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Nebenjob... voll versteuern?

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von DDaddy gestartet, 15 Januar 2003.

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  1. DDaddy

    DDaddy New Member

    Hallo Gorby,
    ich hätte da mal ne Frage. Wenn ich mir zu meinem Hauptberuf noch einen Nebenjob suche, wie wird der versteuert? Bin zu Zeit in LSt-Klasse 1, wird das Einkommen aus dem Nebenjob (sagen wir mal 400 €) zu den gleichen Konditionen versteuert oder gibts da ne Sonderregelung?
  2. Muß ich mich erst schlau machen. Antwort kommt so schnell wie möglich
  3. DDaddy

    DDaddy New Member

    Es eilt nicht, aber trotzdem danke :)
  4. Ich habe dich nicht vergessen.
  5. ...Nebenjobs bis 350,- € (nicht auf die Summe festnageln, ist auf jeden Fall unter 400,- €) sind so wie früher die 630,-DM Jobs für den Arbeitenden steuerfrei.
    Der Arbeitgeber muß die Pauschale zahlen.

    Ansonsten wird Dein Nebenjob mit Steuerkarte in Steuerklasse 6 versteuert.
  6. DDaddy

    DDaddy New Member

    Aber ich dachte das zählt nur, wenn man sonst nichts verdient außer den 350 € ... Das wird doch mit dem Gehalt aus dem Hauptberuf aufgerechnet.

    Ich bin ja hauptberuflich tätig. Nur um mir ein paar Kröten dazuzuverdienen wollte ich evtl. mal auf unseren Tankstellen oder so nachfragen ob ich da nicht Abends oder am Wochenende arbeiten könnte. Nur wenn ich dass dann voll versteuern muss und die ganzen Sozialabgaben zahlen muss kann ich auch gleich zu Hause bleiben. :(
  7. ...ist ja auch richtig. Solange Du unter diesem freien Verdienst bleibst ist es steuerfreu.
    Erkundige Dich doch mal bei Deinem Finanzamt, da giebt es spezielle Beratungsstellen. Die kannst Du anrufen oder vorbei gehen, die müssen Dir warheitsgemäß Auskunft geben.
    Normaler Weise bewegen sich diese nebenjobs auch alle in diesem Rahmen.
  8. nebenjobs

    Wenn man bereits Arbeitnehmer ist (versteuert nach Lohnsteuerklasse I) werden sämtliche zusätzlich angenommenen Anstellungen nach Lohnsteuerklasse VI versteuert, sollten sie zumindest (könnte sonst das FA nervös machen, von wegen Steuerhinterziehung).
    Die Steuerbefreiung für die bisherigen 630-Mark-Jobs, seit 2002 325-Euro-Jobs kann man nur in Anspruch nehmen, wenn man KEINE anderen Einkünfte hat (ABER: auch die sonst nicht arbeitstätige Ehefrau des voll erwerbstätigen Gatten). Das steht schon auf den enstprechenden Vordrucken drauf, mit denen man die Steuerbefreiung beim Finanzamt beantragen muss. Demnach kann diese Steuerbefreiung noch nicht mal von Rentnern in Anspruch genommen werden.
    Ich weiß allerdings nicht, wie die Vorschriften für die neuen sogenannten 400-Euro-Jobs sind (sind die gesetzl. Grundlagen eigentlich schon verabschiedet?).

    Hoffe, geholfen zu haben

    cu, firstflatter
  9. nebenjobs

    Ach ja, noch was, die Frage nach der Sonderregelung oder der Versteuerung....
    Die Lohnsteuer, die monatlich abgezogen wird, ist bei Lohnsteuerklasse VI höher als bei Lohnsteuerklasse I, darüber gibts auch Tabellen, hab' ich aber nicht da. Vielleicht mal in den Regalen einer gut sortierten Buchhandlung kurz reinlesen...

    cu, firstflatter
  10. ok, hat sich ja nun seit 01.04.03 wieder alles geändert.
    400 Euro mtl. sind wieder Steuerfrei für jeden im Nebenjob frei verdienbar. Man muß nur aufpassen bei Jahresleistungen (wenn sie gezahlt werden), das Finanzamt rechnet sie auf das Monatsgehalt um und schon ist man über 400 Euro und muß alles versteuern.
  11. Danke Oe das du für mich eingesprungen bist.
  12. DDaddy

    DDaddy New Member

    Danke für die Info... die Regelung scheint sinnvoll zu sein. Also das heißt quasi, egal wieviel man hauptberuflich verdient, 400 Euro sind trotzdem frei? Das wäre klasse.
  13. Ja, genau so kannst Du das verstehen. Der "Arbeitgeber" des Nebenjobs zahlt eine Pauschalsteuer für Dich.
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