1. Wir beantworten jede Frage in ca. 10 Minuten.

    Klicke hier um deine Frage zu stellen

Frage Hartz IV (II)- benötige Rat

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von spicy1988 gestartet, 3 September 2009.

  1. hi hab mich gerade angemeldet! ;)

    hab ma ne ganz wichtige Frage! und zwar ich hab bis ich meine Ausbildung im August angefangen habe HartzIV bezogen. Hab aba nur 154 € auf mein Konto bekommen, der Rest ging an meine Mum für MIete, Essen etc. So, seit ich jetzt, wie schon erwähnt, diese Ausbildung mache ( habe auch alle nötigen Informationen die das Arbeitsamt brauchte weitergeleitet- wie z.B den Vertrag, Lohnbescheinigung etc. ) überweisen die mir weiterhin diese besagten 154 €! obwohl ich für August und jetzt auch September nichts mehr hätte kriegen dürfen , weil ich ja eigenes Gehalt beziehe! Dachte die verrechnen das irgendwie, aber macht mich halt stutzig weil ich die jetzt im September auch wieder bekommen habe.

    Und jetzt ist meine Frage, muss ich die jetzt auf diesen Fehler aufmerksam machen???? (will ja keinen Ärger haben!!!) obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt habe und die mir auch schon zig neue Bescheide geschickt haben , die besagen , dass mir gar keine Leistungen mehr zustehen.

    Kennt sich da einer aus, bzw. kann mir da einer einen Rat geben ????


    Wär echt super! :)
    Last edited by a moderator: 14 März 2010
  2. AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    Dankeschön, kenne mich hier null aus, muss das aber unbedingt wissen.

    Also Vielen Dank nochmal.

    Mfg
  3. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    Ja,du solltest das Amt darauf aufmerksam machen.Eine Rückforderung über zuviel gezahlte Leistungen erhältst du in diesem Fall sowieso.Mach es jetzt bevor sich die Rückforderungssumme weiter erhöht.;)
  4. AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    ja haben sie ja schon, aber da ist die Rerde von kanpp 7 € Rückforderung.Krieg ja fast jeden 2. Tag nen neuen Brief bzw. Bescheid :)

    Trotzdem Bescheid geben ?

    Mfg
  5. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    Jupp,geh mit dem letzten Bescheid zum Amt und laß dir dessen Richtigkeit bestätigen.Wenn dem dann so ist,ist´s ok und du auf der sicheren Seite.
  6. sonne

    sonne Tussi

    AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    154 Euro ist genau die Höhe eines Kindergeldes. Kann es sein das es Dein Kindergeld ist? Das gäbe es evtl. während der Ausbildung noch weiter!
  7. AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    ja das hatte ich zuerst auch gedacht.kann aber nicht sein, weil 1. meine mum das kindergeld bekommt und 2. bei der überweisung alg II steht. ich hatte das arbeitsamt damals gebeten mir mein geld auf mein konto zu überweisen, hab dann meine kontoverbindung und alles hingegeben und seitdem überweisen sie mir diese 154 €. der rest wird wohl direkt an miete etc weitergegeben . kp wie das läuft!
  8. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    Kindergeld müßten 164,-€ sein.Einen eventuellen Mietbeitrag müßtest du an Hand des Bescheides entnehmen können da andersweitige Zahlungen auch aufgelistet werden.Wie schon erwähnt würde ich Dir empfehlen dich mit dem Amt in Verbindung zu setzen und sei es nur um dir die Zahlungsweise erklären zu lassen.;)
  9. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    hallo spicy1988,
    neben der von den anderen angesprochenen Möglichkeit (Kindergeld) könnte ich mir auch vorstellen, dass der Betrag den du erhälst (154,00 €) vieleicht der Anteil ist den du von deinen Einkünften (Ausbildunsgeld) bekommst.

    Erhälst du von deinem Arbeitgeber deinen Lohn direkt?
    Es gibt - glaube ich - die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber deinen "Lohn" direkt an die ArGe schickt. Die berechnet, wieviel du davon behalten darfst (grundsätzlich: 100,00 € + 20% des Rests [bis max. 800,00 €] + 10% von dem Betrag über 800,00 €).

    Beispiel:
    370,00 € - Verdienst
    - 100,00 € - Darfst du so und so behalten
    ==============================
    270,00 € Berechnungsgrundlage
    054,00 € 20 % von Berechnungsgrundlage

    100,00 € Selbstbehalt
    +054,00 € 20 % von Berechnungsgrundlage
    ===============================
    154,00 € Betrag der auf dein Konto überwiesen wird.

    I.d.R. solltes du zwar in dem Fall einen Bescheid erhalten - aber vieleicht wird der an deine Mutter geschickt?
    Außerdem ... ich bin selber seit viereinhalb Jahren HartzIV-Empfänger ... und selbst ich hab hin und wieder so meine Schwirigkeiten das darin enthaltenen "Beamtenchinesisch" zu kapieren.

    Hast Du Schwierigkeiten die Bescheide zu verstehen? Oder ist der Bescheid nicht angekommen?
    Wende dich einfach mal an deinen Fallmanager, der ist dazu da um dir zu helfen.
  10. AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    nee aber danke für alle vorschläge ;) habe da angerufen und versucht das aufzuklären. das ist gar kein versehen !! ich erhalte den Festbetrag immer noch weil mir irgendwie noch knapp 90 € zu stehen, da ich wohl zu wenig verdiene.so und dann hat wohl der bearbeiter diesen festbetrag von 154 € vergessen zu ändern und deshalb bekomme ich die immer noch auf mein konto überwiesen, dafür bekommt meine mutter die differenz von 60 € weniger, so oder so gleicht sich alles aus :D bin froh das das jetzt auch vom tisch ist. weil wenn ich eins gelernt hab dann nie wieder arge !!! hoffe das ich bald ganz von denen weg komme . aber wie gesagt danke für die Hilfe und Beratung :D :D
  11. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Hartz IV (II)- benötige Rat

    Danke fürs Feedback!:)

Die Seite empfehlen