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Sexueller Mißbrauch von Kindern

Dieses Thema im Forum 'Gewalt und Missbrauch' wurde von Gorby gestartet, 31 Juli 2002.

Status des Themas:
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  1. Nach vielen Gedanken und einigen Bauchschmerzen habe ich mich dazu entschlossen mich diesem Thema anzunehmen. Wir schreiben hier über Krieg,Streit, Mißgunst und Hass auf den Anderen, aber was haben wir dadurch vergessen? Nein, wir haben es nicht vergessen wir haben es verdrängt wie vieles anderes, denn alles was uns nicht passt oder gefällt wird durch uns verdrängt. Dabei schauen Sie uns immer klagend an, diese schönen kleinen aber traurigen Augen. Sie schauen uns an und fragen uns, warum? Warum habt ihr das zugelassenund warum habt ihr mich nicht gehört wie ich geschrien habe?

    Was ich meine seht ihr :Hier
  2. So sagt das Gesetz muß das bestraft werden.



    < Strafgesetzbuch
    >
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358 )

    13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184c)



    § 176
    Sexueller Mißbrauch von Kindern
    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
    3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.


    (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.


    < >


    Auf § 176 StGB verweisen:
    StGB
    Allgemeiner Teil
    Das Strafgesetz
    Geltungsbereich
    § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
    Rechtsfolgen der Tat
    Maßregeln der Besserung und Sicherheit
    Freiheitsentziehende Maßregeln
    § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
    Verjährung
    Verfolgungsverjährung
    § 78b (Ruhen)

    Besonderer Teil
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    § 176a (Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern)
    § 176b (Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge)
    § 181b (Führungsaufsicht)
    § 183 (Exhibitionistische Handlungen)
    Straftaten gegen das Leben
    § 218a (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs)
    Strafprozeßordnung (StPO)
    Allgemeine Vorschriften
    Zeugen
    § 53
    § 68b
    Verhaftung und vorläufige Festnahme
    § 112a

    Verfahren im ersten Rechtszug
    Hauptverhandlung
    § 255a

    Beteiligung des Verletzten am Verfahren
    Nebenklage
    § 395
    Jugendgerichtsgesetz (JGG)
    Jugendliche
    Beseitigung des Strafmakels
    § 97 (Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch)
    § 100 (Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes)


    Weiterer Querverweis:
    StGB
    Besonderer Teil
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    § 184 III (Verbreitung pornographischer Schriften)


    Aus der Rechtsprechung:

    BSG, Geschlechtsverkehr mit 13jähriger, 18.10.95 (BSGE 77, 11)
    Straftat nach § 176 StGB stellt einen "tätlichen Angriff" iSv § 1 OEG dar, jedoch keine Opferentschädigung wegen Geburt eines Kindes aus der Straftat


    BGH, Mißbrauch am schlafenden Kind, 24.9.91 (BGHSt 38, 68 )
    §§ 176, 179





    Weitere Rechtsprechungsübersichten:
    9 Entscheidungen zu § 176 StGB im Volltext bei
    geordnet nach Relevanz oder nach Datum

    57 Entscheidungen des BGH in Strafsachen zu § 176 StGB im Volltext bei
    geordnet nach Datum

    Suche nach weiteren Entscheidungen zu § 176 StGB bei , der Urteilssuchmaschine


    Auzüge aus dem Gesetz zum Schutz der Jugend inder Öffentlichkeit (JÖSchG)


    §6 Öffentliche Filmveranstaltungen:

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der Obersten Landesbehörde zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind. Kindern unter sechs Jahren darf die Anwesenheit nur gestattet werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet sind.

    (2) Filme, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen nicht zur Vorführung vor ihnen freigegeben werden.

    (3) Die Oberste Landesbehörde kennzeichnet die Filme mit
    1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung"
    2. "Freigegeben ab sechs Jahren"
    3. "Freigegeben ab zwölf Jahren',
    4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren"
    5. "Nicht freigegeben unter achtzehn Jahren".

    Kommt in Betracht, daß ein nach Satz 1 Nr.5 gekennzeichneter Film den Tatbestand des §130 Abs. 2, des §131 oder des § 184 des Strafgesetzbuches erfüllt, ist dies der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.

    (4) Im Rahmen der Absätze 1 und 3 Satz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nur gestattet werden
    1. Kindern, wenn die Vorführung bis 20 Uhr,
    2. Jugendlichen unter sechzehn Jahren, wenn die Vorführung bis 22 Uhr,
    3. Jugendlichen über sechzehn Jahren, wenn die Vorführung bis 24 Uhr beendet ist.

    (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme.

    (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Filme, die zu nicht gewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.

    (7) Auf Filme, die von der Obersten Landesbehörde nach Absatz 3 Satz 1 gekennzeichnet worden sind, finden die §§ 1 und 11 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften keine Anwendung.


    § 7 Bespielte Videokassetten / Bildplatten / Bildträger:

    (1) Bespielte Videokassetten, Bildplatten und vergleichbare Bildträger dürfen Kindern und Jugendfichen in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der Obersten Landesbehörde für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind.

    (2) Für die Freigabe und Kennzeichnung findet § 6 Abs. 2 und 3 Satz 1 und Abs. 6 entsprechende Anwendung. Auf die Alterseinstufung ist mit einem fälschungssicheren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist vom Inhaber der Nutzungsrechte auf dem Bildträger und auf der Hülle in einer deutlich sichtbaren Form anzubringen, bevor der Bildträger an den Handel geliefert oder in sonstiger Weise gewerblich verwertet wird.

    (3) Bildträger, die von der obersten Landesbehörde nicht oder mit "Nicht freigegeben unter achtzehn Jahren" gekennzeichnet worden sind, dürfen
    1. einem Kind oder Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
    2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

    (4) In der Öffentlichkeit dürfen bespielte Bildträger nicht in Automaten angeboten werden.

    (5) Auf Bildträger, die von der Obersten Landesbehörde nach Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 bis 4 gekennzeichnet worden sind, finden die §§ 1 und 11 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften keine Anwendung.

    (6) § 6 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.


    § 12 Bußgeld / Strafen:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
    [...]
    5. entgegen § 6 Abs. 1 oder 4 einem Kind oder einem Jugendlichen die Anwesenheit bei einer öffentlichen Filmveranstaltung gestattet,
    6. entgegen § 7 Abs. 1 einem Kind oder einem Jugendlichen einen bespielten Bildträger, der nicht für seine Altersstufe freigegeben ist, zugänglich macht,
    7. entgegen § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 ein Zeichen nicht, nicht in der dort bezeichneten Form oder in einer der Alterseinstufung durch die Oberste Landesbehörde nicht entsprechenden Weise anbringt,
    8. entgegen § 7 Abs. 3 Nr.2 einen nicht freigegebenen Bildträger anbietet oder überläßt,
    [...]
    16. entgegen § 11 Satz 1 die für seine Betriebseinrichtung oder Veranstaltung geltenden Vorschriften nicht durch den dort bezeichneten Aushang bekanntmacht,
    17. entgegen § 11 Satz 2 nicht die Kennzeichnungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 verwendet,
    18. entgegen § 11 Satz 3 einen Film für eine öffentliche Filmveranstaltung weitergibt, ohne den Veranstalter auf die Alterseinstufung hinzuweisen,
    19. entgegen § 11 Satz 4 bei der Ankündigung oder bei der Werbung auf jugendgefährdende Inhalte hinweist oder in jugendgefährdender Weise ankündigt oder wirbt.

    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer als Person über achtzehn Jahre ein Verhalten eines Kindes oder eines Jugendlichen herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 1 bis 14 bezeichnetes oder in § 7 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 10 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 7 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für den Personensorgeberechtigten.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Deutsche Mark geahndet werden.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender
    1.eine im Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Zuwiderhandlung begeht und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder einen Jugendlichen in seiner körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet oder
    2. eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Zuwiderhandlung aus Gewinnsucht begeht oder beharrlich wiederholt.
  3. Aber ich frage mich warum tun Menschen so etwas? Für uns ist es doch im Grunde eins der schlimmsten Sachen die Menschen ,Menschen antun können. Dem Menschen dem es passiert wird alles genommen, seine Ehre, seine Achtung, sein ich und den Kindern ihre Kindheit, wobei Kinder auch Ehre und Achtung besitzen. Trotzdem bleibt die Frage warum tun Menschen sowas? Wir sagen die Jugend ist unsere Zukunft und sie wird getreten.
    Ich möchte mal nach dem warum suchen !
  4. Der Kindesmissbrauch in der Antike und dem Mittelalter.!




    Einleitung

    "Je weiter wir in der Geschichte zurückblicken, um so deutlicher erkennen wir, wie unzureichend die Pflege eines Kindes war. Dass Kinder misshandelt, unterernährt, gequält, ausgesetzt, sexuell ausgebeutet, ja sogar getötet werden, ist ohne Rücksicht auf den Stand, die Religion und Nation an der Tagesordnung." (Ulanska / Koch, 1997, S. 26)

    "Seit Menschengedenken, d.h. seit es Menschen gibt, ist das Kind als Eigentum der Eltern angesehen und in jeder Weise auch sexuell ausgenutzt worden. Die Macht des Erwachsenen über das Kind ist selbstverständlich und schon deshalb wird nicht darüber geredet. (...) Heldenerzählungen, Mythen, Klagelieder, Sprichwörter und Gesetze der Sumerer geben schon vor etwa 5000 Jahren Hinweise auf sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit kleinen Mädchen. (...) "Ich werde nicht eine Frau heiraten, die erst drei Jahre alt ist..." so ein Sumerer. " (Amann / Wipplinger, 1997, S. 37)

    Antike

    "In der Antike lebte das Kind in den ersten Jahren seines Lebens in einer Atmosphäre sexuellen Missbrauchs. In Griechenland oder Rom aufzuwachsen, bedeutete damals, von älteren Männern missbraucht zu werden. Form und Häufigkeit des Missbrauchs waren je nach Ort und Zeit verschieden. In jeder Stadt gab es Knabenbordelle und in Athen konnte man sogar per Vertrag einen Knaben mieten. Wo homosexueller Verkehr mit freien Knaben gesetzlich verboten war, hielten sich die Männer Sklavenjungen. Kinder, sowohl Knaben als auch Mädchen, wurden auch damals schon zur Prostitution verkauft. Die Bibel und der Talmud begünstigen sexuelle Beziehungen zwischen Männern und sehr kleinen Mädchen, sowohl in der Ehe als auch in außerehelichen Beziehungen und in der Sklaverei. Ein weibliches Kind konnte im Alter von 3 Jahren und einem Tag verlobt werden, wenn der Vater die Zustimmung gab ("Mischne Tora" von Moses MAIMONIDES). Es war schließlich Eigentum des Vaters.
    Nimmt ein Mann ohne die Erlaubnis des Vaters einem Mädchen die Unschuld, so verletzt er das Eigentum eines anderen Mannes. Nach dem Wunsch des Mädchens wird nicht gefragt, denn es ist ja Besitz seines Vaters. Der Vergewaltiger muss dem Vater für den Diebstahl eine Entschädigung zahlen. Wenn jemand eine noch nicht verlobte Jungfrau - jünger als 12 Jahre - trifft, sie packt, ihr beiwohnt und dabei ertappt wird, so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens 50 Silberschenkel zu zahlen... (Deut. 22, 28/29; Epstein 1967)
    In der jüdischen, später auch in der christlichen Religion ist die sexuelle Ausbeutung der Frau und der Kinder an der Tagesordnung. Frauen und Kinder gelten als Eigentum des Mannes, in einem Atemzug mit dem Aufzählen von Vieh und Haus genannt. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh und alles, was sein ist. Eine verlobte Jungfrau, die bei einer Vergewaltigung nicht schrie, was mit deren Einverständnis gleichgesetzt wurde, wie auch in der heutigen Zeit, war zu steinigen. War das Kind jünger als 12 Jahre, wurde die Bestrafung - die Steinigung - bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aufgeschoben, ohne Rücksicht darauf, ob das Mädchen irgendeine Chance gehabt hätte, sich gegen den Vergewaltiger, einem erwachsenen Mann, zu wehren, dem natürlich nichts geschah." (Ulanska / Koch, 1997, S. 29 )

    "Der Talmud befand, dass ein weibliches Kind von "drei Jahren und einem Tag" durch Geschlechtsverkehr verlobt werden könne. Geschlechtsverkehr mit einem noch jüngeren Mädchen sei kein Verbrechen und werde deshalb auch nicht geahndet. (...) Wenn ein Vater einer Heirat seiner Tochter nicht zustimmt, will er sein Kind vielleicht vor dem Sklavendasein einer Ehefrau bewahren; er könnte sie aber auch als gute Arbeitskraft nicht missen oder sie gegen einen geringen Preis als Konkubine oder Sklavin weiterverkaufen wollen. Da ein Vater nicht gezwungen werden kann, seine Tochter zur Ehe wegzugeben, kann er Geld und Tochter behalten und sie immer wieder ausleihen. Die Tochter war nur dann eine Dirne, wenn sie sich ohne die Erlaubnis des Vaters prostituierte." (Amann / Wipplinger, 1997, S. 39-40 )

    Mittelalter

    "Im Christentum war der sexuelle Missbrauch von Kindern weit verbreitet. Edelleute, Kreuzritter, christliche Ritter und Kirchenfürsten schändeten Frauen und Kinder bedenkenlos. Kleine christliche Mädchen wurden für Geld und Macht skrupellos als Ehefrauen eingetauscht. Das kanonische Recht verbot angeblich die Kinderehe. Die Kirche wandte sich auch gegen die Ehen zwischen alten Männern und kleinen Mädchen. Niemand richtete sich danach. (...) Ehehindernisse, vor allem allzu große Jugend, wurden unbekümmert ignoriert. Die vaginale Penetration hob alle Hindernisse auf. Nach Ansicht der Kirchenväter wird ein Kind durch vaginale Penetration 'reif für die Ehe'. Das kirchliche Verzeichnis der Ehehindernisse macht deutlich, dass männliche Erwachsene mit ihren Verlobten, die sieben Jahre und jünger waren, kopulierten. Sieben galt als Übergangsalter von der Kindheit zum Erwachsensein. Da jedoch für Mädchen nur Heirat in Betracht kam, war sieben das gesetzliche Mindestalter für die Verlobung." (Amann / Wipplinger, 1997, S. 42-43 )

    "Aus dem Mittelalter ist uns das sogenannte Herrenrecht überliefert (Jus primae noctis), ein Privileg des Grundherren, bei der Verheiratung seiner weiblichen Hörigen ihnen als Brautnacht beizuwohnen. So umstritten es ist, dass es sich hierbei um ein verbürgtes 'Recht' gehandelt hat, so klar ist, dass dieser Anspruch auf die Jungfernschaft der Töchter seiner Vasallen in der Praxis sehr häufig geltend gemacht und erst relativ spät durch den sogenannten 'Jungfernzins', 'Hemdlingschilling' oder 'Schützenzins' abgelöst wurde. In manchen Ländern war der Vater, der, gestützt auf seine Sexualmacht, die erste Nacht seiner weiblichen Hausgenossen beanspruchte. Dazu zählten die Töchter und auch die Frauen seiner Söhne. Bei den verschiedenen Völkern ist dieser Brauch der Besitzergreifung der Tochter oder Schwiegertochter beschrieben worden." (Wirtz, 1989, S. 28 )

    Trube-Becker gibt auch einen Hinweis auf den Zusammenhang von als Hexe angezeigten Kindern und sexuellem Missbrauch. Dass Kinder und auch erwachsene Frauen, die als Kind sexuell missbraucht worden sind, oft an starken Folgeschäden leiden, ist bekannt. Auch heute noch gibt es Frauen, die meinen, sie seien böse, schlecht, vom Teufel besessen oder gar der Teufel selbst (oft auch als Folge sexueller Traumatisierungen) und die dann in der Psychiatrie landen. Mir gibt diese Tatsache sehr zu denken. Studien über als Hexe verbrannte Kinder und Jugendliche bzw. Kindestötungen an sich dürften hier sehr aufschlussreiche Erkenntnisse bringen. Der Zusammenhang vom sexuellen Missbrauch und der "Entsorgung" des "Beweisstückes" bzw. des durch Folgeschäden nun störenden und beeinträchtigtem "Besitztums" liegt auf der Hand...

    Allerdings gab es auch schon erste positive Entwicklungen. Die von den Christen postulierte "Unschuld des Kindes" bewirkte, dass die Vergewaltigung von Kindern teilweise bereits im Mittelalter als verachtenswert und strafwürdig betrachtet wurde (vgl. Bange, 2002). "So wurden Ende des 13. Jahrhunderts in England die ersten Gesetze zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung erlassen. In den 'Statutes of Westminster' wurde es unter Strafe gestellt, ein Mädchen unter zwölf Jahren zu vergewaltigen, selbst wenn es keinen sichtbaren Widerstand zeigte. 150 Jahre später schuf man ebenfalls in England ein Gesetz zum Schutz der Jungen 'forced sodomy'. Die Gesetze wurden damals aber kaum angewandt, obwohl sexuelle Gewalt gegen Kinder im Mittelalter ein alltägliches Geschehen war." (Bange, 2002, S. 137 )
  5. Die Wende im 18 und 19 Jahrhundert

    Im 18. Jahrhundert wurden die Stimmen lauter, die jegliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen als schädlich und unmoralisch kritisierten. (...) Jegliche Äußerung über Sexualität vor Kindern und natürlich erst recht sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern galten nun als sündhaft, unmoralisch und verletzend. Sie wurden zunehmend kriminalisiert und später pathologisiert. Voraussetzung für diese Entwicklung war, dass sich seit der Renaissance eine Vorstellung von Kindheit entwickelt hatte. Vorher wurden Kinder als kleine Erwachsene angesehen. Erst als Kindheit und Jugend als besondere Lebensphasen betrachtet wurden, konnte sich die Sichtweise durchsetzen, dass Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen." (Bange, 2002, S. 137+138 )
  6. Jetzt der Schluß

    Zusätzlich könnte ich mich jetzt noch auf die nähere Geschichte einlassen: z.B. Sigmund Freud, Kriegsverbrechen im 1. und 2. Weltkrieg, neuere Gesetze, die 68er mit ihrer sexuellen Revolution, Frauen- und Kinderschutzbewegung und Massenvergewaltigungen von Mädchen und Frauen in Bosnien Andere Themen wie die Genitalenverstümmelung, die schon seit Ewigkeiten speziell im afrikanischen Raum praktiziert wird, fallen auch in den Bereich der sexuellen Gewalt gegen Mädchen. Was mir dazu fehlt ist Zeit. Letztlich sollte allerdings deutlich geworden sein, dass wir es hier mit keinem neuen Phänomen zu tun haben. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Frauen gehört seit Menschengedenken zur festen sozialen Struktur von menschlichen Gesellschaften.

    "Wenn man sich die Berichte über Leben und Leiden vor Augen führt, obwohl nur ein kleiner Teil davon bekant geworden ist, kann man sich nur wundern, dass überhaupt noch Kinder am Leben geblieben sind und sich zu 'normalen' Menschen entwickelt haben." (Ulanska / Koch, 1997, S. 28 ) Trube-Becker bringt es eigentlich mit diesem Satz auf den Punkt! Wenn wir in die Geschichte schauen, dann sehen wir, wie Kinder sexuell traumatisiert, gequält, verstümmelt, gefoltert, geschlagen und getreten wurden (und weiterhin werden). Wenn wir erlebte Traumata noch um die Gebiete Kinderarbeit, Kindersoldaten, Kriege, Sklaverei, Frauenunterdrückung, Männer als Soldaten, Hungersnöte usw. ergänzen, dann sag ich es mal mit Karl Marx's Worten:

    Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte von menschlichen Traumata und dabei speziell auch der sexuellen Traumatisierung!

    Das Trube-Becker das Wort "normal" eingeklammert hat, ist bezeichnend. "Normal" im Sinne von, weitgehend glücklich und zufrieden, nicht-gewalttätig, tolerant, selbstbewusst, wertvoll, nicht-umweltzerstörend, nicht-selbstzerstörend, nicht-psychisch-krank etc. kann wohl nicht gemeint sein. Wenn wir in die Geschichte schauen, dann sehen wir die verheerenden Auswirkungen der Gewalt von "normalen" Menschen gegenüber der Natur, sich selbst und anderen Menschen. Wenn ich mir dann noch vor Augen führe, dass Kinder heutzutage (zumindest in der westlichen Welt) so viel Schutz genießen (Jugendhilfe, Kinderrechte/-schutz, Beratungsstellen usw.), wie nie zuvor in der Geschichte, so dass mensch sagen kann: Es war nie besser als jetzt! Und wenn ich mir dann das Jetzt anschaue, mit ca. 80.000-300.000 sexuell missbrauchten Kindern in Deutschland pro Jahr, mit einer ähnlich hohen Zahl rein körperlich misshandelter Kinder, dann fällt mir nichts mehr ein...

    Deutlich wird daraus eines: Die Zukunft der Menschheit, liegt in der Hand der Erwachsenen, denen die Erziehung, die Pflege und der Schutz der Kinder anvertraut wurde
  7. Was bedeutet eigentlich "Sexueller Missbrauch"

    Definition "Sexueller Missbrauch"

    Ein Mädchen oder Junge wird sexuell missbraucht, wenn sie/er zu körperlichen oder nichtkörperlichen sexuellen Handlungen durch Ältere oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Aufgrund des bestehenden Kompetenzgefälles, vor allem in der psychosexuellen Entwicklung, können die Handlungen nicht angemessen verstanden und eingeordnet werden, das Mädchen oder der Junge kann deshalb auch nicht verantwortlich entscheiden. Der Täter befriedigt aufgrund des Macht- und Generationsgefälles und der Abhängigkeit des Kindes sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme sexueller Handlungen. Sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen ist Machtmissbrauch verbunden mit der psychischen und/oder physischen Verletzung der Integrität (Unversehrtheit). Er ist ein Ausdruck von Geschlechtshierarchie und Dominanzkultur.

    Unter "sexuellen Handlungen" sind zu verstehen:

    • Berühren und Streicheln der primären und sekundären Sexualorgane des Kindes mit Händen, Zunge, Geschlechtsorganen und Gegenständen
    • Die orale, anale und vaginale Penetration mit Geschlechtsorganen oder Gegenständen
    • Das Vorzeigen von Bildern, Filmen oder realen Situationen, um sich oder das Mädchen / den Jungen sexuell zu stimulieren und/oder sich sexuell zu befriedigen oder befriedigen zu lassen (auch anonyme Anrufe sexuellen Inhalts)
    • Veranlassen von Berührungen am eigenen Körper (mit oder ohne Zwang), um sich dadurch sexuell zu befriedigen
    • Das Veranlassen sexueller Handlungen am Körper des Opfers
    • Fotografieren des Opfers nackt oder in "sexuellen Posen"
    • Veranlassen des Opfers zu sexuellen Handlungen mit Tieren
    • Der Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke und Gesten, die das Mädchen / den Jungen zum Sexualobjekt herabstufen.

    Unter "veranlassen" ist zu verstehen:

    • "Überredung" des Mädchen / Jungen, z.B. durch Geschenke, Versprechungen etc.
    • Ausübung von Zwang, z.B. durch Androhung von Bestrafung, Liebesentzug, Heimeinweisung usw.
    • Vergewaltigung durch Hinwegsetzen über die körperlichen oder verbalen Widerstände des Mädchen / Jungen
    • Verzerren der Realität durch gezielte Lügen ("Das machen alle Väter so!")
    • Veranlassen mit Hilfe spielerischer Tricks ("Komm, ich zaubere dir Schmetterlinge in den Bauch!")

    Es werden keinerlei Bewertungen oder Abstufungen der einzelnen Punkte vorgenommen! Keinesfalls soll hier der Eindruck entstehen, das Opfer stimme heimlich zu, wenn es "überredet" wurde!
  8. Zahlen und Fakten




    Wissenschaftlich gesichert gilt heute durch zahlreiche Untersuchungen in Amerika und Europa: Jedes 3./4. Mädchen und jeder 7./8. Junge wird sexuell missbraucht (bei Mädchen und Jungen mit Behinderungen sind es schon mehr als die Hälfte) Studien zum Ausmaß des sexuellen Missbrauchs
    Entsprechend der unterschiedlichen Einschätzung über die Höhe der Dunkelziffer gehen ExpertInnen davon aus, dass jährlich schätzungsweise 80.000 bis 300.000 Kinder in Deutschland sexuell missbraucht werden
    Die Täter und Täterinnen kommen zu über 90 % aus dem sozialen Nahbereich der Opfer!
    Väter, Stiefväter, Brüder, Lehrer, Pfarrer, Mütter, Onkel, Babysitter, Freunde der Großeltern, Großväter, Tanten, Trainer, Erzieherinnen, Therapeuten, Nachbarn, Ärzte - sprich unauffällige und "anständige" Bürger und Bürgerinnenn missbrauchen Kinder und Jugendliche.
    Ca. 80-90 % der Täter sind Männer und ca. 10-20 % sind Frauen.
    Ca. 1/3 aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Jungen werden vorwiegend von männlichen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verübt.
    TäterInnen haben in der Regel im Laufe ihres Lebens viele Opfer, die sie missbrauchen: 10, 20, 40, 100, 300 und mehr, sehr häufig mehrere Mädchen und Jungen gleichzeitig. Dabei können die Opfer die eigenen Kinder sein, aus dem außerfamilialen Nahbereich kommen oder aus dem beruflichen Umfeld des Täters. Einige Täter engagieren sich gezielt ehrenamtlich z.B. als Jugendgruppenleiter, Sporttrainer oder suchen sich Berufe, in denen sie leichten Zugang zu Kindern und Jugendlichen haben (z.B. Lehrer, Kindertherapeut). Andere wiederum gehen gezielt Beziehungen mit alleinerziehenden Frauen ein.
    Die Taten haben in der Regel Wiederholungscharakter und erstrecken sich oft über Monate und Jahre
    Von den zur Anzeige gebrachten Fällen führen nur etwa 10 % zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Davon wiederum enden nur ca 10% mit einem Schuldspruch des Täters, der nur in weiteren 10 % in einer freiheitsentziehenden Maßnahme endet. Die übrigen 90 % werden mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe belegt.
    Studien und Zahlen zu den Rückfallraten der verurteilten Täter klick hier
    Betroffene von sexueller Gewalt sind Kinder aller sozialer Schichten und aller Altersgruppen, auch Kleinkinder und Säuglinge
    Mit den Folgen des Missbrauchs, haben die Betroffenen oft ein Leben lang zu kämpfen. Auch wenn sie immer schon darunter litten, wird vielen erst im fortgeschrittenen Alter bewusst, was in ihrer Kindheit geschehen ist.
    Aus der Beratungspraxis ist bekannt, dass ein Kind bis zu 7 Personen ansprechen muss, bevor ihr/ihm geholfen wird
    3 von 4 Psychatrie-Patientinnen und 9 von 10 Prostituierten sind als Kind sexuell missbraucht worden
    Studien und Zahlen zur sexuellen Ausbeutung in Therapie und helfenden Berufen .

    Zwischen 300.000 und 400.000 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland körperlich misshandelt und schwer vernachlässigt.
    Geht mensch 'nur' von 5000 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren aus, die sich in Deutschland prostituieren und dabei 2 Kunden am Tag und 200 'Arbeitstage' im Jahr ertragen, so kommt mensch allein in diesem Bereich auf 2 Millionen "Kontakte"
    Das Bundeskriminalamt schätzt die Anzahl von Sammlern von Kinderpornographie in Deutschland auf 30.000, andere gehen von bis zu 50.000 aus.
    Nach übereinstimmenden Schätzungen werden ungefähr 150.00 bis 200.000 Frauen im Jahr in der BRD vergewaltigt (wobei es übrigens nur in etwas 1 bis 2,5 % aller Vergewaltigungen zu einer Verurteilung kommt). Zusätzlich wird die Zahl der Vergewaltigungen in der Ehe auf jährlich 150.000 geschätzt.
    Etwa 2 bis 3 Millionen Frauen werden jährlich von ihren Männern geschlagen, in die etwa 400 Frauenhäuser flüchten in Deutschland jährlich rund 30.000 bis 40.000 Frauen (vielfach mit ihren Kindern). (dazu ergänzend: Das Bundesjustizministerium schätzt, dass die gleiche Zahl privates Obdach vor ihrem Verfolger findet)
    Etwa 200.000 bis 400.000 Prostituierte 'befriedigen' täglich Männer in der BRD. Der Gesamtumsatz im Bereich der Prostitution wird jährlich auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt.
    Die Zahl der deutschen Sextouristen wird jährlich auf 400.000 geschätzt, und zwischen 5.000 bis 12.000 Bundesbürger verbringen jährlich in der Dritten Welt ihren Urlaub, um Kinder zu missbrauchen
    Eine erste branchenübergreifende und bundesweite Befragung ergab, dass knapp 75 % der Frauen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben (davon waren 5 % sexuelle Nötigung)
    Letztlich finden sich in allen Lebensbereichen Hinweise darauf, wie zahlreich und ungehemmt die Beziehungen zur warenhaften und apersonalen Benutzung der Mitmenschen verkommt: Beispiele:

    Die Sexualisierung von Frauen in den Medien, in den Filmen, in der Werbung, in der alltäglichen Sprache
    Fast jeder Kiosk vertreibt eine Vielzahl von sogenannten 'normalen' Zeitschriften und einschlägigen Magazinen, in denen Frauen als Sexualobjekt vermarktet werden
    Der Telefon-Sex-Markt boomt in Deutschland: 1998 liefen in deutschen Fernsehkanälen 272.000 Werbespots für Sex-Telefonnummern, und 'Focus' schätzt das Marktvolumen der telefonischen Kontaktbörsen auf 150 bis 200 Millionen Euro
    Der Markt an sogenannten Erotikfilmen und eindeutiger Pornographie in den Videotheken ist immens groß
    In den Hotels ist es fast üblich geworden, dass die Gäste an Automaten zahlreiche Sexfilme ausleihen können bzw. dass ihnen gleich Sex-Kanäle im Fernsehen eingeräumt werden.
    Der Computermarkt bietet eine Vielzahl von Sex-Spielen, auf CD-ROM kommt Sex in Bild und Ton, und über Datenautobahnen können zahlreiche Sex-Bekanntschaften und -spiele in aller Welt gesucht werden. Im Internet findet sich ein unendlich ausuferndes Netz von Links, welches als Spiegel der unterschiedlichsten mehr oder weniger abweichenden, pervertierten und gewaltförmigen Sexualbedürfnisse, -phantasien und -praktiken der Menschen anzusehen ist und sich in diesem weitgehend anonymen Medium nun weltweit per Bild und Ton zu offenbaren traut
    Viele Frauen kennen obszöne Telefonanrufe, auch Kinder werden in sexuelle Telefongespräche verwickelt. Insgesamt wird angenommen, dass in Deutschland zehntausende von Menschen durch Sex- und Drohanrufe terrorisiert werden: Beantragten noch 1994 'nur' 30.000 Telekom-Kunden eine Fangschaltung, so waren es 1998 bereits 40.000
    Behindertensportlerinnen berichten, dass sie an ihren Wettkampftagen von einigen Männern begleitet werden, welche durch Stümpfe oder Krücken sexuell erregt werden.
    usw. usw.
  9. Wer sind die Täter?

    Mythos: Die meisten sexuellen Übergriffe geschehen durch Fremde.

    Realität: In den meisten Fällen stammt der Täter aus dem Familien – bzw. Bekanntenkreis.
    Nur in ca. 10% der Fälle handelt es sich um einen Fremdtäter.

    Mythos: Sexueller Mißbrauch geschieht hauptsächlich in unteren sozialen Schichten durch sexuell andersartige Triebtäter.

    Realität: Sexueller Mißbrauch findet in allen sozialen Schichten statt. Die Täter unterscheiden sich durch kein äußeres Merkmal von nicht mißbrauchenden Männern. Sexueller Mißbrauch ist keine Trieb-, sondern eine Gewalttat.

    Mythos: Sexueller Mißbrauch ist ein einmaliges Delikt.

    Realität: Sexueller Mißbrauch ist eine geplante Wiederholungstat. Für die Täter hat sie Suchtcharakter und kann Wochen, Monate und Jahre andauern.

    Mythos: Ein Täter muß mit dem Verdacht konfrontiert werden, damit der Mißbrauch aufhört.

    Realität: Täter zeigen in der Regel kein Schuldbewußtsein und sind nicht bereit, die Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen. Vielmehr lasten sie diese den Opfern und - bei innerfamiliärem Mißbrauch - den Müttern an. Jede Konfrontation, die ohne ausreichenden Schutz für das betroffene Kind stattfindet, kann dessen Leben gefährden.

    Mythos: Mütter sind die eigentlich Schuldigen. Wenn sie ihre Männer sexuell befriedigen würden, käme es nicht zu sexueller Gewalt gegen ihr Kind.

    Realität: Allein der Täter trägt die Verantwortung für den sexuellen Mißbrauch. Ihm geht es um das Ausleben von Macht und Dominanz, nicht um eine sexuelle Beziehung. Viele Täter mißbrauchen ein Kind und haben sexuelle Kontakte zu Frauen.
  10. Lieber Gorby

    Es ist Fazinierent deine Beiträge zu Lesen, aber
    das hättest du auch kürzer haben können.

    Nicht der TÄTER ist dás OPFER, sondern immer noch die KINDER.

    Wenn ein TÄTER ,gleichgültig ober er aus einer Beziehung ohne SEXUELLE Befriedigung kommt oder nicht,sie nutzen das Vertrauen der Kinder aus.
    Mann könnte ja für ein paar € zu den Damen des Gewerbes gehen und sich dort befriedigen.

    NEIN, WAS MACHEN DIE TÄTER, VERGREIFEN SICH AN KINDER DIE SICH NICHT WEHREN KÖNNEN.
    MANN SOLLTE DEN TÄTERN DEN SCHW....... ABHACKEN, DANN KÖNNEN SIE SOETWAS NICHT MEHR TUN.


    TOGOLY
  11. Lieber Togoly,
    natürlich hast du recht mit deiner Aussage. Es steht ausser zweifel wer hier das Opfer und wer der Täter ist. Ich wollte nur mal allen einen kleinen Gesichtlichen Bachgrond aufzeigen,weil auch ich mich gefragt habe warum es sowas überhaupt gibt. Ich war erstaunt übetr die Fakten die ich gefunden habe.
    Zu deiner aussage über die Bestrafung ich denke ähnlich, aber dies kann es nicht sein und gut das wir Gesetze haben und nicht auf Rachefeldzüge gehen müssen. Nur was wichtig ist wir alle müssen dazu Beitragen das es immer seltener passiert. Mit anderen Worten mann soll immer die Augen offen halten. Der Nichtstut macht mit und ist genauso schuldig.
  12. Erst jüngst wurden in Frankreich wieder eine Gruppe von mutmaßlichen Kinderschändern angeklagt, 11 Personen stehen vor Gericht weil sie laut Anklage Kinderpornos gedreht und verbreitet haben. Leider urteilen viele Gerichte noch mit zu niedrigen Haftstrafen!
  13. Ich glaube bzw ich bin mir sicher, das wir hier noch harte aber gute diskusiioonen führen werden. Wichtig ist dabei und das sollten wir uns alle merken, das das wohl und wehe der Kinder, das wichtigste ist wofür wir Menschen kämpfen können.
  14. Mit den niedrigen Haftstrafen hast Du vollkommen Recht. Fünf bis 10 Jahre für so eine Sache ist viel zu wenig. Mann sollte die Leute wie für einen brutalen Mord verklagen - Lebenslang.
    Den Kindern denen so etwas wieder fährt haben doch auch ein Lebenlang was davon. Die Psyche ist doch geschädigt, sie können es vieleicht verdrängen, aber kommen sie mal in eine bestimmte Situation - sei es nur das Schlafen mit dem Freund oder Mann könnte ich mir vorstellen, daß dort wieder Gedanken davon hochkommen. Vergessen werden Sie es warscheinlich nie mehr.
    Also warum nicht gleiches mit gleichem vergelten und die Täter ein Lebenlang aus dem Verkehr ziehen.
  15. Was in diesem Bericht nicht erwähnt wurde die Franzosen behandeln diese Menschen mit Nadeln. Sie töten im Gehirn das Zentrum für Sex oder besser gesagt für diese Gefühle. Man liest nur sehr wenig darüber, weil es ein Einspruch gibt. Diese Bestrafung würde gegen die Menschen würde verstoßen.

    Aber wenn ein kranker Mensch ein Kind Mißhandelt, wessen Würde wird da ein Lebenlang zerstört?
  16. Kindes-Mißbrauch

    Vom den Richtern werden höhere Haftstrafen für Steuerhinterziehung und Banküberfalle ausgesprochen
    als für Kinderschänder.
    Der Kinderschänder ist ja psychisch krank, wird therapiert und kommt schnell wieder raus, die anderen Straftäter haben dieses Privileg nicht.

    Da kann mann nur den Hass bekommen.
    Aber wehe es trifft ein Kind eines Richters bzw. Prominenten, dann fallen die Urteile anders aus.

    Karin
  17. RE: Kindes-Mißbrauch

    Ich denke das ganze ausmaß das den Kindern wiederfährt können wir uns doch garnicht vorstellen,mann sollte ein Strafe erfinden die den Tätern genauso Körperlich wie Psychisch schmerzen beifügt wie sie den Kindern.
    Man kann doch nicht hinnehmen das man Kinder Misshandelt und ganz nebenher noch die Täter belohnen, quasi mit kurze Haftstrafen und einenPsychischen behandlung ,die meiner meinung nach sowieso nicht viel bringt.Tatsache ist dass es mach einemHäftling bessergeht als einem nicht Häftling,sie haben Essen, Trinken, könne sich Weiterbilden, haben einen Trockenen und wrmen Schlafplatz,haben die möglichkeit Sport zu treiben ,müssen sich keine Gedanken machen wie Geld fürs Überleben rein kommt,und das nennt man Haftstrafe.

    Ich für meinen teil würde auch eine Straftat begehen wenn es mir schlecht geht.

    Wo frag ich euch ist da noch die Strafe?
    Wie soll ein Täter sich bessern bei diesen Haftbedingungen?

    Ich weis nicht was ich davon halten soll,sind unsere Haftstrafen überhaupt noch Strafen?


    TOGOLY
  18. Hallo togoly,
    sorry erst mal das ich erst jetzt antworte aber ich hatte einiges um die Ohren. Natürlich hast du recht wenn du sagts das wir uns garnicht vorstellen können was ein Kind leidet das Mißbraucht worden ist. Frauen denen das gleiche Schicksal widefahren ist können es wohl nach empfinden, obwohl auch Sie jahrelang leiden.
    Es ist auch richtig das es keine Strafe gibt die diese Tat sünen kann. Bedenke doch bei allem das wir ein Rechtssytem haben und kein Rachesytem. Wir haben uns in dieser Demkratie verpflichtet die Menschen würdig zubehandeln. Dazu gehören auch diese Täter.
    Das es den Gefangenen gut geht stimmt auch zum Teil, jedoch muß ihnen auch durch aus und Fortbildung eine Chance für danach gegeben werden.
    So und jetzt überlege mal du hast alles kannst aber nicht dahun wohin du willst und du wirst ständig beobachtet. Ich weiß nicht ob das nicht schlimm ist. Das Leben im Knast ist auch kein Zuckerlecken dort herrscht eine gemeine Hackordnung die dich schnell kaputt macht. Warum glaubst du ist ein Mensch der 10-15 jahre gesessen hat kaputt , der ist nicht mehr in der Freiheit Lebensfähig.

    Ich persönlich wäre dafür das Kinderschänder kasteriert würden. Und ihnen wie in Frankreich durch einen Eingriff jegliche Art von Lustempfinden zerstört wird.
    Strafen sollen hart aber noch verantwortbar bleiben. Das ich anders ragieren würde wenn es mein Kind ist ist doch normal, oder?
  19. DDaddy

    DDaddy New Member

    Um diese Bestrafung hier einzuführen müsste erst das Grundgesetz geändert werden müssen. Ich halte es auch für Bedenklich im Sinne der Menschenwürde. Schließlich gibt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Eine richtige (gerechte) Bestrafung für so ein Schwein zu finden ist wirklich nicht einfach.
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