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Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von DDaddy gestartet, 4 Mai 2003.

  1. DDaddy

    DDaddy New Member

    Hi,

    mich beschäftigt seit gestern ein Problem. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes hat mir der Beifahrer eines Wagens die Tür in mein Auto gerammt und hat seinen Fahrer nicht darauf aufmerksam gemacht, so dass dieser losgefahren ist. Ich hab zu der Zeit in meinem Auto gesessen.

    Der Schaden ist zugegebenermaßen nicht besonders groß aber mich ärgert einfach, dass die so einfach davongefahren ist ohne mal nachzuschauen was sie angerichtet hat.

    Soll ich nun zur Polizei gehen? Das Nummernschild hab ich.
  2. Wenn du im Auto gesessen hast, hättest du doch gleich die Warneinrichtung(Hupe) betätigen können.

    Nichtdestotrotz (blödesWort) Fahrerflucht ist es auf jeden Fall, Gut wären weitere Zeugen.

    Hat der Beifahrer es denn bemerkt?
  3. DDaddy

    DDaddy New Member

    Aber wenn der Wagen aus ist funzt die Hupe doch gar net dupyzk (ist zumindest bei BMW so).

    Der Beifahrer hat mir ja die Tür ins Auto gerammt und dem Fahrer nichts davon gesagt. Der ist dann natürlich losgefahren. Ist es dann immer noch Unfallflucht?
  4. Alpha

    Alpha Administrator Staff Member

    Nein dann nicht Fahrerflucht setzt Vorsatz und sommit kentnis des geschehens voraus.


    Wohl aber Sachbeschädigung durch den Beifahrer
  5. Ich glaube Mario da irsst du dich gewaltig. Ich werde morgen mal in unserer Rechtsabteilung nachfragen.
  6. Alpha

    Alpha Administrator Staff Member

    Es gab vor kurzen ein Urteil dazu wen ein Fahrer einen sehr keinen Unfall nicht bemerkt und weiterfährt ist es keine Fahrerflucht das ist mein derzeitiger Kentnisstand.
    Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren sollte ich unrecht haben
  7. Hast du das Urteil mal.
  8. Alpha

    Alpha Administrator Staff Member

    Das war ein Bericht in der sendung Auto Motor Sport im DSF vor ca. 3 Wochen
  9. Hallo,

    natürlich solltest Du zur Polizei gehen. Dafür gibt´s ne Menge gute Gründe:

    1. Du kriegst bei der Protokollaufnahme die Adresse zu Deinem Kennzeichen.

    2. Die Versicherung macht in der Regel keinen Terz, wenn die Sache polizeilich aufgenommen wurde.

    3. Wenn der Beifahrer nix gemerkt hat, dann stellt der Staatsanwalt hinterher eh alles ein, weil eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Hat er es doch gemerkt, dann kriegt er eine auf die Nuß und macht es hoffentlich nicht wieder.

    4. Im Gegensatz zur Halterauskunft bei der Zulassungsstelle kostet es nix.

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