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Neues Urheberrecht

Dieses Thema im Forum 'Kostenloses im Internet' wurde von power68 gestartet, 2 August 2003.

  1. Hi zusammen,

    hab eben nen Breicht im SAT1 über das neue Urheberrecht gesehen...
    Muss man sich jetzt Sorgen machen, dass das hier und auch bei Kazaa jetzt bald für die Platten+Filmindustrie nachzuverfolgen ist??
    Was heisst das für uns normale USER im Klartext??

    Bitte um Antwort, ich kann vor Sorge gar net schlafen.... xzkpqd


    thx
    power68
  2. Hi Power68,

    also ehrlich gesagt würde ich mir da schon gedanken machen,
    denn so wie ich das alles verstanden habe ist es von nun an völlig egal ob du das orginal hast oder nicht.Das laden aus dem internett ist Ilegal.

    Nun hat es die gute Regierung geschaft den Internett User als Kriminellen abzustempel.

    Ach ja und nun dürfen auch die Herren in Grün einfliegen und alles mitnehmen (PC,CD´s) und die Herren in schwarz geben dir dann 2 Jahre auf kosten des Staates Unterkunft...

    Also ich habe Emule vom Rechner verbannt.Es viel mir schwer aber ich denke es wir immer heißer in der Sache.
  3. @superede:

    Das durften sie vorher auch schon.


    Wenn er sichkriminell verhält ist das doch wohl richtig.


    Auch das ist niocht ganz richtig, Illegales oder Copyrightgeschütztes material runter zu laden war immer schon verboten, nur wurde es für den Downloader als Ordnungswidrigkeit und nidht als Straftat geahndet.


    Mal ein Paar Fakten zum neuen bzw erweiterten Urheberschutzgesetz:

    - Das Umgehen von Kopierschutzfunktionen ist verboten. Ob man das Original besitzt oder nicht.

    -Weiterhin ist es erlaubt sich für den Privatgebrauch Kopien anzufertigen, allerdings maximal 4 Kopien, welchen auch nur im engsten Freundeskreis weitergegeben werden dürfen. Andere Internetuser zählen dazu leider nicht. Privatkopien dürfen nur von einer original-CD erstellt werden, alles andere ist illegal. Besitzt der Datenträger einen Kopierschutz ist das umgehen von diesem zum anfertigen einer privat oder Backupkopie ebenfalls verboten.

    -Hatten sich früher nur die die Anbieter von Urhebergeschützem Material, strafbar gemacht, so gilt dies nun auch für den Downloader sofern ihm bewußt das der Download offensichtilich illegaler Natur ist.

    -Das Anbieten von Links zum Downloadvon Tools welche Kopierschutzfunktionen ungehen ist illegal. Das selbe gilt füe Copyrightgeschützte Mp3´s, Filme, Programme und so weiter.

    Was das für den einzelnen User bedeuted ist noch klar, da es immer noch die Datenschutzgesetze gibt, welche dein Privatspähre schützen. Dich einfach auszuspionieren, sollte da eigentlich nicht drin sein.

    Eine Frage stellt sich mir noch: Wie stehts mit dem verbreiten von im Fersehen aufgenommenen Filmen? Diese werden ja weitgehend öffentlich ausgestrahlt und dürfen ja aufgenommen werden. Da Videorecorder nicht verboten sind, sollte dies ja auch für die weiterbverbreitung gelten. Was meint ihr?
  4. man muss wahrscheinlich bei allen aufpassen was man aufnimmt
  5. @dave


    soll ich nun kazaa und Emule-Sioftware verbannen oder nicht??
    Das scheint ja nun doch kein Kavaliersdelikt mehr zu sein....

    in Sorge
    power68
  6. Aufklärung über das neue Urhebergesetz !!

    Ich habe neueste Informationen zum Thema Urheberrechtsgesetz.

    Ab wann gilt das neue Gesetz?
    Bei Redaktionsschluss standen noch die (formale) Prüfung des Gesetzes im Bundespräsidialamt, die Unterschrift des Bundespräsidenten Johannes Rau und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus. Erst dann ist das neue Gesetz geltendes Recht!
    Nach letzten COMPUTERBILD-Informationen lag die Gesetzesurkunde dem Bundespräsidialamt noch nicht vor. Deshalb war bei Redaktionsschluss kein konkreter Termin absehbar, ab dem das neue Urheberrechtsgesetz gelten wird. Aber: Am Wortlaut des Gesetzes wird es kei´ne Änderungen mehr geben. COMPUTERBILD informiert Sie selbstverständlich in einer der nächsten Ausgaben, wann das Gesetz in Kraft tritt.

    Was ändert sich durch das neue Gesetz?
    Die wichtigste Änderung: Das Umgehen oder "Knacken" von Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, VHS-Cassetten, DVDs und anderen"Trägermedien" ist verboten!
    Was genau eine Umgehung ist oder wann diese in Einzelfällen vorliegt, definiert das Gesetz allerdings nicht. COMPUTERBILD nimmt sich alle verwirrenden Punkte vor und erklärt Ihnen ganz genau, was Sie dürfen und was nicht.
    Eine zweite wichtige Änderung: Kopien dürfen nicht von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" angefertigt werden. Diese Vorschrift richtet sich vor allem gegen das Kopieren von Musik und Filmen aus Internet-Tauschbörsen

    Ist es strafbar, wenn ich Kopien von geschützten CDs oder DVDs herstelle?
    Hier sind sich die Experten einig: Nein. Das Bundesjustizministerium bestätigt gegenüber COMPUTERBILD: "Wer technische Maßnahmen umgeht, um Privatkopien im Sinne des Paragraphen 54, Absatz 1 UrhG zum eigenen Gebrauch herzustellen, macht sich nach Paragraph 108b, Absatz 1 des Gesetzes nicht strafbar."
    Vorsicht: Das Kopieren geschützter Werke ist trotzdem illegal. Wenn Sie dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Zivilklage der Rechteinhaber (von Musik- oder Film-Firmen). Anwaltskosten und mögliche Schadensersatzansprüche können extrem teuer werden. COMPUTERBILD rät daher dringend davon ab, künftig kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen.

    Sind digitale und analoge Kopien von geschützten Datenträgern verboten?
    "Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen analogen und Digitalen Träger- oder Aufnahmemedien", erklärt das Bundesjustizministerium. Verboten ist das Umgehen eines "wirksamen Kopierschutzes", ganz gleich ob analog oder digital kopiert wird. Das Gesetz lässt jedoch - bewusst oder unbewusst - eine Lücke, die bestimmte Kopien auch von vielen kopiergeschützten Werken zulässt. Beispiel: Ein digitaler Kopierschutz, der das Brennen einer Musik-CD am Computer verhindert, kann technisch niemals das Überspielen einer Musik-CD vom HiFi-CD-Spieler auf eine Musikcassette verhindern - ist hier also nicht "wirksam" und kann auch nicht verbotenerweise umgangen werden.

    Darf ich nach dem neuen Gesetz eine Sicherheitskopie einer Software-CD machen?
    An der rechtlichen Lage bei Sicherheitskopien von Software-CDs hat sich auch nichts geändert. In Paragraph 69a Absatz 5 UrhG heißt es ausdrücklich, dass die Verbote des Kopierschutz-Umgehens (Paragraph 95a bis 95d UrhG) "auf Computer-Programme keine Anwendung" finden. Sie können also weiterhin eine einzige Sicherheitskopie von Ihrer Software-CD anfertigen. Diese ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Sie darf nicht verkauft, verliehen oder verschenkt werden. Natürlich auch verboten: das Original verkaufen und die Kopie behalten.
    Problem: Möglicherweise gibt´s in Zukunft keine Kopierprogramme mehr zu kaufen, die den Kopierschutz einer Software-CD aushebeln. Da diese Kopierprogramme auch kopiergeschützte Musik-CDs vervielfältigen können, fallen sie nämlich unter das Verbot von Kopierprogrammen

    Darf ich Kopien geschützter Medien behalten, die ich bereits gemacht habe?
    Ja. Das Bundesjustizministerium zu COMPUTERBILD: "Das Gesetz hat keine Wirkung für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte."

    Darf ich von meinen alten Kopien weitere Privatkopien für Familie oder enge Freunde machen?
    Dr. Martin Schippan, Dr. Rupert Vogel, Stefan G. Kramer und Rechtsreferendar Till Kreutzer (Urheberrechtsexperten von diversen Anwaltskanzleien) sind sich einig: "Ja, das ist erlaubt." Aber nur dann, wenn Ihre Kopie keinen Kopierschutz mehr enthält, den Sie umgehen müssten. Das heißt: Haben Sie bereits in der Vergangenheit einen Kopierschutzkancker eingesetzt, der den Schutz entfernt hat, dürfen Sie von der Kopie weitere legale private Kopien machen. Stefan Müller-Römer ergänzt: "Für private Vervielfältigungen gilt: Es sollten nicht mehr als sieben Kopien gemacht werden."

    Darf ich meine Kopierprogramme und Kopierschutzkiller behalten?
    Ja. Die Benutzung ist aber verboten. Wenn Sie die Geräte trotzdem benutzen, um eine Kopie für den privaten Gebrauch anzufertigen, machen Sie sich nicht strafbar. Eine Zivilklage der Rechteinhaber ist aber möglich!

    Darf ich Kopierprogramme von ausländischen Internet-Seiten auf meinen PC überspielen und benutzen?
    In vielen Ländern sind Kopierschutzkiller nicht verboten. Auch auf Hacker-Seiten wird wohl weiterhin entsprechende Software angeboten werden. Das Überspielen ist nicht verboten, aber Sie dürfen die Programme nicht einsetzen.

    Darf ich im Ausland Kopien machen und diese mit nach Hause nehmen?
    Ein kniffliges Problem ohne eindeutige Antwort: Professor ThomasHoeren: "Sobald die Kopie in Deutschland ist, gilt deutsches Recht - Mitbringen verboten." Aber: "Das Urheberrecht verbietet nicht den Besitz von Kopien.", meint Till Kreutzer. Und Dr. Martin Schippan glaubt, dass das Einführen von Kopien legal sei, solange sie für den "privaten Gebrauch" bestimmt sind.

    Wie erkenne ich eine kopiergeschützte CD oder DVD?
    Die Hersteller sind künftig verpflichtet, ihre Produkte zu kennzeichnen. Es muss schon vor dem Kauf sichtbar sein, ob und wenn ja, welcher Kopierschutz eingesetzt wird. Außerdem muss der Hersteller seinen Firmennamen und die Anschrift angeben. Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst: "Keine wirksame technische Maßnahme ist dagegen die bloße Behauptung, etwa durch einen Aufkleber, dass ein Datenträger kopiergeschützt sei."

    Gibt es Übergangsfristen für das neue Gesetz?
    Generell: Nein. Das Gesetz gilt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzbaltt. Ausnahmen: Die Angaben zum Kopierschutz auf der Verpackung werden erst drei Monate später Pflicht. Die Anschrift des Unternehmens muss erst ein Jahr später zwingend auf dem Produkt stehen.
  7. Musik kopieren: Die rechtliche Lage

    Digital kopiergeschützte CD vom CD-Spieler analog auf Musikcassette, Mini Disc, MP3-Spieler oder HiFi-CD-Recorder überspielen
    Im Gesetz sind solche Datails nicht geregelt. Das Bundesjustizministerium zu COMPUTERBILD: "Es unterscheidet nicht zwischen analogen und digitalen Träger- oder Aufnahmemedien. Falls in Einzelfällen - etwa infolge der technischen Entwicklung - zweifelhaft sein sollte, ob eine Handlung als "Umgehung" zu bewerten ist, so haben dies die Gerichte zu entscheiden."
    Die Urheberrechtsexperten sagen: Ja, eine digital geschützte CD darf analog kopiert werden. Der Grund: Es gibt keinen analogen Kopierschutz für Musik-CDs. Wenn Sie also diesen Weg für eine Kopie wählen, können Sie auch keinen Schutz umgehen.
    Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst: "Ein digitaler Kopierschutz ist machtlos gegenüber analogen Kopien. Es ist auch nicht seine Aufgabe, diese zu verhindern. Deshalb ist eine analoge Kopie von einem Werk, das gegen digitale Kopien geschützt ist, keine Umgehung im Sinne des Gesetzes. Dies gilt auch, wenn aus der analogen Kopie anschließend eine - geringfügig qualitativ beeinträächtigte - neue digitale Kopie entstehen sollte."

    Digital kopiergeschützte CD vom D-Spieler oder CD-ROM-Laufwerk analog via Soundkarte auf die Festplatte des PCs überspielen
    Erlaubt, sagen die Experten. Dr. Martin Schippan: "Hier wird kein Kopierschutz umgangen, sondern das analoge Signal wird letzlich nur wieder digitalisiert." Stefan G. Kramer: "Wo kein Kopierschutz wirkt, kann auch keiner umgangen werden." Till Kreutzer: "Greift man ein anloges Signal ab, dann wird der digitale Kopierschutz nicht umgangen." Und auch Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer bestätigt: "Es liegt keine wirksame Schutzmaßnahme vor. Das analoge Vervielfältigen ist also keine Umgehung." Und damit legal.

    Kopiergeschützte CD mit Kopierschutzkiller digital auf HiFi-CD-Recorder kopieren
    Diese Variante ist nicht mehr erlaubt - hier greift der neue Paragraph 95a des Urheberrechtsgesetzes. Ganz klar: Der Einsatz von Hardware-Kopierschutzkillern ist genauso verboten wie Kopierprogramme, die eine Schutzmaßnahme umgehen oder knacken.

    Digital kopiergeschützte CD als Abbils ("Image") auf der Festplatte speichern
    Erklärung: Viele Kopierprogramme bieten die Möglichkeit, eine CD - auch solche mit Kopierschutz - als Abbild ("Image") auf der Festplatte abzulegen. Dieses Image kann später wieder auf eine CD gebrannt werden. Oder Sie nutzen es in einem so genannten "virtuellen CD-Laufwerk" (siehe Test in Ausgabe 12/2003). Das ist eine Software, mit der Sie das Image benutzen können, als läge die echte CD im exhten CD-Laufwerk.
    Alle Experten sagen: Das ist verboten. Rechtsanwalt Stefan G. Kramer erklärt: "Hier wird eine Kopie eines geschützten Werkes auf der Festplatte angelegt. Und das ist definitiv nicht erlaubt."

    Nicht kopiergeschützte Musikdatenträger kopieren
    Ja, das ist erlaubt! UNd zwar unabhängig davon, ob sie eine Cd am PC brennen, auf eine Cassette überspielen oder als MP3-Datei speichern. Das Bundesjustizministerium: "Privatkopienohne Umgehung von technischen Maßnahmen sind möglich und zulässig." Rechtsanwalt Dr. Martin Schippan: "Privater Gebrauch heißt: Kopien zur Benutzung im Familien- oder engen Freundeskreis."

    Digital kopiergeschützte CD am Computer brennen
    Das ist nach dem neuen Paragraphen 95a UrhG verboten. Auch dann, wenn sich die CD per Knopfdruck - zum Beispiel mit Hilfe von Programmen - leicht kopieren lässt. Im Kommentar der Bundesregierung zum Gesetzentwurf heißt es, "dass technische Maßnahmen grundsätzlich auch dann wirksam sein können, wenn Ihre Umgehung möglich ist."
    Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer sieht noch ein Problem: "Einige Kopierschutzmaßnahmen sind unter den Betriebssystemen Linux und Mac-OS nicht wirksam. Das hieße: Auf diese Weise hergestellte Kopien wären nicht illegal." Dr. Stefan Ernst sieht das ähnlich: eine Kopierschutzmaßnahme, die unter Linux nicht greift, sei "nicht wirksam". Doch Zweifel bleiben.

    Mein Kommentar: Zum Glück habe ich Linux !!!

    Kopiergeschützte CD mit dem Programm "Virtual Audio Cable" auf die Festplatte kopieren
    Das Hilfsprogramm "Virtual Audio Cable" greift auf den Musikdatenstrom zu, bevor der Klang aus den PC-Lautsprechern kommt. Technisch betrachtet wird der Kopierschutz nicht ausgehebelt, sondern ignoriert.
    Hier sind sich die Urheberrechtsexperten nicht sicher. Till Kreutzer: "Eine Auslegungsfrage. Ich würde sagen: Es handelt sich nicht um eine Umgehung, da das Programm nicht am Schutzmechanismus ansetzt." Professor Thomas Hoeren: "Eine interessante Variante, die möglicherweise aber unter das Umgehungsverbot fällt." Stefan Müller-Römer: "Es könnte legal sein. Aber Tonträgerindustrie und vermutlich auch Gerichte werden anderer Meinung sein."
    "Das ist verboten", sagen die Anwälte Dr. Rupert Vogel, Stefan G. Kramer und Dr. martin Schippan. Dr. Vogel: "Hier wird eine digital geschützte CD digital kopiert - eine klare Umgehung und damit nicht erlaubt." Auch Dr. Stefan Ernst sieht eine verbotene Umgehung, weil sie "unter Vermeidung eines Kopierschutzes erfolgt."

    Musik aus dem Internet - etwa aus Tauschbörsen - auf den eigenen PC überspielen und "brennen"
    Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates einigte sich in letzter Minute: Jetzt steht im Gesetz, dass man keine Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" machen darf. Damit sind in erster Linie Tauschbörsen und andere kostenlose Internet-Angebote gemeint. "Klar verboten", sagen deswegen die Anwälte. Dr. Vogel: "Wenn der Nutzer einer Tauschbörse weiß, dass die Musik urheberrechtilch geschützt ist, macht er sich nach Paragraph 106 UrhG sogar strafbar."
  8. Kopierprogramme, die demnächst verboten werden

    Musik kopieren: Diese Programme werden demnächst wohl verboten sein

    Es ist der dritte Absatz im Paragraphen 95a des neuen Urheberrechtsgesetzes, der vor allem die Brenn-Software-Hersteller erzürnt. Dort heißt es, dass "die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf" von Programmen verboten ist, die einen Kopierschutz umgehen.
    Hier eine Liste der bekanntesten Programme, die vorraussichtlich nach Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland weder verkauft noch benutzt werden dürfen:

    Alcohol 120%
    Audiograbber
    Blindwrite Suite
    CDex
    CD Master Clone 4
    CDR Win
    Clone CD
    Disc Juggler
    Easy CDDA Extractor
    Exact Audioi Copy
    Feurio
    Fire Burner
    Softdiv CD Ripper

    Die Hersteller klagen über die neue Gesetzeslage. Stephanie Messer, Pressesprecherin von Elaborate Bytes ("Clone CD"): "Für uns hat der Kampf ums nackte überleben begonnen. Unser Top-Produkt wird plötzlich illegal. Die Inhalte-Industrie hat - zu unserem Enrsetzen - mit Macht ein Gesetz nach ihrem Willen durchgesetzt."

    Musik kopieren: Diese Programme werden demnächst wohl verboten sein

    Das neue Urheberrechtsgesetz - auch der Todesstoß für Programme, mit denen sich kopiergeschützte Video-DVDs kopieren lassen. Die bekanntesten Programme, die davon wahrscheinlich betroffen sind:

    AnyDVD
    Clad DVD
    Davideo
    DeMPAA
    DVD Copy Suite
    DVD-Decoder
    DVD Decrypter
    DVD Extractor
    DVD Pro Ex
    DVD Ripper Kit
    DVD Shrink
    DVD X Copy Ypress
    DVDx
    Movie Jack
    Movie Ripper DVD plus
    Smartripper
    Vob Dec

    Für die Hersteller kostenpflichtiger Software ein massiver finanzieller Verlust. Robert Knapp, Leitender Produktmanager von S.A.D. ("Movie Jack"): "Das Gesetz ist ein Schnellschuss. Wir müssen praktisch alle unsere Produkte vom Markt nehmen und neue Versionen ohne Kopierschutz-Knacker herauszubringen. Unserer Branche wird die Geschäftsgrundlage entzogen. Herbe Umsatzverluste sind programmiert. Außerdem werden die Konsumenten auf Hacker-Seiten im Internet gedrängt. Dort wird es weiterhin Knackprogramme geben."
    Auch betroffen vom "Knackverbot" sind Hardware-Kopierschutzkiller - kleine Kästchen, die aus einem Videosignal den Kopierschutz "Macrovision" herausfiltern.
  9. Filme kopieren: Die rechtliche Lage

    Mit "Macrrovision" geschützte VHS- oder DVD-Filme kopieren
    Die einhellige Meinung der Experten: Nein, nicht gestattet. Rechtsanwalt Stefan G. Kramer: "Anders als Musik-CDs kann man Filme auch analog vor dem Kopieren schützen: Wenn eine VHS-Cassette mit "Macrovision" gesichert ist, darf sie nicht kopiert werden. Auch nicht für private Zwecke." Dr. Martin Schippan ergänzt: "Der neue Paragraph 95a UrhG schützt sowohl digitale als auch analoge Kopierschutzmechanismen in gleicher Weise."

    Mit "Macrovision" geschützte VHS- oder DVD-Filme per MPEG-2-Wandler auf den PC überspielen und brennen
    Erklärung: Diese Geräte wandeln analoge Filmsignale in digitale um und werden für die private Archivierung und Restaurierung von Filmen verwendet. Sie sind nicht für das "Knacken" von Kopierschutz-Systemen gebaut, "ignorieren" aber den "Macrovision"-Schutz.
    Hier sind sich die Urheberrechtler unsicher: Dr. Rupert Vogel: "Ich meine, diese Geräte dürfen eingesetzt werden, weil sie keine Kopierschutzkiller sind."
    Andere Experten meinen: Nein, ein MPEG-2-Wandler darf nicht für "Macrovision"-geschützte Filme benutzt werden. Till Kreutzer begründet es so: "Das Gesetz stellt nicht darauf ab, wofür ein Gerät oder Programm gemacht ist. Entscheidend ist hier, dass der Kopierschutz umgangen wird."

    Mit "Macrovision" geschützte Filme vom Bezahl-TV "Premiere" mit einem Kopierschutzkiller aufnehmen
    Die Spielfilme der "Premiere-direkt"-Kanäle sind kopiergeschützt. Die Urheberrechtsexperten sagen alle: Die Aufnahme dieser Filme ist nach dem neuen Gesetz verboten. Rechtsreferendar Till Kreutzer: "Wenn Sie Abonnent des Bezahlsenderssind, dürfen Sie ausgestrahlte Sendungen zwar generell aufnehmen. Nicht aber, wenn diese extra geschützt sind. Hier greift das neue Umgehungsverbot, Paragraph 95a UrhG."

    Nicht kopiergeschützte VHS- oder DVD-Filme auf VHS-Cassette oder DVD-Rohling kopieren
    Die Urheberrechtsexperten sagen: Ja, das ist erlaubt. Dr. rupert Vogel: "Solange die Kopien für den privaten Zweck, also für Familie oder enge Freunde, gedacht sind, ist das kein Verstoß gegen das neue Gesetz."

    Mit "CSS" digital kopiergeschützte DVD-Filme analog auf eine VHS-Cassette überspielen
    Die Anwälte meinen: Ja, das ist gestattet. Dr. Martin Schippan: "Auch hier mit der Einschränkung: Die Filme dürfen nur zum privaten Gebrauch kopiert werden." Dr. Rupert Vogel begründet: "Wenn Sie den analogen Ausgang des DVD-Spielers mit den entsprechenden Eingängen des VHS-Recorders oder des Computers verbinden, umgehen Sie nicht den digitalen Kopierschutz."
    Stefan Müller-Römer ergänzt: "Technische Maßnahmen werden nicht nur ergriffen, um das Vervielfältigen ganz zu verhindern, sondern auch, um das Vervielfältigen nur einzuschränken. Das bedeutet, dass eine Art der Vervielfältigung verhindert wird, aber eine andere Art noch möglich bleibt."
    Fakt ist aber auch: Sie erhalten keine 1:1-Kopie der DVD. Menüs, zusätzliche Tonspuren oder digitaler Raumklang (zum Beispiel Dolby Digital) lassen sich auf diese Weise nicht kopieren. Beispiele für nur mit "CSS" geschützte DVDs: die Kinohits"Windtalkers" und "Tripple X". Das überspielendieser Kopie auf den eigenen PC und anschließendes brennen ist wieder legal.

    Filme aus dem Internet - etwa aus einer Tauschbörse - auf den PC überspielen und brennen
    Wie bei Musik aus dem Internet gilt auch hier die klare Regel: keine Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen".
    Rechtsanwalt Kramer: "Von einer illegalen Kopie, und das sind die meisten Angebote im Internet, kann man keine legale Privatkopie herstellen. Wer sich vorsätzlich eine Raubkopie, etwa von einem Film, der noch im Kino läuft, beschafft, handelt eindeutig illegal."
  10. Aus der FTD vom 16.4.2003
    ´Legalisierte Hehlerei´
    Von Sebastian Matthes

    Seit Freitag letzter Woche ist die Novellierung des Urheberrechts beschlossene Sache. Mit dem neuen Gesetz soll das illegale Kopieren von geistigem Eigentum wie Musik, Texten, Bildern und Filmen verhindert werden - vor allem im Internet. Wer nutzt, der soll auch zahlen, heißt die neue Devise. Die Platten- und Filmindustrie jubelt. Verbraucherschützer dagegen sehen in dem neuen Gesetz das Ende der Selbstbestimmung der Kunden gekommen. Was ändert sich in Zukunft für den Endverbraucher?

    Im Mittelpunkt des am Freitag verabschiedeten "Gesetzesentwurfs zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" steht das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Wer sich eine CD oder DVD kauft, die mit einem digitalen Kopierschutz versehen ist, darf diesen nicht mehr knacken, um das Werk zum Beispiel ins Internet zu stellen oder Dritten eine Kopie auf CD zu brennen. Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (www.ifpi.de) schätzt, dass in Deutschland mittlerweile mehrere Millionen CDs mit einem solchen Schutz versehen sind. Das Verbot gilt ebenfalls für Werke, die durch ein Digital-Rights-Management-System (DRM) geschützt sind. Mit einer solchen Technik kann zum Beispiel geregelt werden, dass der Nutzer eine MP3-Datei nur auf seinem eigenen Rechner anhören darf , sie aber nicht auf einen anderen Computer überspielen kann.

    Das Verbot gilt ausdrücklich nur für kopiergeschützte CDs - Kopien von nicht geschützten Dateien sind weiterhin erlaubt, sofern sie nur für private Zwecke erstellt werden - beispielsweise als Sicherungskopien.

    "Der Privatgebrauch kopierter CDs mit Kopierschutz befindet sich in einer rechtlichen Grauzone", sagt der Urheberrechtsspezialist Christian Pleister von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. "Hier liegen die Probleme des neuen Gesetzes."

    Vorbildlich sei diesbezüglich Dänemark, so Pleister. Private Sicherungskopien sind dort erlaubt. Aber jegliche Weitergabe an Dritte, ob an Freunde oder Bekannte, ist strikt untersagt. Diese Einschränkung gibt es in Deutschland nicht.

    Gefängnis bei illegaler gewerblicher Nutzung

    Richtig Probleme bekommt man hier zu Lande nur bei illegaler gewerblicher Nutzung der Inhalte. Die gewerbliche Umgehung von Schutzsoftware oder DRM-Systemen kann bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Nur in diesem Fall werden Verstöße gegen das neue Urhebergesetz strafrechtlich verfolgt. Der private Nutzer dagegen muss sich auch in Zukunft keine Gedanken beim Brennen von Filmen und Musik-CDs machen.

    Ebenfalls untersagt ist nach dem neuen Urhebergesetz das Weitergeben von Tipps, wie man den Kopierschutz knacken kann, sowie das Anbieten von Hacker-Software, mit der diese Schranken umgangen werden können. Artikel wie "DVDs kopieren leicht gemacht" oder "Kopierschutz knacken in zehn Schritten" wird es in der PC-Presse bald nicht mehr geben.

    Was das Gesetz nicht regelt, ist der Umgang mit Internet-Musiktauschbörsen wie Kazaa ) (www.kazaa.com . Es ist zwar verboten, den Kopierschutz eigener CDs zu umgehen. Doch das Herunterladen illegal erstellter Dateien durch Dritte ist weiterhin nicht gesetzlich verboten. Musik und Filme können nach deutschem Recht also auch künftig im Internet getauscht werden. Das sei legalisierte Hehlerei mit gestohlener Musik, beklagt sich der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft. Auch Medienanwalt Pleister ist skeptisch "Das neue Urheberrecht bedeutet: Einer knackt, und alle dürfen downloaden. Das wäre ungefähr so, als wenn man Fahrraddiebstahl erlauben würde, weil man sowieso nicht jeden Dieb fangen könnte."

    Lizenzen für Bilder, Töne und Texte

    Eine weitere Neuerung des Gesetzes ist das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung". Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich eine Regelung die besagt, dass für die Veröffentlichung geschützte Inhalte Lizenzen bei den Urhebern erworben werden müssen. Wer Musik in Computersystemen der Öffentlichkeit bereitstellt, Texte anbietet oder Filmsequenzen zeigt, muss dafür Rechte erwerben. Es sei denn, er präsentiert die Werke einem begrenzten Personenkreis - beispielsweise den Schülern einer Klasse. Bei Musikdateien werden solche Lizenzen von der GEMA (www.gema.de) und den Tonträgerherstellern erteilt.

    http://www.weinknecht.de/ojr/gesetze/urhg.htm
  11. Das verwirrt mich etwas.

    Das widerspricht dem Artikel, den ich in der aktuellen Ausgabe der COMPUTERBILD gelesen habe (siehe Beiträge weiter oben). ?(


    Und auch hier

    bin ich mir nicht sicher !!!! uuwupu

    Informationen auch auf www.copyisright.de.
  12. Ich bin schon fast der Meinung, dass die selbst nicht richtig das neue Gesetz beschreiben können, da es doch schon sehr Umfangreich ist. Wenn man sich so umschaut im Internet, beschreibt das neue Gesetz jeder anderes.zqdpzp
  13. Wie siehts denn aus wenn ich mir eine Folge einer Fernsehserie aus dem Internet lade die jemand vorher per PC aufgezeichnet hat und zum Download bereitstellt?
    Macht es einen Unterschied ob die Folge schon gezeigt wurde oder nicht. Wenn ich also das englische Original lade bevor es in Deutschland (auf Deutsch) ausgestrahlt wurde?

    Wenn ich mir von einem Freund die Videokassette mit der Serie darauf ausleihe scheint das ja legal zu sein. Gilt das dann auch für das Internet?
  14. Hier wurden jetzt zwei Versionen gepostet, die sich in manchen Punkten unterscheiden.

    Und im Bezug auf -=Shrek=-´s Beitrag ist es wohl berechtigt, wenn ich frage: Woher sollen wir denn nun wissen, was wir dürfen und was nicht? uxygpd ypzdzy

    Oder ist es so, dass man uns im ungewissen lassen will, damit man uns im Zweifelsfall doch bestrafen kann? gukpuk

    @grinsekeks:

    und

    Ich denke mal, solange das, was Du Dir laden willst, nicht kopiergeschützt ist - egal wie - und es für den freien Vertrieb (TV - Free TV) bestimmt, ist es legal. uuxxgx
  15. Die Frage ist berechtigt, kann ich Dir aber leider auch noch nicht beantworten. Ich werde auf jeden Fall im Internet weiter suchen, und hoffe einen Bericht zu finden den sich dann auch der mehrheit anschließt. Ist ne sau blöde Aussage, ich weiß schon, aber im moment ist es wohl wirklich noch so.
    Wenn man einen erwischen und dran bekommen will, dann geht im Zweifesfall sowieso noch einiges. Davon bin ich "Persönlich" überzeugt.
    Kann auch gut sein, dass sie damit dieses erreichen möchten. gzyuxw
  16. @-=Shrek=-:

    Meine Frage war auch nicht speziell an Dich gerichtet, sondern sollte eigentlich eine Diskussion einleiten. qwwpgp

    @All:

    Was unsere Regierung betrifft, bin ich ja auf vieles (schlechtes) gefasst. Sollte das jedoch so sein, fände ich das aber so was von Link von unserer Regierung, dafür würden mir direkt die Worte fehlen - und das will was heißen. wqgpku
  17. @grinsekeks:

    Ich denke, das ist eine Grauzone. Sicher können wir nicht zu 100% wissen, ob etwas aus dem Internet legal oder illegal ist. Ich denke, dass bezieht sich auf Movies, die im Kino laufen oder die in der Videothek erhältlich sind. Denn da wissen wir ja nun alle - Hand auf´s Herz - dass es, zumindest nach dem neuen Urheberrechtsgesetz, illegal ist. qzyqyq
  18. @grinsekeks

    Aber sicher, auf einer DVD wird ja wohl nicht das Logo eines TV-Senders zu sehen sein. zwdzgk
  19. Das stimmt aber umgedreht gibt es Leute in den USA die über die Uni Zugang zu Satelittenschüsseln haben mit denen man das (nicht geschützte also legale) Signal der Fernsehsender empfangen kann mit denen die Serien an die einzelnen Lokalen Stationen verteilt werden. Erst danach setzten die Ihre Werbung und ihr Logo rein. Solche Mitschnitte gibts relativ Häufig in Kazaa.
    Hab irgendwo noch nen Link dazu falls das jemand genauer interessiert.
  20. Ist es nun legal, wenn ich zum Beispiel eine Saber Rider Episode mit dem Maultier lade oder nicht?

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