1. Wir beantworten jede Frage in ca. 10 Minuten.

    Klicke hier um deine Frage zu stellen

Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

Dieses Thema im Forum 'Menschliches und Familie' wurde von Neelix1965 gestartet, 18 September 2009.

  1. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    bin heute auf diese Meldung gestoßen

    http://www.dnews.de/panorama/109585/hartz-iv-auch-im-gefangnis.html

    Beim Lesen wurde ich mir uneins:
    Soll ich applaudieren ...
    (Dadurch könnte man die Rückfallquoten
    wg. mangelndem Lebensunterhalt nach
    der Entlassung senken)
    ... oder mit dem Kopf schütteln und meckern?
    (Die haben eine Schuld der Gesellschaft
    gegenüber abzutragen, durch den Freigang
    verdienen die sowieso was und brauchen
    nicht auch noch Geld das anderen fehlt...)
    Wie denkt Ihr darüber?
  2. sonne

    sonne Tussi

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Ich mag mich im Moment auch nicht festlegen, einerseits ist es natürlich für die "Resozialisierung" (ich mag das Wort überhaupt nicht) förderlich, andererseits denke ich der Unterhalt im "Knast" geht sowieso schon zu Lasten der Bürger, warum also noch mahr dafür ausgeben?!

    Ich denke ich schau mal was für Argumente von den anderen vorgebracht werden, vielleicht überzeugt mich davon etwas...
  3. criticalmass

    criticalmass Supergoogler

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Ich kann nicht sagen, das ich zu dem Thema gut informiert bin, aber mir fällt auch nicht ein, wo man anfangen sollte. Einerseits kostet Strafvollzug (oder wie hier Maßregelvollzug, also die "Betreuung" suchtkranker oder psychisch kranker Straftäter) viel Geld, was meines Halbwissens nach teilweise zu Lasten des Verurteilten geht. Ist der mittellos, gehen alle Kosten zu Lasten des Staats.

    Ein Häftling kann aber durch Teilnahme an Arbeitsprogrammen während dem Aufenthalt in einer dieser Einrichtungen Geld verdienen - auch zu Lasten des Staats. Das mag nicht viel sein - aber ist das weniger als der HartzIV-Satz abzüglich Verpflegungskosten und Unterkunft?

    Dem gegenüber stehen wie Sonne schon sagt gewisse Vorteile: Durch Arbeit "draussen" kann sich ein Häftling ein paar Kontakte knüpfen, bei denen er nach seiner Strafe wieder anfangen kann. Das klingt zumindest hoffnungmachend - relativ normale Arbeit mit Nicht-Straftätern, und Praxis im Herumschlagen mit Versorgungsbehörden kann den Einstieg ins freie Leben eventuell erleichtern, oder zumindest dem Sozialarbeiter der sich mit Resozialisierungsfragen herumschlagen muss die Arbeit erleichtern.
    Aber auch das sind nur Vermutungen ohne jegliche Erfahrung.
  4. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Rechnung;Arbeitet der Strafgefangene in einem Produktionsbetrieb innerhalb der Anstalt und verdient 1200,€ so sind 120€ seine.Die aufgeteilt in 25% für Rücklagenbildung - nach Höhe bestehender Schulden erfolgt eine Aufteilung der restlichen 75% in Einkauf und Schuldenregulierung.
    Von 100 Strafentlassenen haben max 50 einen Bewährungshelfer oder Betreuer,daß richtet sich auch noch nach Höhe der verbüßten Strafe und dem Anteil der resozialisierenden Betreuung in der Strafvollzugseinrichtung.
  5. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Glaub ich jetzt einfach mal ...
    aber bei 1200.- € (netto ?) braucht er ja kein Harzt IV.
    Wenn aber die gleichen Regelungen den Verdienst betreffend wie bei "normalen" Hartzlern angelegt wird (zus. zur Anrechnung von "Kost & Logis") spart der Staat ja auch wieder was ... da das (laut der mündlichen Aussage meines Sachbearbeiters die erste Pflicht eines Hartz IV-Empfängers ist ... würden die Strafgefangenen dem Staat helfen Geld zu sparen!
    ...
    Klingt das für euch so bescheuert wie für mich?
  6. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Du hast nach den 1200€ das - " so sind 120€ seine." - überlesen.
  7. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Hab das als spezielle "Gefangenen-Regel verstanden.
    Wenn ein normaler Hartz IV Empfänger 1200.- € verdienen würde dürfte er davon 290,00 € behalten und müsste 910,00 € an den Staat zurückzahlen.

    1200,00 Verdienst
    - 100,00 Selbstbehalt
    ======
    1100,00 Berechnungsbasis
    davon:
    160,00 € (20 % von 800,00 €)
    30,00 € (10 % von 300,00 €)
    =======
    190,00 €
    + 100,00 € Sebstbehalt (sieh oben)
    =======
    290,00 €

    Aber wie gesagt mit 1200,00 Verdienst wäre jeder (normale) alleinstehende HartzIV-Empfänger eben keiner mehr (offiz. Begründ.: der Rückzahlungsbetrag übersteigt die monatlichen Leistungen (Regelsatz + Miete + Zuschläge)
    ==========================================================

    Was mir so noch zu dem Thema durch den Kopf geht:
    :36_1_5:
    1. Wenn ein ALG1-Arbeitsloser in HartzIV kommt erhält er einen Zuschlag (nach § 24 ... glaub ich) über 90,00 € für 6-12 Monate.
    Angenommen ein ALG1-Empfänger begeht eine Straftat und wird im Gefängnis HartzIV-Empfänger ... bekommt er dann den selben Aufschlag?

    2. Wenn dieser Strafgefangene verheiratet ist... bekommt seine Frau/Kinder dann auch die entsprechenden Regelsätze?
    hmmm... musnochmaliminternetguggn...
    :36_1_37:​
  8. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Strafgefangene & Hartz IV / Applaudieren oder meckern?

    Derzeitig bekommt kein Einsitzender verurteilter Straftäter auch nur den Ansatz von Harz IV. Die Rechnung vom Strafvollzug kannst du auch nicht umlegen auf einen Harz IV Bezug.Das sind zwei verschieden Größen.
    Zum anderen war das ein Beispiel für einen eingelagerten Produktionsbetrieb.
    Gegenüber einen von der STVE geführten Betrieb gibts auch schon wieder Verdienstunterschiede genauso wie zu den von der STVE beschäftigten Strafgefangenen(zB.Küchenkräfte,Hausarbeiter).

Die Seite empfehlen