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Möbelpacker als 1-EUR-Job

Dieses Thema im Forum 'Arbeit und Bildung' wurde von carlos80 gestartet, 23 Juli 2007.

  1. Hallo, ich bin vor kurzem, wie sicherlich viele andere auch in die Arbeitslosigkeit gefallen.
    Nun musste ich einen 1-EUR-Job als Möbelpacker anfangen.
    Im Bekanntenkreis wurde mir gesagt, dass sowas als 1-EUR-Job aber gar nicht zulässig wäre. Quellen konnte mir aber keiner nennen.

    Meine Frage nun: Stimmt das oder ist das Humbuk?
    Sollte es stimmen, würde ich um Links bzw. Gesetze bitten, die das bestätigen.

    Schon mal vielen Dank im Vorraus
  2. mayman_s

    mayman_s New Member

    AW: Möbelpacker als 1-EUR-Job

    Hallo,

    frage ist wo bist du Möbelpacker ist das ne öffentliche oder soziale Einrichtung oder bei nem privaten Unternehmen???
  3. AW: Möbelpacker als 1-EUR-Job


    Im Zweifel frag deinen Sachbearbeiter deiner Arbeitsagentur oder ruf den Arbeitsschutzbund an.
  4. AW: Möbelpacker als 1-EUR-Job

    solltest dir den artikel über den 1euro job durchlesen titel 1 euro job sind illegal





    Edit by ~Engel~:
    Wenn du jetzt noch zum kopierten Text die richtige Quellangabe gemacht hättest, wäre der Text nicht von mir nicht gelöscht...also @Unbekannt: nochmal mit Quellangabe und ich schalt es frei ;)
    Thx

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