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Autonummer => Adresse ???

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von JimiHendrix gestartet, 17 Dezember 2003.

  1. Kann mir jemand helfen und mir sagen wie ich über eine Autonummer die Adresse einer Person herausbekomme???

    Könnt ihr mir vieleicht eine e-mail schicken?!
    TheDani-H@web.de


    Danke schon im Voraus
  2. Nein das geht Gott sei Dank nicht!
    Davor schützt uns nämlich der Datenschutz. Solche daten gehennämlich niemanden was an! Nur die Polizei kann dies tun, sofern es irgendwelchen Ermittlungen dient, aber nur wenn du eine Anzeige gegen das kennzeihen aufgibst werden sie dir das auch sagen.
  3. Autonummer

    Aber in der Schweiz oder in Österreich ist dies möglich!
    siehe: www.autoindex.ar.ch

    laut folgenden Gesetzten:

    1. Datenschutz
    Die Online-Abfrage der Halterdaten wurde vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten geprüft und als rechtlich zulässig befunden. Ein Kommentar ist im Pressespiegel "newsletter" vom September 2002 erschienen (www.edsb.ch).
    Das Projekt eAutoindex wurde von kantonalen wie auch von der departementalen Datenschutzbeauftragtenstelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden überprüft und als rechtlich zulässig befunden. Neben den allgemeinen schweizerischen und kantonalen Datenschutzrichtlinien und den speziellen Vorschriften aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist vorallem darauf zu achten, dass die Daten keiner kommerziellen Verwendung dienen. Solche Fälle werden sofort mit einer Datensperre resp. mit einem Entzug der Abfrageberechtigung geahndet.

    2. Rechtliches
    Gemäss Art. 104 Abs. 5 Satz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 126 Abs. 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kann der Name des Fahrzeughalters veröffentlicht werden. Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes können jedermann, bekannt gegeben werden (Art. 126 Abs. 1 VZV). Bei der Behandlung des SVG-Revisionsentwurfes im Ständerat im März 2000 wurde eine vorgeschlagene Änderung abgelehnt. Ein bedingungsloses Sperrrecht der Halterdaten wurde vom eidgenössischen Parlament abgelehnt. Der Kanton regelt somit die Auflagen für eine Haltersperre.
  4. DDaddy

    DDaddy New Member

    Wir vom Ordnungsamt dürfen das auch tun uyywwp nänänänä... aber für Privatleute sind diese Daten gottseidank tabu.
  5. geht auch für Privatpersonen in Deutschland.
    In dringenden Fällen wie z. Bsp. das du einen Parplatz hast, für den du monatlich Geld bezahlst und es steht plötzlich ein anderer drauf, kannst du mit deinem Peronalausweis, Nachweis das du Mieter des parkplatzes bist auch zum Ordnungsamt oder Zulassungsstelle gehen.
    kommt halt auf den Sachverhalt drauf an.
    Die geben dann auch Auskunft. Brauchst aber Beweismaterial! (Foto)
  6. Das ist nur bedingt richtig.

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