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Frage Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von Neelix1965 gestartet, 26 Juni 2010.

  1. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    Hallo alle zusammen,
    habe heute meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Dieses Jahr ist es eine Gutschrift - juhuuuu ...

    Moment ... in den letzten Jahren musst immer nachgezahlt werden. Das Amt bestand immer darauf, dass es nur einen Teil (aktuell ca. 12 Euro/Monat) zahlt, der rest musste von mir gezahlt werden.

    Wie sieht es jetzt bei einer Gutschrift aus??? Bekomme ich dann auch einen Teil der Gutschrift?

    Hat jemand entsprechende Informationen? Ich erfahre es zwar nächste Woche sowieso ... aber vorbereiten sein ist doch auch schön ... oder?
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Wäre die Fage,wie hoch der Differenzbetrag von 12,-€ der ARGE zum tatsächlich geleisteten Betrag ist.
    Entsprechend anteilmäßig würde die Gutschrift dann aufgeteilt.

    Edit. Korrekt ist dies aber nicht. Die ARGE hat den dir zustehenden Teil der Nebenkosten zu tragen und das ist gesetzlich geregelt.
    Last edited by a moderator: 26 Juni 2010
  3. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Genau blicke ich da auch nicht durch, da von den Heizkosten auch noch die für die Heißwasserbereitung notwendigen Heizungskosten abgezogen werden. Wie es mir von meiner Sachbearbeiterin erklärt wurde werden für die Heizkosten ein Maximalbetrag von 12,xx € (gesetzlich bzw. per Verordnung) getragen der Rest ist quasi mein Privatvergnügen (in den letzten zwei Jahren war mein Anteil - ob nur Heizkosten oder incl. Wasser-/Abwasser/... kann ich nicht sagen - immer ca. 60 Euro im Jahr ...)
  4. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Lass dir das mal aufschlüsseln.
    Nur mal als Beispiel aus einem aktuellen Fall für den ich den Schreibkram für die ARGE mache.

    Single, 45qm Wohnung, bekommt monatlich rd. 40€ nur für Heizkosten, dazu werden die einmaligen Kosten wie Schornsteinfeger, Müllabfuhr ebenfalls von der ARGE übernommen.

    Ich kenn leider nicht die Berechnungsgrundlage in deinem Einzugsgebiet aber 12€ erscheinen mir hier verdammt wenig.
  5. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Achtung an Neelix: KEINE ANTWORTEN SCHREIBEN WENN DU ALKOHOLISIERT BIST!!!*
    (sorry - Geburtstag von Ex gefeiert :eek:)

    So ist das auch bei uns - wenn die Heizkosten nicht vom Vermieter pauschalisiert mit der Miete (Vorauszahlung) eingezogen werden.

    Bei den von mir erwähnten 12,xx € handelt es sich um die Kürzung des Regelsatzes (monatlich), da in meinem Fall die (Brauch-) Warmwasserbereitung in den Heizkosten auftaucht und somit vom Amt gezahlt wird. Da sie vom Vermieter mit den Heizkosten erhoben wird - werden sie mir vom Regelsatz einbehalten.
    (*Da war ich noch etwas zu alk...:eek: - bei der zweiten Erwähnung ... für die erste - keine Entschuldigung vorhanden, also pers. Blödheit :eek::eek::eek:)

    In meinem Fall umschließt die (Jahres-) Abrechnung: die Betriebskosten (durch den Vermieter - Vermietungsgesellschaft) und die Heizkosten inkl. Kaltwasserkosten (durch "Fremdabrechner").

    Fazit: Ich muss meine Sachbearbeiterin wohl nochmals 'nerven' und mir die Berechnung der von mir in den letzten zwei Jahren zu tragenden Abrechnungsteilbeträge genau aufschlüsseln lassen - ich hoffe das geht ohne einen Widerspruch einzulegen ... man muss ja nicht immer mit den großen Geschützen kommen ...

    (Da glaubst du jahrelang "das hab ich geschnallt" und dann so was ... tz tz tz )
  6. wolle

    wolle ...ist locker!

    Last edited by a moderator: 27 Juni 2010
  7. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Danke für die Links. Habe mir den ersten* ausgedruckt und werde ihn (in der Hinterhand) mit zum Amt nehmen. Möchte mir erklären lassen, warum mir ca. 4,50 € mehr an Warmwasser abgezogen wird und wurde.

    Ich befürchte das wird ein sehr nervenzerrüttender Termin ... für meine Sachberarbeiterin - jetzt will ich es GENAU wissen (mit Verw.Vorschrift, §§ und allem Pipapo).

    Ich bin mal gespannt...

    (den zweiten? ... da hätte ich genausogut eine klingonische Bauanleitung für einen Disruper-Bohrhammer lesen können - die hätte ich wahrscheinlich sogar verstanden ... :p;):eek:)
  8. wolle

    wolle ...ist locker!

    Last edited by a moderator: 27 Juni 2010
  9. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Wäre nicht schlecht, wenn du magst ein Feedback zu geben.
  10. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Kennst mich doch! Kommt doch - fast - immer ;)

    Komme gerade vom Antragabgeben und habe ein kleines Schwätzchen mit meinem Sachbearbeiter gehabt.

    Die Auflösung (freie Wiedergabe - wie ich es verstanden habe):

    Die vom BSG erstellte Tabelle ist gültig, wenn die Behörde die Kosten pauschlisiert abzieht. Bei uns in Erlangen werden diese Kosten aber - sofern bekannt - personalisiert abgezogen.

    Die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters (Wohnungsbaugesellschaft) umfasst auch die Heizkostenabrechnung durch einen "Fremdabrechner". In dieser Aufstellung werden die Warmwasserkosten gesondert mit dem dazugehörigen Betrag aufgeführt. Diese Kosten werden dann (geteilt durch 12) monatlich im nächsten Jahr als Abschlagszahlung abgezogen und an den Vermieter überwiesen. Die von mir getätigten Nachzahlungen waren also MEHR-Bedarf an Warmwasserkosten.

    In meinem Fall heißt das: ich habe derzeit einen monatlichen Abzug von 11,93 € da ich im Abrechnungsjahr 2008/2009 143,16 € Gesamt-Warmwasser-Verbrauch hatte.

    Je nachdem, welcher Anteil der derzeitigen Gutschrift auf Warmwasser entfällt, erhalte ich eine anteilige GU (die genaue Höhe hat er mir natürlich bei der Abgabe des Antrags nicht nennen können). Bin mal gespannt, wie das von statten geht ... die Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft sind in der Hinsicht nicht grade helle :eek: da sie die monatlichen Kosten vom Amt, einen Teil der Nachzahlungen aber durch mich in Bar bzw. von meinem Konto bekamen ... werde denen das wohl bei Gelegenheit verklickern müssen ....;)
  11. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung ... anteilig auch bei Gutschrift?

    Wäre möglich das es pauschalisiert gewesen und dir somit dann dein Kontostand gewachsen wäre.;) Schade.

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