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LKW-Führerschein für Arbeitsuchende

Dieses Thema im Forum 'Arbeit und Bildung' wurde von BigJohn gestartet, 27 Dezember 2007.

  1. Wie kommt man zum LKW-Führerschein durch die "Agentur für Arbeit" ?

    Die idealen Voraussetzungen sind:
    PKW-Führerschein schon vorhanden

    Ein MUSS:
    Es findet sich ein Arbeitgeber, der bestätigt, DASS man einen Job bekommt, wenn man den LKW-Führerschein hat.

    Das ist eine feste Zusicherung eines Arbeitsplatzes an die sich der Arbeitgeber später auch halten muss (gegenüber der Agentur für Arbeit).

    Sollte sich der Arbeitgeber nicht an diese feste Zusicherung halten, so wird die ARGE entsprechend handeln (vermute ich).
    Dem Arbeitsuchenden kann und wird dieses Verhalten des evtl. Arbeitgebers jedoch nicht vorgeworfen werden können, sofern es nicht bereits vorab zwischen AN und AG vereinbart wurde (vorsätzlicher Betrug)
    Der Arbeitsuchende wäre in diesem Fall nicht verpflichtet, die Kosten für den LKW-Führerschein zu ersetzen, da er am Nichtzustandekommen des Arbeitsvertrages keine Schuld hat.

    Die ARGE hat (speziell bei Langzeitarbeitslosen) eine bessere Vermittlungschance.
    Es wird ein neur Beruf gelernt, der zu einer höheren Vermittlungschance führt.

    Für die Bewerbung bei einem evtl. Arbeitgeber wäre noch als Tipp anzugeben:
    Die ARGE fördert die Einstellung von Langzeitarbeitslosen. Hat man sich diese Förderung beim "Amt" bestätigen lassen, kann man es als "Einstellungsargument" benutzen.
    Die Förderung ist gestaffelt und kann bis zu 100% der Lohnkosten betragen.
    Der eventuelle Arbeitgeber bekommt so einen fleißigen Mitarbeiter, der ihn nur wenig bis nichts kostet.
    Und Kosten sind immer ein positives Argument !

    Für diesen Artikel gibt es keine Gewähr.
    Durch Nutzung aller Möglichkeiten erhöht man aber die Aussicht, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

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