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Tipp Hundetötung Vergiftung Tötung Verfolgung

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Andy12345 gestartet, 2 Juli 2009.

  1. Am 28.10.2002 musste ich zusehen, wie meine Hunde ( ein Rottweilerwelpe und ein erwachsener Rottweiler Rüde ) plötzlich keine Luft mehr bekamen, sich mehrfach übergeben haben, sich apathisch auf die Seite gelegt haben, wohl unter großen Schmerzen und sich dabei weiter übergeben haben.

    Ich wusste überhaupt nicht was ich machen sollte und rief sofort einen Tierarzt in ...(.gel-Mod).. an.

    Die angerufene Tierärztin meinte, ich sollte sofort mit den beiden Hunden in die Tierklinik kommen. Das war mir aber aufgrund meiner schwerwiegenden Erkrankungen nicht möglich, so dass ich versuchte den Nachbarn zu Hilfe zu holen. In der Zwischenzeit sind beide Hunde verstorben.

    Ich rief nochmals bei der Tierärztin an und teilte ihr mit, dass meine Hunde verstorben sind.

    Ich fragte die Tierärztin, ob ich die Hunde auf meinem Grundstück beerdigen Könnte. Die Tierärztin teilte mir mit, dass das möglich sei.

    Ich erstattete Strafanzeige mit Schreiben vom 31.10.2002 bei der Staatsanwaltschaft. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden.

    Alles stellte sich aber ganz anders viele Monate später dar, ich wurde verfolgt, beschattet, bei uns wurde eingebrochen und so weiter, siehe nächstes verfasstes Thema.

    Mit Schreiben der Kriminalpolizeistation .... vom 5.02.2003 erhielt ich eine Vorladung "in der Ermittlungssache gegen Unbekannt wegen Verst. geg. Tierschutzgesetz vom 28.10.2002.....".

    Ich teilte unter anderem der Kriminalpolizeistation mit, dass ich davon ausgehe, dass meine Hunde vergiftet wurden.

    Mit Schreiben des Landratsamt ...... vom 28.05.2003 bekam ich ein Schreiben, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

    Der zuständige Sachbearbeiter bei der Kriminalpolizeistation hatte sofort beim Landratsamt angerufen, dass ich die Hunde auf unserem Grundstück begraben hatte und so ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich einzuleiten sei.

    So teilte mir unter anderem das Landratsamt ... mit, dass ich die Hunde wieder ausgegraben und fachgerecht entsort hätte, aber die Entsorgung hätte in der Tierkörperbeseitigungsanlage erfolgen müssen und nach Rücksprache mit diesen, dass ich dort kein Hunde abgeliefert hätte. Ich ste ein Bußgeld in Höhe von 425,49 Euro bezahlen.

    Auf den Gedanken zu kommen, dass ich die Hunde in der Tierarztpraxis gegen eine Gebühr habe entsorgen lassen, ist man nicht gekommen, denn man hat vorher keinerlei Rücksprache mit mir gehalten vom Landratsamt.

    Das Landratsamt ... wurde wahrheitswidrig von dem zuständigen Mitarbeiter der Kriminalpolizeistation informiert, aus welchen Gründen auch immer. Bis heute keinerlei weitere Schreiben erhalten, auch nicht von der Staatsanwlatschaft, zu welchen Ermittlungen diese gekommen sind.

    Hat es etwa etwas mit der Verfolgung meiner Person zu tun, wo ich wahrheitswidrig beschuldigt wurde, "in der Ermittlungssache wegen Verst. gegen BtMG - illegale Einfuhr von BtM - von sonstigen BtM am 7.03.2002 in Tschechien und BRD".

    Siehe nächstes Thema
    Last edited by a moderator: 2 Juli 2009
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

  3. AW: Hundetötung Vergiftung Tötung Verfolgung

    Darum geht es mir nicht, denn wenn Du auch den nachfolgenden Beitrag gelesen hast, verstehst Du es villeicht.
  4. AW: Hundetötung Vergiftung Tötung Verfolgung

    Dein Problem ist vorallem wenn du davon ausgehst das die Tiere vergiftet wurden, verstößt du nicht nur im Sinne dr Tierkörperbeseitigung sonder vorallem gegen das Bundes-Immisionschutz-Gesetz in dem du konterminiertes Material (sorry nur so heißen deine Hunde dann) in den Boden verbringst und somit den Boden verunreinigst und gegebenenfalls das Grundwasser gefährdest! Und sollten die Tiere beim Tierarzt abgegeben worden sein und dort besteht der verdacht einer Seuche oder einer Vergiftung hat der Tierarzt dieses zu melden! Da dieses ja nicht der Fall war konnte der Polizist dieses sofort nachprüfen! Zu Zeiten der Vogelgrippehysterie haben wir bei der Feuerwehr diesen Prozess mehrmals die Woche mitgemacht! Viel Brummbarborium um ein totes Tier! Jedes aufgefundene tote Wild- oder Haustier ist durch die zuständigen Behörden Jagd- und Forstaufsicht, Polizei und Feuerwehr den Tierkörperbeseitigungsanstalten bzw bei Seuchenverdachtsfällen den zuständigen Instituten zu übergeben! Was deine Tierärztin da geritten hat dir solche Auskünfte zu geben mußt du sie selber fragen!
  5. criticalmass

    criticalmass Supergoogler

    AW: Hundetötung Vergiftung Tötung Verfolgung

    Traurig wegen der Hunde, aber eine Sache verstehe ich nicht - Du schreibst:
    Wenn das der Fall ist, hast Du von der Tierarztpraxis entweder eine Quittung erhalten oder hättest diese nachträglich ausstellen lassen können. Diese hätte das Verfahren schlicht gestoppt, und der Chef der übereifrigen Beamten hätte bestimmt auch mal nachgefragt, mit welchen Methoden seine Mitarbeiter arbeiten.

    Was mich ebenfalls wundert ist: Das war vor sechs Jahren - warum gräbst Du das wieder aus? Läuft das immer noch?
  6. AW: Hundetötung Vergiftung Tötung Verfolgung

    Diese Quittung habe ich.

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