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Premiere Abo

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Master1954 gestartet, 11 September 2003.

  1. Im April erhielt ich einen Telefonanruf eines Premieremitarbeiters der mich auf mein in 09-2003 auslaufendes Premiere Abo aufmerksam machte. Ich bat ihn mir ein schriftliches Angebot zu schicken.
    Nachdem ich bis einschließlich Juli nicht gehört hatte, kündigte ich das Abo zum nächstmöglichen Termin. Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

    vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie uns informieren, unser Angebot
    > nicht angenommen und keine schriftliche Bestätigung erhalten zu haben.
    > Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass unser Angebot zur Verlängerung
    > des Vertrages am 10. Mai 2003 angenommen wurde. Die Angebotsannahme haben
    > wir mit einem Schreiben bestätigt.
    > Da wir von der Post keine Information erhalten haben, dass der Brief nicht
    > zugestellt werden konnte, gehen wir von der Zustellung aus. Die
    > Widerrufsfrist von 4 Wochen ist bereits verstrichen. Somit kann ich Ihnen
    > als nächstmögliches fristgerechtes Austrittsdatum den 30. September 2005 > bestätigen.
    > Für Fragen stehen wir Ihnen rund um die Uhr unter 0180/511 00 00 (0,12
    > Euro/Min.) zur Verfügung.
    > Viele Grüße aus Hamburg

    > Ihre Nancy Maack
    > Premiere Service Team
    Daraufhin kündigte ich nochmals schriftlich per Einschreiben/Rückschein.
    Diese Kündigung wurde jedoch auch nicht zum gewünschten Termin 09/03 bestätigt.
    Meine Frage

    hat jemand gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht ? Gibt es irgentwelche einschlägigen Gerichtsentscheide?

    Bin für jede Hilfe dankbar

    Master
  2. das selbe was ihnen passiert ist, ist mir auch passiert. gibt es eine gemeinschaft premiere zu verklagen? alleine kommt man da nicht gegen an.
    mfg
    r.glomb
  3. warum gerichtsenscheide?

    wenn du als zweites gekuendigt hast in der gesetzlichen frist mit einschreiben und rueckschein und diesen auch bekommen hast( rückschein), hast du ja einen nachweis der puenktlichen kündigung. und hast meinermeinung nicks zu befürchten..und ich glaube nicht das du am telefon die vorgegaukelte angebotsanahme unterschrieben hast.(nachweispflicht,von premiere)
  4. geh mal zur verbraucherzentrale, die freuen sich immer auf solche fälle.
  5. es ist ein wunder geschehen. nachedem ich bei premiere gekuendigt habe, habe die sich geruehrt.
    morgens rief fr. mueller an und hat meinen fall aufgenommen und mir recht gegeben und sie wollte auch mein konto richtig stellen. mahngebuehren verrechnen und mein wunsch abo einrichten.
    abens rief eine frau schaefer an, die mir ein neues abo anbot. beide wusten nichts voneinander. jetzt ist da chaos perfekt. das ist ein fall fuer die bildzeitung.
    mfg
    rglomb
  6. nochmal was von mir

    Grundlage ist zunächst Ihr ABO-Vertrag und dieser verlängert sich laut den AGBs
    (wobei festzustellen ist,das für jedes ABO-Paket es eine eigene AGB gibt)
    jeweils um ein weiteres Jahr.
    Bemerkenswert ist das Premiere die Kosten anheben darf,wobei sich ein auserordentliches Kündigungsrecht nur ergibt wenn
    die Anhebung mehr als 5% beträgt.
    (Das nenn ich mal Clever)
    Wichtig für Sie hierbei ist das Premiere Sie davon mindestens 3-monate vorab in Kenntnis setzen muß.
    Auszug aus den AGBs
    .4 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programmes erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens 3 Monate im Voraus angekündigt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.

    Wichtig auch
    6.3 Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementgebühren abweichend von Ziffer 3.4 zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Quartals schriftlich zu kündigen.


    Un nun noch zur Kündigung von Premiere:
    6. Vertragsdauer / Kündigung
    6.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von entweder zwölf oder 24 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht jeweils sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

    - vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie uns informieren, unser Angebot
    - nicht angenommen und keine schriftliche Bestätigung erhalten zu haben.
    - Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass unser Angebot zur Verlängerung
    - des Vertrages am 10. Mai 2003 angenommen wurde.-

    Schön dann lassen Sie sich doch die Annahme des Angebotes
    Welches vom 10.05.2003 sein soll vorlegen.(In Kopie)
    Zur Überprüfung auf seine Rechtsmässigkeit.
    Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung,
    sie wird mit Zugang (§ 130 I 1 BGB) wirksam.
    Die Annahme ist ebenfalls eine empfangsbedürftige
    Willenserklärung und wird gleichfalls mit Zugang
    (§ 130 I 1 BGB) wirksam.

    Selbiges gilt insofern auch für den Fall
    der Fernmündlichen Angebotes und der Annahme.

    - Da wir von der Post keine Information erhalten haben, dass der Brief nicht
    - zugestellt werden konnte, gehen wir von der Zustellung aus Die
    - Widerrufsfrist von 4 Wochen ist bereits verstrichen

    Nun gleiches sollte auch für Ihre erste Kündigung in Anspruch genommen werden.
    Sie können ebenfalls davon ausgehen das die Kündigung bei Premiere ankam.
    wobei dies aber zunächst nebensächlich ist.
    Wichtig ist, sofern Angebot und Annahme, nicht fernmündlich
    erging,was hier anzunehmen ist,denn Premiere spricht ja von einem
    Brief,womit sich insgesamt ergibt das das Angebot
    Schriftlich erfolgte.
    Da Sie dieses Angebot offensichtlich ja nicht annahmen
    Dürfte das Angebot durch Fristablauf erloschen, § 146 BGB
    sein. Somit benötigen Sie auch diesbezüglich kein
    Wiederrufsrecht.
    Nach einhelliger Rechtsauffassung muß nichts wiederrufen werden
    was niemals angenommen wurde.
    Somit kam auch keine Vertragsbindung zustande.
    Diesbezüglich ist Premiere in Beweispflicht.

    Insofern sollten Sie bezüglich dieser Willenserklärung
    die Premiere ja angeblich von Ihnen haben will,
    eine Kopie dieser Anfordern ,
    Erklären Sie gleichzeitig das sofern sich heraustellt diese
    nicht von Ihnen ist Sie rechtliche Schritte einleiten werden.
    Erklären Sie auch gleichzeitig sollte Premiere nicht in der Lage sein diese
    Ihnen in Kopie zu senden, Sie rechtliche Schritte
    wegen Unlauteren Wettbewerb gegen Premiere einleiten,
    und insgesamt die Angelegenheit der Stattsanwaltschaft übergeben.

    Somit sindwir wieder am Ausgangspunkt Kündigung die erste
    Sowie die Kündigung per Einschreiben/Rückschein.
    Hier gilt nun zu beachten ob diese auch noch innerhalb der Frist
    Abgeschickt wurde.
    Wenn ja gilt Sie als fristgerecht zugegangen,was sich ergibt aus:

    Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie derart in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass der Empfängerr unter normalen Umständen von ihr Kenntnis erlangen kann und dies nach den Gepflogenheiten erwartet werden kann
    Hier ist das Einschreiben mit Benachrichtigungsschein eine übliche und zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme auch erst zum nächstmöglichen Abholungstermin gegeben. Der Zugang erfolgte demnach sofern innerhalb der Frist, folglich ist die Kündigung fristgerecht.
    Die Nichtannahme oder Verweigerung haben Sie nicht zu vertretten.

    Insofern sollten Sie hier Nachforschungen betreiben,ob die Zustellung erfolgte
    und wenn ja wann.



    Sofern die Kündigung insgesamt fristgerecht erfolgte und Sie weiterhin daran festhalten sollten Sie auch Premiere gegenüber die Einzugsermächtigung wiederrufen,und Ihrer Bank vorlegen damit nach Vertragsende keine weiteren Gebühren eingezogen werden.

    Das wichtigste aber lassen Sie sich nicht
    Verunsichern.
  7. Premiere

    Hey Ihr,

    also Premiere raubt mir jetzt schon seit fast einem Jahr die Nerven. Allerdings sehen die auch kein Geld mehr von mir. Ich hab nach langem hin und her das ganze letztes Jahr meinem Anwalt gegeben und der hat sich richtig gefreut weil Premiere ja für nicht einhaltung von Kündigungen bekannt ist.

    Solange Ihr nur Euer Abo ändert oder verlängert gibt es so gut wie nie Schwierigkeiten man sollte bloss nie Kündigen.

    Wie gesagt ich zacker jetzt auch schon lange mit denen rum und den einzigen trost den ich habe ist das ich noch den Dekoder habe und auch behalte bis das ganze sich zum positiven gewendet hat.

    Ihr solltet Euch auf jedenfall nichts gefallen lassen und wer noch nicht geklagt hat sollte sich zumindest mal Rat bei seinem Anwalt holen.
    Alleine fallt Ihr auf die "Schnauze" :)

    Also denn noch viel Spass
    *greets*
    yzukgq

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