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Cd verschicken?!

Dieses Thema im Forum 'Ich hab eine Frage' wurde von LiEbEsKuMMeRbOy16 gestartet, 28 Dezember 2004.

  1. Hi !

    Ich möchte gerne einer Freundin eine gebrannte CD per Post schicken.
    Also ich dachte mir ich nehme einen normalen Briefumschlag das passt da noch knapp rein. Und Briefmarke im Wert von 1€ aus Kiel nach Nürnberg. So, ich habe nun Angst das die Post den Umschlag öffnet und dann ja wissen die ja was drin ist. Eine gebrannte cd :)! Kann ich das so machen oder ist das riskant?
    Ich bin am verzweifeln, will das so gerne machen.
  2. steck die cd in ne slim-hülle.
    dann nimm einen etwas größeren umschlag.
    kleb ne 1,44er marke drauf und ab.

    und wenn´s schief geht mußte wohl ins gefängnis. :D :D :D

    ich nenn das dsl per post. ;)
  3. was ist eine slimmhülle? und ja ich will aba nicht ins gefängnis :D ! ich bin doch erst 17! ist das echt so gefährlich?!?!
    ich möcht ihr sogerne ne freude machen aba wenns so gefährlich ist.. weiß nicht.
  4. wo krieg ich denn eine slimmhülle und einen großen briefumschlag her??? man ich mlöcht das sogerne machen hab aba voll angst.
  5. Am besten du beauftragst einen Security Dienst, die sonst immer die Geldtransporte fahren.... :D

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schick es per Einschreiben. Kostet ein paar Cent mehr.

    Und nee Slimhülle ist eine dünne Hülle!

    Kannst aber auch eine stinknormale CD-Hülle nehmen!
  6. Moin,

    Wenn man mal fragen, darf was ist denn auf der CD?
    MFG
  7. Weisst Du wieviele CD´s jeden Tag mit der Post verschickt werden?
    Nein? Lass es mich so Formulieren: Wenn jeder der ne gebrannte CD verschickt ins Gefängniss kommen würde, dann könnten sie Deutschland (oder doch besser gleich Europa???) auch gleich überdachen.

    Meinst Du da (bei der Post) macht sich einer die Mühe und überlegt sich ob da nu ne CD drin ist und wenn ob das n Orginal oder ne eventuell illegale Kopie ist?

    Abgesehen davon, gibt es ja noch das Postgeheimnis...

    Postgesetz §39 Postgeheimniss:

    (1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen.

    (2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Postdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt von Postsendungen oder den näheren Umständen des Postverkehrs zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Postgeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Postsendungen oder Postverkehr bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

    (4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um

    1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
    2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
    3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
    4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.

    Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen
    der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig.

    (5) Mitteilungen über den Postverkehr einer Person sind zulässig, soweit sie erforderlich sind, um Ansprüche gegen diese Person gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Postdienstleistung entstanden sind, oder um die Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen, die beim Postverkehr zum Schaden eines Postunternehmens begangen wurden.


    So, gelesen?
    Lass Dir gesagt sein was passiert wenn die Post feststellt das Du eine Illegal gebrannte CD verschickst und sie sie zufällig finden weil die Sendung beschädigt wurde.
    Sie packen sie wieder ein und sehen zu das sie sie bei Deiner Freundin abliefern.

    PS Fällt es auf das ich elf Jahre für den Verein gearbeitet habe?
  8. @schlichti2002

    schöne liebesmusik :D ! joar ungefähr 17 stück :) !

    @kleiner_copilot danke für dein eintrag... eher nicht..achim hat mich beruhigt ich machs so :)!

    @Achim069

    Danke für deine hilfe du hast mich sehr beruhigt aber meine mutter hat mich wieder beängstigt!!
    Sie meint ich soll das auf keinen fall machen :(!
    aber ich möchte so gerne..soll ich es machen oder nicht?
    wenn ichs mache dann mach ich es in nem normalen umschlag das passt gerade noch!
  9. Achim hat vollkommen recht, sonst wäre ich außerdem so oft draufgegangen*lol*
    Schick ruhig zu ihr die Post, ist ja nicht schlimmes.. ;)
  10. Moin,

    Kannst uns dann ja berichten, ob es angekommen ist :)

    Dann wissen wir es, für die Zukunft.
  11. Kann er je nicht, dann sitzt er im Knast... *lol*

    Sry...

    Wenn Du´s auf ganz sicher machen willst, dann kauf Dir n Packset von dem Idiotenverein, das kleine wo grad eben so ne Videokasettte reinpasst und stopf den Rest mit Zeitungspapier aus, spätestens dann vermutet keiner mehr ne CD darin.
  12. wir besuchen dich auch mal. :D

    @ achim
    bist du ein bischen verärgert über den alten arbeitgeber. :]

    @LiEbEsKuMMeRbOy16
    wie gesagt: pack die dinger ein und verschick sie !!!!
    als unsere gegend noch kein dsl hatte, hab ich nur so meine sachen bekommen.

    ich bin auch bei so nem verein ( ;)):
    KEINER interessiert sich für cd´s in briefen.
    (wenn der brief innerhalb von europa verschickt wird, geht er nichmal durch den zoll.)
    es sei denn du bist auf irgendeiner fahndungsliste oder so.
    und selbst denn, wie gesagt POSTGEHEIMNIS.
    der aufwand ist zu groß für ne gebrannte musik-cd.
  13. okay meine mutter sagt zwar nein aber ich werde es in einem wahrscheinlich normalem briefumschlag abschicken ( so das es gerade noch passt :D ) so und wenn ich erwischt werde kommt ihr mich ja besuchen, find ich echt lieb von euch.
    darauf werde ich dnan zurückgreifen :D !

    Ich hab irgendwie voll Angst aber ich muss ihr das schicken :)!
    Danke euch allen :)
  14. Nö, bin da schon Jahrelang raus, nur hab ich genug Einblick um zu beurteilen wie es da abläuft.
  15. Heutzutage sollte man schon aufpassen was man verschickt. Wenn ich Geld ins Ausland verschicke dann wickel ich es in Alufolie ein, der Zoll kann somit nicht erkennen das Geld in dem Umschlag ist.

    Aber ich würde nie auf so eine CD (zB Name des aktuellen Kinofilmes) den Namen schreiben. Es kann immer mal sein, dass ein Umschlag geöffnet werden muss.
  16. Ich glaube auch das dass per Post verschicken nicht so wild ist aber trotzdem wären bestimmte Vorsichtsmaßnahmen angebracht denn man kann ja nie wissen. Also ich würde na wenn auf die CD "Urlaubsfotos" oder so etwas draufschreiben und dann gut einpacken das man von außen nicht erkennen kann das dass eine CD ist und dann ab zur Post damit.

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