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2 Fragen zum Thema Missbrauch an kindern

Dieses Thema im Forum 'Gewalt und Missbrauch' wurde von liebeswesen gestartet, 22 August 2004.

  1. 1999 habe ich zum zweiten Mal geheiratet. Meine Tochter (*1985) war nicht wirklich glücklich über meine Wahl und ist im Frühjahr 2000 von zu Hause abgehauen. Sie nahm aber direkt Kontakt zu mir auf und erzählte dann, das dieser Mann sie von 1995-1997 zu Handlungen gezwungen hat, die sie als sexuellen Missbrauch ansah.
    Angefangen hatte alles mit dem Spiel Stripppoker und Anfangs hat sie auch noch gewonnen. Später nicht mehr ( woher sollte sie auch wissen das der Kerl immer mogelt beim spielen) und ihr wurde dann Geld geboten fürs Weitermachen. Das ganze ist dann ausgeartet. Sie musste dann unbekleidet Turnübungen vor ihm machen und später auch das gewonnene Geld an seinem Körper suchen. Sie wurde unter Druck gesetzt mir nichts erzählen.
    Jetzt alles zu texten, warum ich bei dem Kerl blieb, und wie sich alles weiter entwickelte wäre zu lang. Jedenfalls für mich war und ist es Missbrauch, nur ich konnte nichts tun, außer achtzugeben das ihr nichts mehr passiert.
    Katharina ist nun 19, der Kerl endlich weg.
    Sie wohnt zusammen mit ihrem Freund, kommt gern zu mir, holt mich zu sich, alles könnte schön sein. Nur die Erinnerungen nagen an ihr, sie denkt daran den Kerl anzuzeigen.
    Nun erfuhr ich durch einen Zeitungsartikel, dass Missbrauch nach 5 Jahren verjährt ist. Oder ist es bei ihr doch so, dass die Verjährungsfrist seit ihrem 18.Geburtstag zählt, ich steig da nicht so ganz durch.
    Freue mich über/auf Eure Antworten
    Lieben Gruß Liebeswesen (Gaby)
  2. ...

    Hallo,
    ich denke ihr solltet aufjedenfall versuchen den "Mistkerl" anzuzeigen.
    Ich würde nicht überlegen ob verjährt oder nicht, die Anzeige annehmen muß die Polizei sowieso.
    Wichtig ist, das deine Tochter sich dazu durchringt.
    Treibe Sie nicht dazu, sie muß selbst die Kraft (und die brauch sie wirklich) aufbringen.
    Ich kenne Fälle, in denen bis zuletzt nix gesagt wurde.
    Aus Angst davor irgendwann der Person wieder einmal zu begegnen, oder aus Angst das etwas schlimmes passiert.
    Alles was du machen kannst, ist gut zureden.
    Mach deiner Tochter klar das der Kerl Vergangenheit ist.

    Gruß
    fiex
  3. Hallo,

    habe Deine Frage leider jetzterst entdeckt, hätte sonst schon eher geantwortet.

    Es gab mal eine ähnliche Frage im Forum und damals hatte ich beim googeln folgendes gefunden:

    Zitat:
    Und nun berechnen wir die Verjährung für die Sexualstraftaten.Hier ist zu beachten, daß der Gesetzgeber den Umstand berücksichtigt hat, daß viele Taten in der Familie geschehen und von anderen Vewandten aus falscher familiärer Rücksichtnahme nicht angezeigt werden. Bei zehn oder gar nur fünfjährigen Verjährungsfristen führte dieses mitunter dazu, daß Taten verjährten, bevor das Opfer Anzeige erstatten konnte.
    Durch §78b StGB wurde daher gesetzlich festgelegt, daß die Verjährung bei Taten nach §176-179 ruht, bis das Opfer achtzehn geworden ist.



    Das ganze stammt von dieser Seite:
    http://www.verbuendete.de/forum%20bis%20...ssages/245.html

    Dort findest Du noch mehr Hinweise zum Thema.

    Dadurch hat Deine Tochter die Möglichkeit ihn anzuzeigen. Ich denke sie sollte es tun!!!

    Liebe Grüsse, sonne
  4. Hallo fiex und Sonne 71,
    ich danke Euch für die Antworten, haben diese mir/uns doch gezeigt, dass wir mit der Einschätzung es war Missbrauch nicht so falsch liegen.

    Besonders der Hinweis von Sonne haben uns ein ganzes Stück weiter gebracht. Nun kann meine Tochter doch erst ihr Abi machen und sich dann um die vollständige Verarbeitung kümmern.

    Leider werde ich ab Mitte Oktober nicht mehr über meine E-mail-addy verfügen können.

    Ich wünsche Euch alles Gute und nochmals vielen Dank.

    Lieben Gruß
    Gaby

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