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Schriftlich Verwarnung = Nachschulung?

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von smith267 gestartet, 3 März 2007.

  1. smith267

    smith267 New Member

    Hallo


    Ich hab eine schriftliche Verwarnung von der Busgeldstelle in meinem Lankkreis bekommen! Nun muss ich ein Verwarnungsgeld von 35 € bezahlen! Meine frage ist jetzt ob ich deshalb zur nachschulung muss oder nicht?! Hier handelt es sich ja um ein Verwarnungsgeld und nicht Bußgeld also müsste ich ja eigentlich nicht zur Nachschulung! Oder lieg ich da falsch?
  2. senseman

    senseman New Member

    Was wird dir denn vorgeworfen ??? des weiteren per google findet man so genannte busgeldkataloge, dort steht genau drin was dich erwartet. gehe davon aus das du noch in der probezeit bist.
  3. smith267

    smith267 New Member

    Ich zitiere: Sie schädigten durch außer acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfallt (unachtsamkeit) andere. und ja bin noch in der probezeit LEIDER :D

    in dem schreiben steht aber ja auch nichts weiteres drin das ich zur nachschulung oda änhliches muss. nur das ich die 35 € verwarnungsgeld bezahlen muss!

    "In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !"

    das hab ich gerade noch im inet gefunden! also müsste ich dem nicht zum asf.
  4. Batschi

    Batschi New Member

    Wurdest Du angehalten?Was hast Du genau gemacht?
  5. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    Das würde mich auch mal interessieren!?:)

    Ansonsten zahl das Bußgeld und dann müßte nix mehr kommen.Ich denke mal, das die sonst sicher eine Anmerkung gemacht hätten und drin gestanden hätte, bis wann du zu einer Schulung müßtest oder so ähnlich!^^
  6. Fuchur

    Fuchur New Member

    Soweit ich das weiss, musst du nicht zu Nachschulung. Wie du schon richtig sagtest: "Hier handelt es sich ja um ein Verwarnungsgeld und nicht Bußgeld"

    Bußgeld sind ja mit Punkten und Verwarngeld halt nicht. ( Mein stand :D )

    Zur Nachschulung musst du ja erst, wenn du einen Punkt bekommst!
  7. senseman

    senseman New Member

    Wie schon erwähnt wäre der Tatbestand interessant und wie die drauf kommen also geblitz oder angehalter oder. Wenn du den genauen tatbestand kennst steht selbiger auch im Bussgledkatalog, den kannste im inet einsehen oder du schiebst deinen Hintern mal in deine Fahrschule, hörst dir ne moralpredigt an und weisst danach genau was auf dich zu kommt ;)
  8. DDaddy

    DDaddy New Member

    Der Tatbestand deutet zu 99 % auf einen verursachten Verkehrsunfall hin.

    Wenn du nur verwarnt wurdest, hast du nix zu befürchten. Erst bei Bußgeldern mit Punkten wirds kritisch.
  9. Dem schließe ich mich zu 100% an... :D

    ...oder wenn Du nicht zahlst... ;-)

    Aber ansonsten haste da keine weitern Konsequenzen wie Fahrverbot,Punkt, Nachschulung o.ä. zu befürchten.

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