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Keine Strafe für Daschner?

Dieses Thema im Forum 'Gewalt und Missbrauch' wurde von Gorby gestartet, 26 November 2004.

  1. Der Hintergrund deiser Frage ist der Fall Daschner. er hat im Fall des Mordfalls Jakobs Metzler bewußt den Täter mit Gewalt und Schmerzen gedroht. Dies gilt in Deutschland als Folter Vorwurf.

    Darf nun ein Beamter der ein Verhör durchführt den Beschuldigten so unter Druck setzen? Darf er den Beschuldigten ein Leid androhen?
    Um so zuerfahren was nun mit dem Opfer ist.
    Heiligt hier der Zweck dir Mittel?

    Oder hat der Beschuldigte auch Rechte?


    Dazu möchte ich gerne eure Meinung haben. Bitte bleibt sachlich.
  2. Wie sieht es mit dem Nothilfe Paragraphen aus? Steht der nur auf dem Papier, oder ist er auch in der Praxis anwendbar? Ich kann nicht verstehen, dass ein Urteil gesprochen wurde. Selbst wenn Herr Daschner nur eine verhältnismäßig geringe Strafe bekommen hat, gilt er trotzdem als verurteilt.Es ging doch um das Leben des Jungen!! Wie lange werden noch die Täter besser geschützt als die Opfer?
  3. DDaddy

    DDaddy New Member

    Ich denke auch, dass hier der Zweck die Mittel heiligen sollte. Schließlich hat Herr Daschner dem Verdächtigen "nur" mit Folter gedroht und ihn nicht wirklich angefasst und dass um das Leben eines Kindes zu retten. Hätte er ihn wirklich gefoltert, was menschlich noch irgendwo verständlich wäre, sähe die Sache ja shcon anders aus.

    Das Gesetz sieht das hier leider etwas schärfer. Aber wenn man alle Mütter und Väter fragen würde, würden diese mit Sicherheit sofort ein Urteil fällen:

    Freispruch
  4. Exakt ! Und zwar mit ausdrücklicher Belobigung und Extra-Gratifikation !!
  5. Leute ich kann euch verstehen und ich denke genauso. Im grunde sollte jedesmittel Recht sein die Wahrheit zu erfahren dies aber nur eigentlich...........

    Ich muß hier ganz und klar festhalten das Folter und auch die Androhung der Folter in unsere Demokratie nichts zu suchen haben. Dies ist ein Verhörmittel mit dem schon zuviel Leid und Elend über die Menschen gebracht worden ist. Die Rechtsmittel einer Demokratie müssen ausreichen sonst taugt sie nichts, auch bei diesem sehr schweren Verbrechen. Es war und ist richtig das Herr Daschner bestraft worden ist, denn wenn ein Polizist diese Mittel anwendet lehnt er sich zu weit herraus. ( Herr Daschner genießt meinen vollen Respekt) Wir dürfen nur diese Methoden in Deutschland nicht zulassen.



    Das kann man natürlich keinem verständlich machen wo ein solche Verbrechen passiert ist.
  6. Ich denke die ausgesprochene Strafe gegen Daschner geht in Ordnung. Er durfte nicht Straffrei bleiben und so ist die ganze Sache in saubere Tücher.
  7. Ich denke auch, es ist gut, dass er dafuer bestraft wird.
    Wir sind hier im echten leben, und nicht in einer Kojak oder MC Hammer episode, und da muessen sich polizisten auch dementsprechend verhalten. Androhung von physikalischer folter ist psychische folter, und kann menschen auch dauerhaft schaedigen, wenn es "gut" gemacht wird.

    Stellt euch mal vor, das ganze verfahren haette von einem gestaendnis abgehangen, und dann kommt heraus, das das gestaendnis unter solchen androhungen herausgepresst wurde. Dann waer alles wieder null und nichtig...
  8. DDaddy

    DDaddy New Member

    Wie die Richterin in der Begründung sagte: "Diese Tat bedarf eines Urteils, jedoch keiner Strafe."

    Es ist ok so.
  9. Ich will mal zwei Beispiele anführen:

    Einem Terrorist darf z.B. auch keine körperliche Gewalt angedroht werden, auch wenn er z.B. den Ort einer versteckten Bombe weiß und diesen nicht freigibt.

    Auf der anderen Seite ist es aber legitim, z.B. ein vollbesetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn sich darin eine Bombe befindet.

    SO, wo ist hier die Logik? ?(
  10. ich finde es schon merkwürdig, dass die Menschenwürde des Täters über die Menschenwürde des Opfers gestellt wird, denn hier bestand ja die berechtigte Hoffnung, dass der Junge noch lebt.

    Ich glaube nicht, dass Jakob Metzler lieb und nett gefragt wurde ob er sich gerne umbringen lässt.

    Meiner Ansicht nach, krankt unser Rechtssystem gewaltig, denn die Täter kommen meist sehr viel besser weg, wie ihre Opfer, denn um die kümmert sich keiner, während die Täter, je schlimmer die Tat war, die besten und "pressegeilsten" Anwälte bekommen und dann wird alles bagatelisiert. Meist kommt dann etwas von "schlechter Kindheit" und damit darf man dann fast alles.
  11. Du hast nicht ganz unrecht, Doch und rechtfertigt dies in keinsterweise die Folter oder auch nur ansetze der Selben. Dies kann ich natürlich keinen Erklären der Betroffen ist. Trotz allem müssen wir das ganz nüchtern und sachlich sehen. Sollte dies abgeschafft werden bedarf es eine Änderung der Gesetze und dies wird wohl kaum möglich sein. Diese geilen Anwälte sollten manchmal überlegen ob die Art wie sie ihre Mandanten verteidigen immer die Richtige ist. Es kann nicht sien das die Opfer während der Verhandlung angegriffen werden.

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