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mietrecht

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von kalle gestartet, 9 Mai 2007.

  1. hallo leute,

    ich kenne mich im mietrecht nich so recht aus und wollte daher wissen ob es rechtens ist eine kündigung kurz vor ablauf der 3-monatigen kündigungsfrist zurückzuziehen? ich habe meine wohnung zum 1. mai gekündigt und bin somit ab 1. august aus dem mietverhältnis raus.

    meine frage is ganz einfach, ob der vermieter was dagegen machen kann und ob es mein gutes recht ist die kündigung kurz vor ablauf rückgängig zu machen.

    vielen dank schonmal
  2. AW: mietrecht

    Hi,
    wenn die Kündigung schon offiziell angenommen und bestätigt wurde, muss der Vermieter einer Fortführung des Mietverhältnisses zustimmen.
    Offiziel wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt und ein "Weiterwohnen" unterliegt dann den gleichen Bedingungen wie ein neu abzuschließender Vertrag.

    Gab es aber noch keine offizielle Annahme der Kündigung, kann man die Kündigung ohne Einverständnis widerrufen.

    Eigentlich wird sich der Vermieter ja über eine Weiterführung freuen. ... hat er aber schon einen neuen Mieter gefunden, wird er diesen Vertrag vorziehen müssen und wird daher der Rücknahme der Kündigung nicht zustimmen (wenn er sie vorher angenommen hatte)

    Das ist meine ganz private Meinung dazu
    Gruß
    BJ

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