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<p>[quote="wolle, post: 1352422, member: 127604"]<b>AW: Newsletter von sozialleistungen.info</b></p><p><br /></p><p><span style="color: #0000ff"><font size="4">14.08.2010</font></span></p><p><br /></p><p>Liebe Leser/innen,</p><p><br /></p><p>zum Wochenende eine neue Ausgabe unseres Newsletters. Informationen zum Abmelden des Newsletters finden Sie am Ende der Mail.</p><p><br /></p><p>1. Hartz IV: Fluthilfen werden nicht an den ALG II Regelsatz angerechnet.</p><p>Opfer der Flutkatastrophe müssen nicht mit Hartz IV-Kürzungen rechnen, wenn sie Soforthilfen durch die Bundesregierung oder Spenden zum Wiederaufbau erhalten. Voran gegangene Meldungen hatten behauptet, dass Fluthilfen angerechnet werden. Lesen Sie weiter:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-fluthilfe-wird-nicht-angerechnet-1934.php" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-fluthilfe-wird-nicht-angerechnet-1934.php</a></p><p><br /></p><p>2. Zusatzbeitrag: Wer nicht zahlt, wird sanktioniert. Bundesgesundheitsminister will "Sozialausgleich" streichen, wenn Betroffene den Zusatzbeitrag bei den Krankenkassen nicht entrichten.</p><p><br /></p><p>Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Immer mehr Krankenversicherte verweigern auch die Zahlung der zusätzlichen Beiträge. Viele Menschen können sich allerdings den Zusatzbeitrag auch nicht leisten. Denn für Hartz IV Bezieher werden beispielswiese die zusätzlich erhobenen Zusatzbeiträge von den Arbeitsagenturen nicht übernommen. Lesen Sie den ganzen Artikel:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zusatzbeitrag-wer-nicht-zahlt-wird-sanktioniert-1202.php" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zusatzbeitrag-wer-nicht-zahlt-wird-sanktioniert-1202.php</a></p><p><br /></p><p>3. Kein Hartz IV Bezug während der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe.</p><p>Hartz IV Bezieher haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen während der Zeit einer Ersatzfreiheitsstrafe. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az: L 15 AS 96/10). Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine ersatzweise Haftstrafe, wenn Betroffene die von einem Gericht auferlegte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Die Betroffenen müssen dann je nach Geldstrafe eine gewisse Zeit im Gefängis verbringen, um die Strafe "ersatzweise" zu verbüßen. Lesen Sie weiter:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-hartz-iv-waehrend-ersatzfreiheitsstrafe-2229.html" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-hartz-iv-waehrend-ersatzfreiheitsstrafe-2229.html</a></p><p><br /></p><p>4. 50 Milliarden für Hartz IV-Aufstockungen.</p><p>Etwa jeder dritte Hartz IV Bezieher hat einen Job, allerdings verdienen die Betroffenen so wenig, dass sie mit Hartz IV Leistungen aufstocken müssen. Laut aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministerium belaufen sich die Kosten für den Steuerhaushalt auf insgesamt 50 Milliarden Euro. Die Steuerausgaben stiegen seit 2005 kontinuierlich an. Musste der Bundeshaushalt im Jahre 2005 rund acht Milliarden pro Jahr für Aufstockungen ausgeben, so waren es im Jahr 2009 schon 11 Milliarden Euro. So wird rein rechnerisch bereits jeder dritte Euro im Hartz-IV System dafür verwendet, niedrige Löhne auszugleichen, weil die Unternehmen zu wenig zahlen. Im Jahr 2005 hatte dieser Anteil noch bei einem Fünftel gelegen. Lesen Sie den ganzen Artikel:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/50-milliarden-fuer-hartz-iv-aufstockungen-5139.php" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/50-milliarden-fuer-hartz-iv-aufstockungen-5139.php</a></p><p><br /></p><p>5. Hartz IV: Bereichert sich die "Diakonischen Servicegesellschaft Kästorf GmbH" an der Arbeit von Ein-Euro-Jobbern?</p><p>Schon im März diesen Jahres wurde ein unglaublicher Skandal aufgedeckt: Die gemeinnützige AWO Service GmbH Neumünster hatte Hartz IV Bezieher als Reinigungskräfte bei Pflegebedürftigen eingesetzt und die Tätigkeit gerade einmal mit 1,50 Euro pro Stunde entlohnt. Die AWO selbst hatte jedoch 8 Euro für den Servicedienst verlangt und noch einmal 200 Euro sog. "Regiegeld" pro Monat von der Arbeitsagentur erhalten. Nach dem der Fall öffentlich wurde, gab die AWO Neumünster nach und stellte diese Art von Dumpinglohn und Beschäftigung ein. Lesen Sie weiter:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/diakonie-bereichert-sich-an-hartz-iv-beziehern-2536.php" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/diakonie-bereichert-sich-an-hartz-iv-beziehern-2536.php</a></p><p><br /></p><p>6. Arbeitsagentur zahlt bei Jobsuche im EU-Ausland weiter</p><p>Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger die im EU-Ausland auf Jobsuche gehen, haben die Möglichkeit trotzdem weiterhin Leistungen in voller Höhe von der Arbeitsagentur zu beziehen. Das ALG I würde in dem Fall weiter auf ein Konto in Deutschland überwiesen, jedoch nur für drei Monat bzw. in Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie ihre Abreise frühzeitig ankündigen und die Fortzahlung der Leistungen beantragen,da die Arbeitsagenturen generell eine Wartefrist von vier Wochen einfordern, in der den Betroffenen evtl. Noch ein Job im Inland vermittelt werden kann. In besonderen Fällen, wie z. B. die Abreise mit dem Lebenspartner, können jedoch auch Ausnahmen bei der Wartefrist genehmigt werden. Lesen Sie weiter:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld-i-waehrend-jobsuche-im-ausland-178.php" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld-i-waehrend-jobsuche-im-ausland-178.php</a></p><p><br /></p><p>7. Ursula von der Leyens Hartz IV Gutschein-Lügen: Bundesarbeitsministerin Ursula von Leyen: Das Chip-Karten Gutschein Modell würde erfolgreich in Schweden eingesetzt werden. Die Kinder würden das System "cool" finden, nur in Schweden existiert ein solches System nicht.</p><p>Wie so oft will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Hartz IV Ungerechtigkeiten als "tolle neue Reformen" präsentieren. Dabei hilft ihr auch eine Agentur, die von Steuergeldern bezahlt wird. Der neuste Clou: Eine Vielzahl von Politikern argumentieren gern mit dem Vorbild Schweden. Dort sei sowieso alles besser und man könnte von dem Nordeuropäern einiges lernen. Ebenso argumentiert auch die Arbeitsministerin von der Leyen. In Schweden gebe es im Sozialsystem ein sogenanntes Chipkarten-System, mit dem Nachhilfestunden oder Musikunterricht per Chip-Karte bezahlt werden könnten. Von der Leyen will damit ein erneutes Argument gegen die Erhöhung der ALG II Regelsätze für Kinder liefern. Statt dessen sollen Gutscheine für den Extra-Bedarf ausgegeben werden. Das Hauptargument der Ministerin lautet, das Geld würde ansonsten "nicht bei den Kindern ankommen", da nach Meinung der CDU-Politikerin sinngemäß Eltern im ALG II Bezug schlechtere Eltern seien, als andere. Lesen Sie weiter:</p><p><br /></p><p><a href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ursula-von-der-leyens-hartz-iv-gutschein-luegen-1823.php" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ursula-von-der-leyens-hartz-iv-gutschein-luegen-1823.php</a></p><p><br /></p><p>. sowie weitere News und Urteile: <a href="http://www.gegen-hartz.de/" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.gegen-hartz.de/</a>[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="wolle, post: 1352422, member: 127604"][b]AW: Newsletter von sozialleistungen.info[/b] [COLOR="#0000ff"][SIZE="4"]14.08.2010[/SIZE][/COLOR] Liebe Leser/innen, zum Wochenende eine neue Ausgabe unseres Newsletters. Informationen zum Abmelden des Newsletters finden Sie am Ende der Mail. 1. Hartz IV: Fluthilfen werden nicht an den ALG II Regelsatz angerechnet. Opfer der Flutkatastrophe müssen nicht mit Hartz IV-Kürzungen rechnen, wenn sie Soforthilfen durch die Bundesregierung oder Spenden zum Wiederaufbau erhalten. Voran gegangene Meldungen hatten behauptet, dass Fluthilfen angerechnet werden. Lesen Sie weiter: [url]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-fluthilfe-wird-nicht-angerechnet-1934.php[/url] 2. Zusatzbeitrag: Wer nicht zahlt, wird sanktioniert. Bundesgesundheitsminister will "Sozialausgleich" streichen, wenn Betroffene den Zusatzbeitrag bei den Krankenkassen nicht entrichten. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Immer mehr Krankenversicherte verweigern auch die Zahlung der zusätzlichen Beiträge. Viele Menschen können sich allerdings den Zusatzbeitrag auch nicht leisten. Denn für Hartz IV Bezieher werden beispielswiese die zusätzlich erhobenen Zusatzbeiträge von den Arbeitsagenturen nicht übernommen. Lesen Sie den ganzen Artikel: [url]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zusatzbeitrag-wer-nicht-zahlt-wird-sanktioniert-1202.php[/url] 3. Kein Hartz IV Bezug während der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Hartz IV Bezieher haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen während der Zeit einer Ersatzfreiheitsstrafe. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az: L 15 AS 96/10). Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine ersatzweise Haftstrafe, wenn Betroffene die von einem Gericht auferlegte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Die Betroffenen müssen dann je nach Geldstrafe eine gewisse Zeit im Gefängis verbringen, um die Strafe "ersatzweise" zu verbüßen. Lesen Sie weiter: [url]http://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-hartz-iv-waehrend-ersatzfreiheitsstrafe-2229.html[/url] 4. 50 Milliarden für Hartz IV-Aufstockungen. Etwa jeder dritte Hartz IV Bezieher hat einen Job, allerdings verdienen die Betroffenen so wenig, dass sie mit Hartz IV Leistungen aufstocken müssen. Laut aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministerium belaufen sich die Kosten für den Steuerhaushalt auf insgesamt 50 Milliarden Euro. Die Steuerausgaben stiegen seit 2005 kontinuierlich an. Musste der Bundeshaushalt im Jahre 2005 rund acht Milliarden pro Jahr für Aufstockungen ausgeben, so waren es im Jahr 2009 schon 11 Milliarden Euro. So wird rein rechnerisch bereits jeder dritte Euro im Hartz-IV System dafür verwendet, niedrige Löhne auszugleichen, weil die Unternehmen zu wenig zahlen. Im Jahr 2005 hatte dieser Anteil noch bei einem Fünftel gelegen. Lesen Sie den ganzen Artikel: [url]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/50-milliarden-fuer-hartz-iv-aufstockungen-5139.php[/url] 5. Hartz IV: Bereichert sich die "Diakonischen Servicegesellschaft Kästorf GmbH" an der Arbeit von Ein-Euro-Jobbern? Schon im März diesen Jahres wurde ein unglaublicher Skandal aufgedeckt: Die gemeinnützige AWO Service GmbH Neumünster hatte Hartz IV Bezieher als Reinigungskräfte bei Pflegebedürftigen eingesetzt und die Tätigkeit gerade einmal mit 1,50 Euro pro Stunde entlohnt. Die AWO selbst hatte jedoch 8 Euro für den Servicedienst verlangt und noch einmal 200 Euro sog. "Regiegeld" pro Monat von der Arbeitsagentur erhalten. Nach dem der Fall öffentlich wurde, gab die AWO Neumünster nach und stellte diese Art von Dumpinglohn und Beschäftigung ein. Lesen Sie weiter: [url]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/diakonie-bereichert-sich-an-hartz-iv-beziehern-2536.php[/url] 6. Arbeitsagentur zahlt bei Jobsuche im EU-Ausland weiter Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger die im EU-Ausland auf Jobsuche gehen, haben die Möglichkeit trotzdem weiterhin Leistungen in voller Höhe von der Arbeitsagentur zu beziehen. Das ALG I würde in dem Fall weiter auf ein Konto in Deutschland überwiesen, jedoch nur für drei Monat bzw. in Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie ihre Abreise frühzeitig ankündigen und die Fortzahlung der Leistungen beantragen,da die Arbeitsagenturen generell eine Wartefrist von vier Wochen einfordern, in der den Betroffenen evtl. Noch ein Job im Inland vermittelt werden kann. In besonderen Fällen, wie z. B. die Abreise mit dem Lebenspartner, können jedoch auch Ausnahmen bei der Wartefrist genehmigt werden. Lesen Sie weiter: [url]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld-i-waehrend-jobsuche-im-ausland-178.php[/url] 7. Ursula von der Leyens Hartz IV Gutschein-Lügen: Bundesarbeitsministerin Ursula von Leyen: Das Chip-Karten Gutschein Modell würde erfolgreich in Schweden eingesetzt werden. Die Kinder würden das System "cool" finden, nur in Schweden existiert ein solches System nicht. Wie so oft will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Hartz IV Ungerechtigkeiten als "tolle neue Reformen" präsentieren. Dabei hilft ihr auch eine Agentur, die von Steuergeldern bezahlt wird. Der neuste Clou: Eine Vielzahl von Politikern argumentieren gern mit dem Vorbild Schweden. Dort sei sowieso alles besser und man könnte von dem Nordeuropäern einiges lernen. Ebenso argumentiert auch die Arbeitsministerin von der Leyen. In Schweden gebe es im Sozialsystem ein sogenanntes Chipkarten-System, mit dem Nachhilfestunden oder Musikunterricht per Chip-Karte bezahlt werden könnten. Von der Leyen will damit ein erneutes Argument gegen die Erhöhung der ALG II Regelsätze für Kinder liefern. Statt dessen sollen Gutscheine für den Extra-Bedarf ausgegeben werden. Das Hauptargument der Ministerin lautet, das Geld würde ansonsten "nicht bei den Kindern ankommen", da nach Meinung der CDU-Politikerin sinngemäß Eltern im ALG II Bezug schlechtere Eltern seien, als andere. Lesen Sie weiter: [url]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ursula-von-der-leyens-hartz-iv-gutschein-luegen-1823.php[/url] . sowie weitere News und Urteile: [url]http://www.gegen-hartz.de/[/url][/quote]
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