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Namensverletzung(?)

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von im-Sumpf.com gestartet, 14 Februar 2007.

  1. Moin, es gibt seit ca. einem halben Jahr die "Deutsche Online-Pool-Liga" Abk.: DOPL.
    Jetzt kommt eine Liga, mit dem selben Prinzip und nennt sich "Deutsche Pool Liga" Abk.: DePoLi.


    Meine Frage: Ist das schon eine Namensverletzung?
  2. senseman

    senseman New Member

    Als leihe würde ich dagen nein da man ja die abkürzungen deutlich von einander nunterscheiden kann und verwechslungen daruch eigentlich aus geschlossen.
  3. Batschi

    Batschi New Member

    Würde auch meinen das ist noch in Ordnung!
  4. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    Ich denke auch, das es ja grundverschieden heißt/klingt, daher würde ich da keine Probs sehen.

    Ansonsten gibts das Deutschen Patent- und Markenamt bei dem unter einer Registernummer bestimmte Namen/Marken geschützt sind, also am Besten vorher dort erkundigen!;)

    Wenn man u.a. bei Domains dagegen verstößt, kann es sein, das man irgendwann nen Brief von nem Anwalt in den Händen hat.^^

    Ein Beispiel:
    Zwar aus der Schweiz, aber kann in Deutschland genauso passieren:;)
    Urteil: vom 21.1.2005, 4C 376/2004

    Klick und les den ganzen Fall: >> 4C.376/2004 <<

    Hier für alle Verständlich in Kurzform: ;)
    Der Privatmann Romeo Maggi betrieb eine Domain: "maggi.com" und wurde daraufhin vom Nestlé-Konzern als Inhaber der Marke verklagt.
    Zwar hat der Beklagte ein Namensrecht, aber unter der Domain erwartet man nicht eine unbekannte Privatperson, sondern das bekannte Markenprodukt.
    Eine Verwechslung ist da auch bei Hinweisen auf der Seite nicht auszuschließen und dadurch mußte Romeo Maggi die Seite dem Konzern zur Verfügung stellen!
  5. senseman

    senseman New Member

    Na da hatte der guste ja noch schwein gehabt das die nicht noch seinen Nachnamen haben einkassieren wollen :(. Doller gehts manchmal nimmer.
  6. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    Naja, ganz so gut ists für ihn ja nicht ausgegangen!:cool:

    Er mußte insgesamt zahlen:

    1. Gerichtsgebühren: Fr. 5000,-
    2. Entschädigung: Fr. 6000,-
    -----------------------------
    Gesamt: Fr. 11000,-
  7. oha das sind:
    11'000 Schweizer Franken = 6782.92 Euro

    bam!!
  8. senseman

    senseman New Member

    Sollche domain dürften eigentlich garnicht an privatleute abgegebne werden und wenn doch sollte denen eine Entschädigung zugesprochen werden und nicht domain weg nehmen und noch kräftig bluten lassen.
  9. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

    Da hast du eigentlich recht, nur das es da sicher einige Dutzend Domains gibt auf die das zutreffen kann!

    Wenn einer Müller heißt und sich die Domain(müller.de / .com) gesichert hat, dann erwarte "ich" spontan wenn ich das oben als Adresse eingebe, das ich beim bekannten "Drogerie-Markt" rauskommt...^^
    Probiers mal...da kommt was andres! Wundert mich, das es da noch keine Klage etc.gab!:D
    (Man kommt erst beim Drogeriemarkt raus, wenn man müller-drogerie.de eingibt, bzw.mit "ue" gehts^^!)
  10. senseman

    senseman New Member

    Mir ist das prob bekannt aber wenn störts ??? mich eigentlich nicht ,weil zur not mach ich es z.b. über google und spätestens, dann lande ich da wo ich hin wollte.
    wie z.b. Leopold oder Hermes die haben eh zusätze im Namen wo keiner drauf kommt (z.b. Leopold-vienna).
    Und die Klagerrei kommt eh nur dadurch das die Firmen recht bekommen und Geld wittern (die Anwälte) bekämen die nur die Domain zugesprochen und müssten die restlichen kosten selber übernehmen wäre die Sache für die schon wieder uninteressant.
    Siehe z.b. das neuie gesetz zu dem Abmahn wahn mancher Anwälte bei Privat personen dürchen die laut entwurf nur noch max 50 Euro kassieren das wird die nicht mehr reizen und die Sache hat sich. kam die Tage im WDR2 nen fleissiger Anwalt macht mehrere 100000 im Mon mit sowas das ist ******e oder wege lagerrei.

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