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Absicherung gegen Mietnomaden

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von BigJohn gestartet, 20 Januar 2008.

  1. Anlass für diesen BT ist eine Frage, die im Forum aufgetaucht ist...
    http://forum.hilfe-forum.eu/showthread.php/thema-mietnomaden-146927.html

    Mietnomaden sind der Ruin für Vermieter.
    Oft wird die Wohnung schon verlassen, bevor eine offizielle Räumung erfolgt.
    Zurück bleiben völlig zerstörte und verlebte Wohnungen, die zig Tausende Euros kosten um wieder bewohnbar zu werden.

    Was kann ein Vermieter dagegen machen ?

    1. Beim letzten Vermieter erkundigen, ob es Probleme gegeben hat
    Wenn ein neuer „Mietwilliger“ die Adressangabe verweigert, kann man selbst daraus Schlüsse ziehen

    2. Letzten 3 Lohnabrechnungen zeigen lassen.
    Keine Garantie, aber schon mal ein Vorteil, wenn der neue Mieter die Kosten auch tragen könnte.

    3. Mietvertrag so aufsetzen lassen, dass „Zahlungstricks“ nicht mehr funktionieren.. also eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nicht gehemmt/verhindert werden kann.

    4. Regelmäßigen Kontakt mit den Mietern halten.
    Ein freundlicher nachbarschaftlicher Kontakt wird (hoffentlich) rechtzeitig Hinweise liefern, ob die Wohnung auch „vertragsgemäß“ benutzt wird.

    Eventuell ist auch eine jährliche Wohnungsbesichtigung von Vorteil.. z.B. um selbst die Zähler ablesen zu können und den „Vermieterpflichten“ (Erhaltung/Modernisierung) nachkommen zu können.
    Nicht vergessen: Rechtzeitig und frühzeitig Termin vereinbaren.
  2. carlos69

    carlos69 New Member

    AW: Absicherung gegen Mietnomaden

    Diese Dinge helfen schon ein wenig, aber noch sicherer ist eine Wohnung nicht mehr im eigenen Sinne zu vermieten sondern mit dem jetzigen Mieter einen Vertrag auf Kaufanwartschaft machen.
    Dann wird er im eigenen Interesse die Wohnung nicht verwüsten.

    Wir empfehlen in unserer Kanzlei nur noch diese Verträge.
  3. carlos69

    carlos69 New Member

    AW: Absicherung gegen Mietnomaden

    Eine 100%-ige Absicherung gegen Mietnormaden gibt es nicht...es sei denn...
    man vereinbart mit den Mietern eine Kaufanwärterschaft (diese Verträge müssen aber den gesetzlichen und rechtlichen Bedingungen entsprechen und werden von unserer Kanzlei ausgearbeitet).
    Allerdings gehört dann nach 20, 25 oder 30 Jahren die Wohnung oder Haus den Mietern.

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