    Verstehst Du, was ich sagen will?.....
    Du willst Dich nicht mit den Tatsachen auseinandersetzen, sondern nur herumpöbeln....

    Das stimmt, und deshalb mache ist das; zumal es niemand in Deutschland gibt der dies Erfolgreich kann.
    Im Bereich Insolvenzverfahren habe ich zu viel Konkurrenz, im Bereich Immobilienrettung keine....so einfach ist das.
  9. zisselmann

    zisselmann Moderator

    AW: Überschuldet.. und nun??

    Wie Du jetzt selber zugibst: verschiedene Gericht, nicht alle.

    Du wiederholst Dich, davon wird es auch nicht richtiger.

    Ist Deine Vermutung

    Jetzt muß ich mich auch wiederholen: Ich schreibe hier meine eigenen Erfahrungen; das sind für mich Tatsachen, die ich nicht zu verdrehen brauche.
  10. immobilienakuthilfe

    immobilienakuthilfe New Member

    AW: Überschuldet.. und nun??

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