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Praktische Fahrprüfung - Schule

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Unregistriert gestartet, 11 Dezember 2007.

  1. Hi,

    ich habe ein Problem in der Schule, ich will meine Praktische Fahrprüfung machen und dafür wurde mir auch schon ein Termin festgelegt. Jetzt will meine Englischlehrerin, aber an dem Tag eine Klausur ( keine Abi-Klausur) schreiben.

    Ich wollte freundlich sein und wollte mich bei meinem Klassenlehrer abmelden. Nun meint dieser das sei Freizeitvergnügen und ich dürfte nicht, was nichts anderes bedeutet, als wenn ich nicht komme, zählt das als geschwänzt 6.

    Mein Fahrlehrer hingegen meint, dass es erlaubt sei. Und erklärte mir das so, das nur Abiprüfungen die von Anfang an des Jahres ziemlich feststehen keine Entschuldigung sei, also das die Prüfung für mich eine akzeptierte Entschuldigung ist.

    Weiß jemand von Euch wie es nun richtig ist?
    Habe lange gegoogelt, aber nix gefunden :( Vielleicht ist jemand von Euch ja Experte.
    Als Info noch: Ich komme aus Niedersachsen, falls es hier eine bestimmte Regel dafür gibt.

    Danke für eure Antworten.

    Mfg
  2. AW: Praktische Fahrprüfung - Schule

    In solchen Fällen kann man sicher ganz "offiziell" Sonderurlaub beantragen.. das liegt aber an der einzelnen Schulbehörde.
    Auf "Nummer sicher" geht man, wenn man die Prüfungstermine außerhalb der Unterrichtszeiten legt.
    DAS geht immer.

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