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Schadenersatz bei MFG

Dieses Thema im Forum 'Autos' wurde von donthaer gestartet, 21 September 2009.

  1. donthaer

    donthaer New Member

    Hallo,

    wer kann mir einen rechtlichen Rat geben?

    Wenn ich über eine Mitfahrzentrale eine MFG anbiete, daruafhin auch Mitfahrer finde und mit diesen losfahre, wieweit bin ich diesen dann Schadenersatzpflichtig, wenn mein Wagen unterwegs eine Panne hat und die Reparatur erst am nächsten Tag durchgeführt werden kann? Muss ich den Mitfahrern dann die Bahnfhrt oder gar einen Mitwagen bezahlen?

    Ich bin der Ansicht, dass hier höhere Gewalt vorliegt, also ein unvermeidlicher Grund, die Fahrt nicht fortzusetzen, was mich von jeder Haftung ausschließt. Selbstverständlich kann ich dann nicht die Bezahlung des Unkostenbeitrags verlangen.

    Liege ich mit dieser Ansicht richtig?

    MfG Don
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Schadenersatz bei MFG

    Wäre erstmal maßgeblich ob es einen Vertrag über die MFG gibt und was dieser zu diesem Punkt aussagt.
  3. donthaer

    donthaer New Member

    AW: Schadenersatz bei MFG

    Nun ja, da über eine Mitfahrzentrale nach Mitfahrern gesucht wurde, ist die Vertragslage wohl etwas schwiereig: Es besteht sicher ein Vertrag zwischen Fahrer und MFZ und ein Vertrag zwischen MF und MFZ. Dadurch kommen F und MF in Kontakt, besprechen Abfahrtszeit und Ziel und dann fahren los. In den AGBs eine rMFZ fand ich zu diesem speziellen Punkt nichts, da wurde nur über Nicht-Zustandekommen der Fahrt geschrieben. Dabei allerdings wurde der Schadenersatz ausgeschlossen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dass die Fahrt nicht angetreten wurde.

    MfG Don
  4. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Schadenersatz bei MFG

    Auf diesen Punkt kannst du dich berufen.

    (Noch zur Ergänzung;die MFZ bieten für ein geringes Entgelt eine Pannen,-oder Reiseversicherung an.Diese sind für den,wie von dir beschriebenen,Fall einer auftretenden Panne.Die Mitfahrer erhalten dann den Betrag bis zu einer festgelegten Höhe für Bahn,Bus oder Taxi von der MFZ erstattet.Also auf gut deutsch heißt es,wer als Mitfahrer davon keinen Gebrauch macht hat das Nachsehen.Anders verhält es sich bei einem Unfall durch den Fahrer,dann sind die Mitfahrer über die Hatpflichtversicherung des Fahrers mitversichert.)
    Last edited by a moderator: 21 September 2009

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