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Ebay & GLS Versand & Nachbarin

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Monia gestartet, 9 Februar 2006.

  1. Hallo hab eine Frage vielleicht kann mir jemand weiter Helfen.

    Hab mir vor kurzen bei Ebay einen Handy gekauft der würde auch geliefert jedoch nicht an mich Persönlich sonder an meine Nachbarin (eigentlich hat es Ihre 13 Jährige Tochter entgegengenommen) als ich ein Tag später einen zettel in Briefkasten gefunden habe das das päkchen bei Nachbarin ist ging ich zu Ihr und sie sagte die hat das Paket gestern um 6 Uhr vor Ihre türe einfach so rausgestellt und nun ist es weg :-(
    Wer haftet Sie ? Das sie verVerwarnungsauftrag entgegengenommen hat dessen pflich Sie verletzt hat? GLS meinte Sie sind aus dem Schneider da sie unterschrift hat von der tochter was nun ? Immer hin habe ich dafür 118 euro Bezahlt und niee zu sehen gekommen ?:mad:

    Grüße
    Monika
  2. Hallo !

    Vorab lass Dir gesagt sein, dass du nicht auf diesem Schaden sitzen bleiben musst !
    Für dein problem gibt es zwei Möglichkeiten :

    1. Vorgehen gegen den Verkäufer :
    Bei Ebay handelt es sich grundsätzlich um eine sog. Schickschuld sofern nichts anders vereinbart wurde. Der Verkäufer ist somit grunfsätzlich aus dem schnieder wenn er das seinerseits Erforderliche für den Versand getan hat. (sprich : dasHandy ordentlich verpackt und einen zuverlässiges Transportunternehmen ausgesucht hat!
    ABER gibt es hier eine Besonderheit : Die AGBs zwischen Dir und dem Verkäufer und die zwischen dem Verkäufer und der GLS !
    Wenn die GLS in ihre AGBs eine Klausel aufgenommen hat die das Abliefern bei den Nachbarn vorsieht, ist die GLS tatsächlich aus dem Schneider !
    Allerdings nicht weil die Tochter das Paket angenommen hat : die ist nämlich noch beschränkt geschäftsfähig und kann daher keine" Geschäfte " zu ihrem Nachteil (finanziell) tätigen ohne Genehmigung der Mutter. (Was glaube ich in deinem Fall aber Geschehn ist )
    . Hätte die Tochter das paket vor die Tür gestellt, wäre die GLS dran gewesen !
    MASSGEBLICH ist somit ob der Verkaüfer dich auf die AGBs der GLS aufmerksam gemacht hat oder dir diese Klausel mitgeteilt hat.
    Wenn nicht sind diese AGBs Dir gegenüber unwirksam und Du kannst Schadensersatz aus § 280 I BGB vom Verkaüfer verlangen.

    2. Variante (nicht ideal weil du dann deine Nachbarin "verklagen" musst)
    Angenommen die GLs und der Händler haben sich korrekt verhalten hat es auf jeden Fall nicht deine nachbarin !
    durch die Annahme des Pakets hat sie hier einen Vewahrungsvertrag zu Deinen Gunsten abgeschlossen. Hierbei kann man nicht mehr von einem blossen Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungwillen sprechen.
    (ergibt sich aus den äußeren umständen ).
    Das Paket dann einfach vor deine Tür zu stellen ist eine Phlichtverletzung aus diesem übernommen Vetragsverhälnis. Wiederum einen Schadensersatzanspruch aus § 280 I BGB gegenüber der Nachbarin !

    Ich hoffe für Dich dass du mit Variante 1 durchkommst. Zwar ist deine Nachbarin auf jeden Fall Ersartzpflichtig.... aber wer will schon Stress mit den nachbarn !

    Hoffe das hilft !!

    Gruß

    Kevy
  3. Hallo !

    Vorab lass Dir gesagt sein, dass du nicht auf diesem Schaden sitzen bleiben musst !
    Für dein problem gibt es zwei Möglichkeiten :

    1. Vorgehen gegen den Verkäufer :
    Bei Ebay handelt es sich grundsätzlich um eine sog. Schickschuld sofern nichts anders vereinbart wurde. Der Verkäufer ist somit grunfsätzlich aus dem schnieder wenn er das seinerseits Erforderliche für den Versand getan hat. (sprich : dasHandy ordentlich verpackt und einen zuverlässiges Transportunternehmen ausgesucht hat!
    ABER gibt es hier eine Besonderheit : Die AGBs zwischen Dir und dem Verkäufer und die zwischen dem Verkäufer und der GLS !
    Wenn die GLS in ihre AGBs eine Klausel aufgenommen hat die das Abliefern bei den Nachbarn vorsieht, ist die GLS tatsächlich aus dem Schneider !
    Allerdings nicht weil die Tochter das Paket angenommen hat : die ist nämlich noch beschränkt geschäftsfähig und kann daher keine" Geschäfte " zu ihrem Nachteil (finanziell) tätigen ohne Genehmigung der Mutter. (Was glaube ich in deinem Fall aber Geschehn ist )
    . Hätte die Tochter das paket vor die Tür gestellt, wäre die GLS dran gewesen !
    MASSGEBLICH ist somit ob der Verkaüfer dich auf die AGBs der GLS aufmerksam gemacht hat oder dir diese Klausel mitgeteilt hat.
    Wenn nicht sind diese AGBs Dir gegenüber unwirksam und Du kannst Schadensersatz aus § 280 I BGB vom Verkaüfer verlangen.

    2. Variante (nicht ideal weil du dann deine Nachbarin "verklagen" musst)
    Angenommen die GLs und der Händler haben sich korrekt verhalten hat es auf jeden Fall nicht deine nachbarin !
    durch die Annahme des Pakets hat sie hier einen Vewahrungsvertrag zu Deinen Gunsten abgeschlossen. Hierbei kann man nicht mehr von einem blossen Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungwillen sprechen.
    (ergibt sich aus den äußeren umständen ).
    Das Paket dann einfach vor deine Tür zu stellen ist eine Phlichtverletzung aus diesem übernommen Vetragsverhälnis. Wiederum einen Schadensersatzanspruch aus § 280 I BGB gegenüber der Nachbarin !

    Ich hoffe für Dich dass du mit Variante 1 durchkommst. Zwar ist deine Nachbarin auf jeden Fall Ersartzpflichtig.... aber wer will schon Stress mit den nachbarn !

    Hoffe das hilft !!

    Gruß

    Kevy

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