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Thema Mietnomaden

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Bronzo gestartet, 30 Oktober 2006.

  1. Hallo,
    es geht mir um folgendendes:
    Ich müsste wissen, welche Regelungen (Gesetze) dafür gesorgt haben, dass es Mietnomaden gibt. Dann würde mich noch interessieren, seit wann es diese Gesetze gibt und evt. noch, was man am Gesetz ändern müsste, um Mietnomaden das Handwerk zu legen.
    Vielen Dank für alle Informationen
  2. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    AW: Thema Mietnomaden

    Interessantes Thema!;)

    Mietnomaden gibt es leider immer häufiger in Deutschland!

    Erklärung:[wiki]Mietnomade[/wiki]

    Einige wissenswerte Dinge:

    Fristlos darf ein Vermieter den Mieter kündigen, wenn der mit zwei aufeinander folgenden Mieten im Rückstand ist.
    BGH Urteil vom 11.01.06- VIIIZR 364/04

    Voraussetzung dafür ist, dass in dem Kündigungsschreiben der Mietrückstand als Kündigungsgrund angegeben wird und zudem die geschuldete Gesamtsumme exakt beziffert ist.
    Eine genaue Aufgliederung der Mietrückstände ist dabei jedoch entbehrlich.

    =>>Gleicht der Mieter das Minus allerdings während des Prozesses aus, wird die Kündigung hinfällig.

    Da gibt es gerade diese Gesetzeslücke, welche diese Mieter nutzen...

    Ein solches Katz-und-Maus-Spiel kann für den Vermieter den Ruin bedeuten.
    Es kommen Kosten für Gericht und Anwalt hinzu, insgesamt in den meisten Fällen mehr als 7.000 Euro - während die Mieter ungeschoren davonkommt und sich im nächsten Haus einnisten, bis zur Räumungsklage.

    Der Vermieter kann diese vorher verhindern, wenn er neben der fristlosen noch eine ordentliche Kündigung ausspricht. Dann muss der Mieter trotz Zahlung der Rückstände die Wohnung räumen.
    BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Mit der Räumungsklage kann aber auch zugleich die Forderung nach einer Nutzungsentschädigung zusätzlich zu der ausstehenden Miete verbunden werden.
    BGH, Beschluss vom 20.11.2002 - VIII ZB 66/02
    =>>BGH: ENTSCHEIDUNGEN
    (Aktenzeichen in Suche eingeben und Fall/Urteil lesen)

    Ich würde nicht zulassen, bzw.würde die Gesetze so ändern, das man z.B. durch eine/wiederholte Teilzahlung der Miete, nicht einfach in der Wohnung bleiben darf...sofort raus!
    Das Telefon oder der Strom wird ja auch abgedreht, wenn man nicht zahlt...

    Und die Prozesskosten würde ich nicht nur dem Vermieter auferlegen, sondern entweder teilen, oder dem Mieter ganz aufbrummen.
    Vielleicht würden diese dann aufhören solche Spielchen zu fabrizieren...

    Interessant ist auch folgender Link für Vermieter:
    https://www.demda.de/

    Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!:)

    Gruß Maddie

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