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Rücknahmegebühr

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von hannz12 gestartet, 20 November 2009.

  1. hannz12

    hannz12 New Member

    [FONT=&quot]Hallo,[/FONT]
    [FONT=&quot]vor 8 Tagen habe ich mir eine Küchenmaschine,ca.900€, direkt beim Hersteller gekauft.[/FONT]
    [FONT=&quot]Ich habe das Gerät wegen einer Funktionsprüfung nur ein einziges Mal benutzt und dabei[/FONT]
    [FONT=&quot]festgestellt, dass es für mich eine zu grosse Umstellung bedeutet, das Gerät weiter zu benutzen.[/FONT]
    [FONT=&quot]Das Gerät wurde von mir sorgfältig gereinigt, original verpackt und an den Hersteller nach 3Tagen zurück geschickt. Rückgabe lt Hersteller: 14 Tage ab Kaufdatum.[/FONT]
    [FONT=&quot]Nun velangt der Hersteller von mir aufgrund Gerätebenutzung eine Gebühr in Höhe von 120,- €.[/FONT]
    [FONT=&quot]Muss ich das bezahlen?[/FONT]
    [FONT=&quot]Vielen Dank für Eure Antworten.[/FONT]
    Last edited by a moderator: 20 November 2009
  2. blaustern

    blaustern Moderator

    AW: Rücknahmegebühr

    Sobald du ein gekauftes Gerät benutzt, gilt es nicht mehr als Neuware. Dafür braucht der Hersteller das Gerät nicht einmal zurückzunehmen. Kulanterweise tut er es trotzdem. Die Gebühr, welche er verlangt, ist eine Entschädigung für den Hersteller, dass er das Gerät nicht mehr als neu verkaufen kann. Ob nun die 120 € angemessen sind, kann ich schlecht urteilen. Jedenfalls sollte ein Test eines Gerätes nur funktionell angewand werden, jedoch nicht unter Einsatzbedingungen.
    Schau mal in die Geschäfts- bzw. die Rückgabebedingungen des Herstellers, was da geschrieben steht. Vielleicht findest du da eine Klausel über die Rückgabe bei gebrauchten Geräten.

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